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Die Bedienung einer
Lokomotive ist Sache von ausgebildetem und geschultem Personal.
Hier sollen daher keine Informationen veröffentlicht werden, die eine
Bedienung von ungeschultem Personal ermöglicht. Es ist verboten unter
Vortäuschung falscher Tatsachen eine Lokomotive zu entwenden und zu
bedienen. Daher sollten Sie diese Sache den Profis überlassen, denn die
kennen die Lokomotive und wissen, wie sie zu bedienen ist.
Betreten werden konnte das
Führerhaus
über die beiden Türen. Diese Türen konnten abgeschlossen werden und
verhinderten somit, dass unbefugte Personen in die
Lokomotive gelangen konnten. Damit waren die Bedienelemente in
der Lokomotive vor unbefugten Zugriff geschützt und es konnte von
unbefugten Personen kein Mussbrauch betrieben werden. Wir treten nun ein
und blicken in den
Führerstand
der Lokomotive. Im Führerhaus waren alle für den Lokführer notwendigen Einbauten und Anzeigen vorhanden. Dabei waren zwei Fahrpulte mit den Bedienelementen vorhanden.
Diese waren so abgeordnet worden, dass die
Lokomotive auf der linken Seite bedient wurde. Das war
eigentlich überraschend, denn Lokomotiven aus deutscher Produktion waren
in der Regel rechts gesteuert. Mit dem links angeordneten
Führerpult,
waren die Signale in der Schweiz jedoch gut zu erkennen. Ein Führersitz je Führerpult und Fahrrichtung erlaubte die sitzende Bedienung. Dieser Sitz war mit Arm- und Rückenlehnen ausgerüstet worden und entsprach somit den neusten Gesichtspunkten.
Er war drehbar gelagert worden und erlaubte es somit, dass man
schnell den Sitz verlassen konnte. Zudem konnte der Führersitz auch
zusammengeklappt und unter den
Führertisch
verschoben werden. Damit war auch die stehende Bedienung der
Lokomotive möglich.
Zur Entlastung der Füsse bei längeren Fahrten waren auch
verstellbare Fussstützen montiert worden. Der Fussboden war zudem mit
einem Belag aus Profilgummi belegt worden. Dieser erlaubte eine einfache
Reinigung und bot dennoch einen guten und sicheren Stand für das
Fahrpersonal. So wurde dem Lokführer ein möglichst angenehmer und nicht
ermüdender Arbeitsplatz verwirklicht, was bei langen Einsätzen sicher
sinnvoll war.
Die Inbetriebnahme der
Lokomotive erfolgte ab dem
Führerstand
und über ein
Fahrpult.
Nachdem der Führerstand mit Hilfe eines
Schlüsselschalters
aktiviert worden war, konnten mit Hilfe eines Tasters die Kontrolleuchten
überprüft werden. Die Überprüfung war wichtig, da jetzt gefahrlos defekte
Lampen erkannt werden konnten und diese noch vor dem Start der Lokomotive
ersetzt werden konnten. Diese Lampenprüfung wurde bei den Schweizerischen
Bundesbahnen SBB schon länger angewendet. Erst jetzt wurde der Dieselmotor mit der Hilfe des elektrischen Anlassers gestartet. Dazu drückte man auf den Führerpult auf den entsprechenden Taster mit der Aufschrift „Start“.
Die Steuerung übernahm danach den Startvorgang. Da der
Dieselmotor
vorher mit Hilfe der
Vorwärmanlage
und des
Kühlmittels
auf eine Temperatur von 40°C aufgeheizt wurde, fand kein Kaltstart des
Motors statt. Wir haben so einen möglichst schonenden Start des Motors
bekommen. Das Starten des Dieselmotors erfolgte nur im Stillstand der Lokomotive und bei ruhendem Dieselmotor. Sicherheits-halber musste vor dem starten des Motors sogar überprüft werden, ob das Fahrzeug auch sicher gebremst wurde.
Nur so war ein sicherer Start der
Lokomotive möglich und es wurde verhindert, dass unkontrolliert
losgefahren wurde. Es wurde bei der Lokomotive daher darauf geachtet, dass
die Sicherheit jederzeit gewährleistet werden konnte.
Bevor das Fahrzeug bewegt werden durfte, war eine Prüfung der
Bremsen
erforderlich und vorgeschrieben. Diese Prüfung musste mittels des
Bedienhebels in beiden
Führertischen
und in beiden Fahrrichtungen erfolgen. Während dieses Testes war das
Fahrzeug mit der
Federspeicherbremse
gegen ein ungewolltes wegrollen gesichert. Diese Prüfung galt sowohl für
die direkte
Rangierbremse,
als auch für die
automatische Bremse.
Bei der Prüfung der
Rangierbremse
wurde der entsprechende Hebel betätigt und so eine Bremsung eingeleitet.
Je mehr der Hebel gegen die Stellung „Bremsen“ gezogen wurde, desto
stärker wurde die
Bremse
aktiviert. Um sie wieder zu lösen, bewegte man den Hebel in die
entgegengesetzte Richtung. Die Prüfung war erfolgreich, wenn der maximal
zulässige Druck erreicht wurde und die Bremse wieder vollständig löste. Die automatische Bremse, welche auch auf den angehängten Wagenzug wirkte, musste ebenfalls vor der Fahrt geprüft werden. Die Einstellungen für die Personenzugsbremse und die Güterzugsbremse konnten vom Lokführer an der Bremstafel mit Hilfe eines Hebels am Steuerventil umgestellt werden.
Die Ansteuerung der
Bremse
erfolgte jedoch im-pulsweise elektrisch über vorgesteuerte Magnet-ventile.
Eine Bremsung trat ein, wenn der Druck in der
Hauptleitung
unter fünf
bar
sank. Eine Bremsung wurde mit dem Führerbremsventil über ein EP-Ventil eingeleitet. Erstmals besass die Lokomotive am Bremsventil des Lokführers keine automatische Vollbremsstellung nach UIC mehr.
Das heisst, der Lokführer musste das Manometer auf dem
Instrumentenpult
beachten, wenn er die Bremsung einleitete. Er konnte sich nicht mehr an
einer vorgegebenen Raste orientieren. Wurde der Hebel jedoch bis zum
Anschlag gezogen, wurde eine
Schnellbremse
eingeleitet.
Da die elektropneumatische Ansteuerung der Indirekten
Bremse
von einem
Bremsrechner
über-wacht wurde, bestand die Gefahr, dass bei einem Problem am Rechner
die Bremse nicht mehr zur Verfügung stand. In dieser Situation konnte die
automatische Bremse
auch über eine rein pneumatische
Verbindung
bedient werden. So war gesichert, dass die Bremse jederzeit zur Verfügung
stand und daher genutzt werden konnte.
Die Funktionsweise der
Bremsen
konnte nicht nur an den Anzeigen in der
Lokomotive kontrolliert werden. Dazu waren aussen an der
Lokomotive entsprechende Anzeigen vorhanden. Diese Bremsanzeigen konnten
jedoch nicht verwendet werden, wenn die Lokomotive mit der
Federspeicherbremse
gesichert wurde, denn diese zeigte ebenfalls eine angezogene Bremse an.
Daher erfolgte die
Bremsprobe
auch im
Führerhaus. Bei der ersten Inbetriebnahme des Tages mussten auch die auf der Lokomotive eingebauten Zugsicherungen geprüft werden. Es versteht sich von selber, dass der von elektrischen Lokomotiven her bekannte Ablauf, Hauptschalter aus, Schnellbremsung ein, bei einer Diesellokomotive nicht funktionieren konnte.
Ein wichtiger Grund der dagegen sprach war die Tatsache, dass der
Dieselmotor
beschädigt werden konnte, wenn er gleich bei Volllast durch ein
Sicherungssystem
ausgeschaltet würde. Zur Prüfung wurde ähnlich der älteren Lokomotiven zuerst das Fahrzeug mit der Druckluftbremse gesichert. Danach wurde etwas Zugkraft mit Hilfe des Fahrmotors aufgebaut.
Die Maschine erzeugte jetzt eine geringe
Anfahrzugkraft,
die gegen den
Widerstand
der
Bremsen
wirkte. Durch drücken der Prüftaste, wurde ein entsprechendes Ereignis
simuliert. Dabei wurde eine
Schnellbremsung
eingeleitet und der Wandler des
Getriebes
musste sich öffnen. Die Lokomotive war nun fahrbereit und die Sicherung der Lokomotive konnte aufgehoben werden. Dazu wurde die direkte Druckluftbremse angezogen und anschliessend die Federspeicherbremse gelöst.
Die Ansteuerung dieser
Feststellbremse
erfolgte über einen pneumatischen Schalter im
Führerhaus.
Da die
Lokomotive eine kräftige
Federspeicherbremse
hatte, die bis zu einem Gefälle von 40 ‰ ausreichte, musste man darauf
achten, dass mit der
direkten Bremse
genug kräftig gebremst wurde.
Damit war die
Lokomotive für die Fahrt bereit. Bevor diese Fahrt jedoch
aufgenommen werden konnte, mussten durch das Fahrpersonal mehrere
Handlungen vorgenommen werden. Dazu gehörte, dass die
Beleuchtung
der Lokomotive richtig eingestellt wurde. Die entsprechenden Bilder waren
im
Führerhaus
vorgegeben. Aber auch die Wahl des entsprechenden Ganges musste vor der
Fahrt vorgenommen werden.
Beim
Rangiergang
arbeitete das
Triebfahrzeug
bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit
von 45 km/h. Dabei entwickelte es jedoch sehr hohe Zug- und
Stosskräfte,
wie sie im
Rangierdienst
gefordert wurden. Wurde hingegen der
Streckengang
eingeschaltet, konnten auch höhere Geschwindigkeiten gefahren werden. Die
Zugkraft
der Lokomotive reduziert sich dabei jedoch erheblich. Jedoch konnte nun
auch die Höchstgeschwindigkeit erreicht werden. Nach der Wahl der Fahrrichtung, die immer in irgendeiner Richtung vorgewählt war, konnte endlich Zugkraft aufgebaut werden. Eine von an-deren Fahrzeugen her bekannte neutrale Zwi-schenstellung gab es nicht mehr.
Zum Fahren diente der
Fahrschalter,
der mit drei Stellungen arbeiten konnte. Dabei bedeutete die Stellung +
dass die
Zugkraft
erhöht wurde. Auf der Stellung = blieb sie erhalten und in der Stellung –
wurde sie abgeschaltet. Die Bedienung war dadurch sehr einfach, denn der Lokführer blieb auf der Stellung + bis die gewünscht Zugkraft erreicht war. Danach verbrachte er den Fahrschalter auf die Stell-ung =, das Fahrzeug behielt die vorgegebene Zugkraft bei und beschleunigte.
Wollte man nicht mehr beschleunigen, schaltete man mit -
Zugkraft
ab, bis die Maschine die Geschwindigkeit behielt. Es war somit eine
einfache
Befehlsgebersteuerung
vorhanden. Da die Lokomotive nun rollte, konnte auch die Sifa geprüft werden. Dazu wurde auf ca. 3 km/h beschleunigt, das Pedal losgelassen und keine Handlung am Fahrschalter vorgenommen.
Die
Lokomotive musste jetzt genau wie bei der
Zugsicherung
eine
Schnellbremsung
einleiten und den Wandler des
Getriebes
entleeren. Die Rück-stellung erfolgte mit dem
Pedal
und somit mit der Bestätigung, dass man anwesend ist. Um die Übersicht im Rangierdienst auch bei häufigen Richtungswechseln nicht zu verlieren, war es möglich, das Führerpult auch während der Fahrt zu wechseln.
Eine falsche Fahrrichtung konnte im neuen
Führerpult
nicht vorgewählt werden, da diese durch die Bewegung des Fahrzeuges
vorgegeben und blockiert war. Am neuen Führerpult reagierte die
Lokomotive sofort auf die Befehle mit dem
Fahrschalter
und war somit sofort wieder zu regulieren.
Um im
Verschub
vor
Ablaufanlagen
eine gleich bleibende Geschwindigkeit einzuhalten, konnte auf dem Fahrzeug
eine
Geschwindigkeitsvorgabe
eingestellt werden. Hier war eine Vorgabe der
Infrastruktur
massgebend, denn im Verschub der Schweiz waren mehrere Geschwindigkeiten
zugelassen. Die Geschwindigkeit konnte dabei zwischen 3 und 10 km/h
reguliert werden. Betätigte man nun den
Fahrschalter,
beschleunigte die
Lokomotive auf die vorgegebene Geschwindigkeit und hielt diese
konstant.
Eine solche Einrichtung ist vor
Ablaufanlagen
sehr hilfreich, da dort immer unterschiedliche
Lastwechsel
auftreten können. Diese entstehen durch die den
Ablaufberg
hoch rollenden Wagen mit unterschiedlicher Beladung. Auf
rechnergesteuerten Anlagen ist die Beibehaltung der exakten
Geschwindigkeit besonders wichtig, damit die teuren Anlagen optimal
genutzt werden und die Ablaufanlagen an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten
können.
Die
Lokomotive konnte im Verschub auch vom
Stellwerk
aus gesteuert werden. Diese Lösung wurde im
Rangierbahnhof
Limmattal schon mit den Lokomotiven Am 6/6 verwirklicht und sollte auch
mit den Maschinen der Baureihe Am 843 möglich sein. Bei dieser Form des
Ablaufbetriebs gibt das Stellwerk die exakte Geschwindigkeit vor. Der
Ablauf
konnte so meistens ohne unnötigen Halt erfolgen und war daher schneller
und sehr effizient.
Wenn wir schon bei den Möglichkeiten der Fahrten im
Rangierdienst
sind, muss noch eine weitere Lösung der
Lokomotive vorgestellt werden. Diese Lösung war die eingebaute
Funkfernsteuerung.
Sie erlaubte die Bedienung der Lokomotive auch ab einem Standort
ausserhalb der Lokomotive. Damit konnte die Maschine im
Rangierdienst
von einem Arbeiter, der am anderen Ende der Wagen positioniert war,
gesteuert werden.
Dabei erfolgten die Signale über ein mobiles
Bediengerät, das der Arbeiter auf sich trug. Das Bediengerät
befand sich auf der
Lokomotive und war mit dieser in ständigem Kontakt. Um eine
Beeinflussung anderer Maschinen zu verhindern war das Signal codiert
worden. Jedoch war in dieser Betriebsart nur eine Geschwindigkeit von 25
km/h möglich, was den
Rangierbetrieb in der Schweiz ein wenig verlangsamte, da in
der Schweiz 30 km/h zugelassen waren.
Um die
Fernsteuerung
in Betrieb zu nehmen, entnahm der Lokführer das
Bediengerät
seiner Halterung und trug es auf seinem Körper. Bevor in den
Funkfernsteuerbetrieb gewechselt werden konnte, musste sich die Lokomotive
im Stillstand befinden. Es war auch nicht möglich, die Lokomotive mit der
Funkfernsteuerung
zu starten oder den
Fahrmotor
zu stoppen. Es war daher nur die normale Arbeit mit der Maschine möglich.
Erst nachdem die
Lokomotive auf die geänderte Betriebsart vorbereitet wurde,
konnte sie ab dem mobilen
Bediengerät
gesteuert werden. In dem Moment, wo die Lokomotive in den
Fernsteuerbetrieb über ging, begannen die
Positionslampen
am
Führerhaus
zu blinken. Dadurch wurde das andere Personal darauf aufmerksam gemacht,
dass sich das Fahrzeug auch ohne anwesenden Lokführer bewegen konnte.
Die wichtigen Funktionen der
Lokomotive fand der Lokführer auf dem
Bediengerät, das er an seinem Körper trug. Es waren jedoch
zusätzliche Sicherheitskriterien eingebaut worden. So besass das
Bediengerät der
Funkfernsteuerung
eine so genannte
Neigungsüberwachung.
Mit dieser Kontrolle wurde verhindert, dass die Maschine unkontrolliert
weiter fuhr, wenn der Bediener gestürzt war und seine Aufsichtsfunktion
nicht mehr wahrnehmen konnte.
Um die
Lokomotive wieder in den normalen Betrieb zu nehmen, musste auf
der Lokomotive im Stillstand einfach ein
Führertisch
in Betrieb genommen werden. Das
Bediengerät
konnte danach wieder in seine Halterung gestellt werden und wurde so
aufgeladen. Die
Akkus
im Bediengerät ermöglichten es, dass die Maschine über acht Stunden im
Fernsteuerbetrieb bedient werden konnte. Wenn immer möglich, sollte die
Steuerung auf der Lokomotive erfolgen.
Wenn wir uns nun den Fahrten auf der Strecke zuwenden, kann gesagt
werden, dass sich die grundlegende Bedienung nicht gross unterschied.
Jedoch kam es auf der Strecke zu anderen Situationen. Dazu gehörten auch
Strecken, die über längere Gefälle verfügten. Dabei musste sie natürlich
gebremst werden und gerade die
starken Gefälle
der Schweiz verlangten von den mechanischen
Bremsen
unabhängige Systeme.
In einem Gefälle konnte mit dem
Fahrschalter
die
hydraulische Bremse eingeschaltet werden. Mit deren Hilfe
konnte das Fahrzeug auch abgebremst werden, kurz vor dem Halt wurde dann
automatisch die pneumatische
Bremse
aktiviert. Dank dieser
hydrodynamischen Bremse konnte im
Rangierdienst
vieles Bremsen mit der pneumatischen Bremse verhindert werden. Die
Bremsbeläge
der
Druckluftbremsen
wurden dadurch nicht so stark abgenutzt.
Die
Leistung
dieser
hydraulischen Bremse war recht gut, und so konnte die
Lokomotive auch die
starken Gefälle
am Gotthard problemlos in eigener Kraft befahren. Vorschriftsmässig wurde
diese hydraulische Bremse, den vor allem von elektrischen
Triebfahrzeugen
her bekannten
elektrischen
Bremsen, gleichgestellt. Es war aber durchaus
auch möglich die Lokomotive mit der pneumatischen
Bremse
abzubremsen.
Wurde die
Lokomotive nach der Arbeit wieder abgestellt, erfolgte zuerst
die Sicherung mit der
Federspeicherbremse.
Anschliessend wurde der
Fahrmotor
abgestellt und so die Lokomotive ausser Betrieb genommen. Danach konnte
der
Führertisch
mit dem Schlüssel deaktiviert werden. Der Weg von der Lokomotive erfolgte
wieder durch die Türe, die wieder abgeschlossen wurde. Damit war
eigentlich die Arbeit bereits getan.
Es könnte jedoch zu Schäden am
Fahrmotor
kommen, wenn dieser nach der Arbeit unter Volllast abgestellt wird, da der
Fluss des
Kühlmittels
nun ausbleibt. Damit dieses Problem nicht entstehen konnte, war die
Lokomotive mit einem Nachlauf der
Kühlung
versehen worden, die automatisch zu arbeiten begann, wenn das
Kühlwasser
eine Temperatur von 85 °C überschritt. Damit konnte die Lokomotiven
unbesorgt verlassen werden. Diesellokomotiven werden sehr oft in Schleppfahrt überführt. Der Grund dafür findet sich in der Tatsache, dass sie die hohen Geschwindigkeiten nur erreichen konnten, wenn sie alleine unterwegs waren.
Das belegte jedoch wertvolle Trassen, so dass die Überfuhr in
Zügen erfolgte, wo jedoch keine
Zugkraft
angerechnet werden durfte. Daher war es schlicht einfacher und billiger,
wenn die
Lokomotive geschleppt überführt wurde. Sollte die Lokomotive in Schleppfahrt überführt werden, musste sie dazu vorbereitet werden. Mit Hilfe eines Schlepphahnes, der sich am Luftgerüst befand, war es möglich, die auf der Lokomotive vorhandene Federspeicherbremse mit dem Druck in der Hauptleitung zu steuern.
Die langsamere
Güterzugsbremse
oder die schnellere
P-Bremse
konnte jedoch auch für
Schleppfahrt
eingestellt werden und war normal aktiv. Die Höchstgeschwindigkeit der Lokomotive auf Schleppfahrt betrug 100 km/h, was der Höchst-geschwindigkeit der Lokomotive entsprach.
Der
Dieselmotor
musste dabei jedoch stillstehen. Eine
Überführung
in
Schleppfahrt
mit einge-schaltetem Motor war nicht zulässig und auch nicht nötig. Das
Kühlmittel
besass ein
Frostschutzmittel,
daher durfte es auf der Schleppfahrt auskühlen und musste nicht abgelassen
werden.
Die dabei wirksamen
Druckluftbremsen
mussten je nach Vorschrift eingestellt oder gar ausgeschaltet werden.
Musste die
automatische Bremse
ausgeschaltet werden, mussten auch die Federspeicher manuell gelöst
werden. Dazu konnte mit einem mechanischen
Notlöseschlüssel
die
Federspeicherbremse
an jedem
Bremszylinder
gelöst werden. Die Bremsanzeigen waren nun jedoch fehlerhaft und mussten
abgedeckt werden.
Nach der
Schleppfahrt
war zu beachten, dass die
Lokomotive bei ausgeschalteten
Bremsen
nicht gebremst werden konnte. Die Funktion der Bremse konnte nur durch die
Inbetriebnahme des
Führerstandes
wieder hergestellt werden. Stand jedoch kein geschultes Personal zur
Verfügung oder wechselte die Lokomotive von einem auf den anderen Zug,
musste die Maschine mit Hilfe von
Hemmschuhen
gegen entlaufen gesichert werden.
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