Neben- und Hilfsbetriebe |
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Eine spezielle Form der
Hilfsbetriebe
war eigentlichen die
Zugsheizung.
Sie diente nicht direkt dem
Antrieb
der
Lokomotive
und galt daher als Nebenbetrieb, der wiederum den Hilfsbetrieben
entsprach. Jedoch gilt als grosser Unterschied zu den eigentlichen
Hilfsbetrieben, dass die Zugsheizung nicht an der Versorgung der
Hilfsbetriebe angeschlossen wurde und so sehr eigenständig daher kam. Man
bezeichnet sie daher auch als Nebenbetrieb.
Angeschlossen wurde die
Zugsheizung
direkt am
Transformator.
Dazu waren an der primären
Wicklung
zwei
Anzapfungen
vorhanden. Wobei hier die Nummer 11 852 nur noch eine Anzapfung besass.
Diese mehr oder weniger vorhandenen Leitungen wurden zu je einem
Heizhüpfer geführt und konnten dort geschaltet werden. Nach den
Hüpfern
wurde die nun gemeinsame Leitung zur Steckdose und zum
Heizkabel
bei den
Puffern
geführt.
Standen
bei den älteren
Lokomotiven
noch die
Spannungen
800 und 1000
Volt
zur Verfügung, wurde bei der letzten Lokomotive nur noch die 1000 Volt
Leitung gezogen. Der Grund war nicht bei den Lokomotiven zu finden,
sondern bei den neuen Normen, die nur noch 1000 Volt für die
Zugsheizung
vorsahen. Daher erübrigte sich der Einbau von 800 Volt bei der Lokomotive
mit der Nummer 11 852. Speziell war, dass jede Hälfte eine eigene Zugsheizung hatte. Eine entsprechende Verbindung zwischen den beiden Hälften gab es jedoch nicht. So konnte die Heizleitung nicht durch die Lokomotive gezogen werden.
Im Betrieb war das kein zu grosses Problem, weil die
Lokomotive
in der Regel nicht als Leitungsweg genutzt wurde, sondern die
Zugsheizung
mit Energie versorgte. Daher war bei
Reisezügen
die hintere Hälfte immer etwas mehr belastet. Fiel die hintere Hälfte einer Lokomotive jedoch aus, stand auch die Zugsheizung nicht mehr zur Verfügung. Ein Umstand, dem man in den Baujahren der Maschinen noch keine grosse Bedeutung zugestanden hatte.
Die Wagen wurden schliesslich über diese Leitung nur geheizt. Es
muss jedoch angenommen werden, dass bei einer grösseren Serie dieser
Baureihe eine andere Lösung durchaus in Erwägung gezogen worden wäre.
Damit können wir jedoch die Nebenbetriebe, die wirklich nur aus der
Zugsheizung
bestanden abschliessen. Die weiteren Bauteile der
Lokomotive,
die nicht mit dem direkten
Antrieb
verknüpft waren, wurden zu den
Hilfsbetrieben
gezählt.
Mit kleineren Ausnahmen waren die
Hilfsbetriebe
der
Lokomotiven
gleich gelöst worden. Das war nicht weiter verwunderlich, denn bei den
Hilfsbetrieben nahmen die Bahnen einen grossen Einfluss auf die
Hersteller. Man wollte, dass man gewisse Bauteile bei den Hilfsbetrieben
bei allen Fahrzeugen verwenden konnte. Dies natürlich unabhängig der
Elektriker, die am Werk waren. Daher kamen hier kaum Neuerungen zum
Einsatz.
Die
Spannung
für die
Hilfsbetriebe
wurde dem
Transformator
der jeweiligen Hälfte abgenommen. Dazu stand bei allen
Lokomotiven
im Transformator eine spezielle
Anzapfung
für die Hilfsbetriebe zur Verfügung. Die so abgenommene Spannung wurde bei
allen drei Lokomotiven auf 220
Volt
festgelegt. Speziell war jedoch, dass die Anzapfung der Hilfsbetriebe so
bemessen war, dass sie im Notfall für beide Hälften gereicht hätten.
Für
die Versorgung der
Hilfsbetriebe
auf der
Lokomotive
stand auch eine alternative Versorgung zur Verfügung. Diese Versorgung
erfolgte über eine am Kasten angebaute Steckdose von einer externen
Spannungsquelle. Dieser Anschluss, der in den
Depots
zur Verfügung stand, wurde
Depotstrom
genannt. Dieser ermöglichte es daher die Hilfsbetriebe auch im Stillstand
der Lokomotive auf die Funktion zu prüfen.
Es musste jedoch verhindert werden, dass dabei die
Spannung
in den
Transformator
gelangen konnte und dort in Hochspannung umgewandelt würde. Daher musste
in der
Lokomotive
ein Schalter umgelegt werden. Dadurch wurden die Baugruppen im
Transformator abgetrennt und die externe Versorgung ab Steckdose
zugeschaltet. So funktionierten die
Hilfsbetriebe
im Stillstand, ohne dass die Spannung in den Transformator gelangen
konnte.
Wir werden nun die einzelnen an den
Hilfsbetrieben
angeschlossen Baugruppen ansehen und so die Hilfsbetriebe besser kennen
lernen. Das erfolgt nun natürlich in einer einfachen Aufzählung und wurde
von mir willkürlich gewählt. Beginnen werde ich dabei mit der
Ventilation
der elektrischen Ausrüstung, die für den Betrieb der Hilfsbetriebe
teilweise sehr wichtig war. Zudem waren es auch die grössten Verbraucher.
Um den
Transformator
und somit das darin enthaltene
Öl
zu kühlen war ein eigener
Ventilator
vorhanden. Dabei wurde das Öl mit Hilfe einer
Ölpumpe
künstlich in Bewegung gesetzt und so durch einen Ölkühler geleitet. Dort
wiederum wurde das Öl durch die künstliche Luftströmung eines Ventilators
abgekühlt. Die Motoren des Ventilators und der Ölpumpe wurden dabei über
die gleiche
Sicherung
an den
Hilfsbetrieben
angeschlossen.
Fiel einer der Motoren aus, konnte die
Lokomotive
nur noch zur Hälfte benutzt werden. Zudem war der
Ventilator
bei voller
Leistung
recht laut. Daher konnte er bei geringer Geschwindigkeit auf halber
Leistung betrieben werden und war daher in den
Bahnhöfen
etwas ruhiger. Eine automatische Umschaltung auf den Betrieb mit voller
Leistung gab es jedoch nicht. Für die Schaltung war der Lokführer
verantwortlich.
Auch für die
Fahrmotoren
musste eine künstliche Kühlung erstellt werden. Hier kam eine
Kühlung
mit Hilfe von Luft zur Anwendung. Dazu wurden bei den
Lokomotiven
jedoch unterschiedliche Lösungen notwendig. Der Grund lag bei den
unterschiedlichen Motoren, denn die
Ventilation
derselben muss natürlich dazu passen. Gemeinsam war, dass jeder
Ventilator
mit einem Motor angetrieben wurde. Dieser war wiederum an den
Hilfsbetrieben angeschlossen. Die Luft für die Kühlung wurde bei der Lokomotive Nummer 11 801 vom Ventilator durch ein Lüftungsgitter auf der Apparateseite angezogen. Danach presste der Ventilator die Luft durch Kanäle in die Fahrmotoren. Danach
trat die Luft unter der
Lokomotive
ins Freie. Damit wurden die
Fahrmotoren
gekühlt und gleichzeitig gereinigt. Auch das Eindringen von Feuchtigkeit
war wegen der Luftströmung verhindert worden. Der Aufbau der Ventilation wurde so gewählt, dass zwei Fahrmotoren ab einem Ventilator gekühlt wurden. Dadurch konnte zwar wichtiges Gewicht eingespart werden.
Man nahm jedoch den Nachteil in Kauf, dass bei einem defekten
Ventilator
die entsprechenden zwei
Fahrmotoren
ausgeschaltet werden mussten. Ein Punkt, der bei Lokomotiven aber sehr oft
so gelöst wurde, denn die
Ventilation
war schwer.
Kommen wir nun zur
Ventilation
der beiden
Lokomotiven
aus dem Hause MFO. Diese hatten den gleichen
Antrieb
und somit die gleiche Anordnung der
Fahrmotoren
erhalten. Das führte unweigerlich dazu, dass auch die Ventilation
identisch ausgeführt werden konnte. Wobei es einen deutlichen Unterschied
bei den beiden Lokomotiven gab. Diese war aber nicht von der direkten
Funktion abhängig.
Auch hier wurde die Luft von aussen in die
Lokomotive
gezogen. Dabei erfolgte das bei der Lokomotive mit der Nummer 11 851 durch
die unten montierten Lüftungsgitter bei den
Fahrmotoren.
Bei ihrer Schwester erfolgte das jedoch durch die Lüftungsgitter zwischen
den Fenstern. Danach unterschied sich die Lüftung der beiden Lokomotiven
jedoch nicht mehr, denn sie wurde im
Ventilator
durch den Lüfter beschleunigt.
Die beschleunigte Luft wurde nun durch Kanäle zu zwei Motoren
gepresst. Danach gelangte sie durch die
Fahrmotoren
unter der
Lokomotive
im Bereiche der
Triebachsen
wieder ins Freie. Sie sehen, dass sich die Richtung der
Ventilation
nicht von den anderen Lokomotiven unterschied und kaum anders gelöst
werden konnte. Nur so blieben die Fahrmotoren sauber und trocken. Punkte,
die sehr wichtig waren, wollte man keine Störungen.
Jede Hälfte hatte dabei vier
Ventilatoren
für die
Fahrmotoren
erhalten. Dabei waren, wie schon erwähnt zwei Fahrmotoren, aber nicht zwei
Achsen
an einem Ventilator. Das hatte zur Folge, dass bei einem Ausfall eines
Ventilators nur die Hälfte der beiden Achsen betroffen war. Die
Lokomotiven
hätten daher effektiv nur eine Achse verloren. Da aber die Wendeschalter
anders gruppiert wurden, fielen auch hier zwei Achsen aus. Bei allen drei Lokomotiven wurde der Motor des Kompressors gleich angeschlossen. Bei der Nummer 11 852 waren es zwei Kompressoren, die parallel geschaltet wurden und so elektrisch als ein Verbraucher angesehen werden können.
Daher beschränke ich mich nun auf die Erwähnung eines
Kompressors.
Dabei nehme ich als Muster für den An-schluss des Kompressors der
Lokomotive
mit der Nummer 11 801. Die Spannung für den Kompressor kam von den Hilfs-betrieben. Dieser war über eine Sicherung mit einem Schützen angeschlossen worden. Dadurch konnte der Kompressor auch eingeschaltet werden, wenn keine Druckluft vorhanden war.
Eine Steuerung regelte den Enddruck in den Leitungen automatisch
auf acht
bar.
Bei Bedarf konnte die
Druckluft
jedoch bis zum maximalen Enddruck von neun bar ergänzt werden. Eine
Lösung, die sich bereits bewährte. Durch diese Lösung war es nun auch möglich, die Loko-motive ohne mühsame Handarbeit in Betrieb zu nehmen. Dazu wurden die Hilfsbetriebe an den Depotstrom ange-schlossen und der Schütz für den Kompressor einge-schaltet.
Die fehlende
Druckluft
wurde nun ganz normal durch den
Kompressor
erzeugt und erreichte so den normalen Betriebsdruck. Eine Lösung, die auch
bei der Nummer 11 852 mit dem
Hilfsluftkompressor
funktionierte.
Damit haben wir mit einer Ausnahme die wichtigsten und grössten
Verbraucher der
Hilfsbetriebe
kennen gelernt. Jedoch waren weitere Verbraucher angeschlossen, die nicht
unerwähnt bleiben dürfen. Das war zum Beispiel auch die Anzeige der
Spannung
in der
Fahrleitung.
Dies obwohl die Lokomotiven eine andere Lösung für die Spannung hatten.
Jedoch erlaubte die Anzeige auch ein Blick auf die Höhe der Spannung. Daneben waren auch die Heizungen vorhanden. Dazu gehörten hier jedoch nur noch die Heizungen für die beiden Führerstände und die Frontfenster derselben.
Nicht mehr vorhanden war die
Ölwärmeplatte
der ers-ten
Lokomotiven.
Bei den leichteren
Schmiermittel,
die hier verwendet werden konnten, war diese nicht mehr benötigt worden.
Die Wärme im
Führerstand
reichte aus, um auch die
Öle
leicht flüssig zu halten. Somit bleibt nur noch ein Verbraucher, der an den Hilfsbetrieben angeschlossen wurde. Das war die Batterieladung. Dazu war bei den Lokomotiven ein rotierender Umformer vorhanden, der seinen Betrieb aufnahm, sobald die Lokomotive unter Spannung gesetzt wurde.
Die Lösung, die bei der
Ce 6/8 III noch gewählt wurde, hatte sich nicht bewährt, so dass der
Umformer
einen eigenen Motor bekommen hatte. Nachdem wir nun die Lokomotiven fertig aufgebaut haben, können wir uns den Gewichten zuwenden.
Dabei war keine der
Lokomotiven
gleich schwer, so dass wir jede einzeln ansehen werden. Zur Erinnerung
seien hier die Vorgaben der Schweizerischen Bundesbahnen SBB noch einmal
erwähnt. Diese forderten für die
Triebachsen
maximal 20 Tonnen
Achslast.
Bei den
Laufachsen
durften es nur 15 Tonnen sein.
Auf eine
Lokomotive
mit acht
Triebachsen
und einem maximal möglichen
Adhäsionsgewicht
von 160 Tonnen hochgerechnet, ergäbe das ein maximales Gewicht der
Lokomotiven von 250 Tonnen. Wie sich in diesen Punkten die Hersteller
geschlagen haben, erkennen wir erst, wenn wir jede Lokomotive auf die
Waage stellen. Bei einer 34 Meter langen Lokomotive keine leichte
Angelegenheit.
Beginnen wir mit der
Lokomotive
Nummer 11 801. Diese Maschine erreichte mit 159.2 Tonnen das geforderte
Adhäsionsgewicht
beinahe. Mit Hilfe des
Adhäsionsvermehrers
wurde dieses auf 171.8 Tonnen gesteigert. Ergänzt mit den
Achslasten
der einzelnen
Laufachsen
ergab das ein Gesamtgewicht für die Lokomotive von 246 Tonnen. Eine
schwerere Lokomotive sollte es in der Schweiz nie mehr geben.
Kommen wir nun zur zweiten
Lokomotive
mit der Nummer 11 851. Dieses von der MFO gebaute Exemplar schaffte es
beim
Adhäsionsgewicht
auf lediglich 158.6 Tonnen und lag damit leicht unter der Maschine der
BBC. Die Erhöhung mit dem
Adhäsionsvermehrer
erreichte hingegen einen Wert von 172.2 Tonnen. Womit hier die
Laufachse
mehr entlastet wurde. Bei einem Gesamtgewicht von 244,2 Tonnen war diese
Lokomotive jedoch leichter geworden.
Fehlt nur noch die
Lokomotive
mit der Nummer 11 852. Diese Lokomotive hatte trotz dem futuristischen
Äusseren die gleichen Vorgaben erhalten. Das bedeutet, dass man hier ein
Adhäsionsgewicht
von 160,5 Tonnen erreichte. Damit wurde die erlaubte
Achslast
leicht überschritten. Der
Adhäsionsvermehrer
erhöhte dieses Gewicht auf 173.6 Tonnen. Jedoch war die Nummer 11 852 mit
235.7 Tonnen die leichteste Ae 8/14.
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