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Internationale Vereinigungen |
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Die
nun erwähnten internationalen Vereinigungen waren schon früh eingeführt
worden. Mit dem Bau der
Gotthardbahn mussten Normen
geschaffen werden, die es erlaubten die Wagen auch über die Grenzen der
Bahnen einzusetzen. Mit Hilfe dieser Organisationen entstand ein System,
das viele Belange der Bahnen regelte und das teilweise nicht nur in
Europa. Mit den
Staatsbahnen nahmen
diese aber den Einsitz und bestimmten so die Regeln.
Neu
mussten das die
Staatsbahnen regeln,
denn die Lösungen, die zwischen den
Privatbahnen gefunden wurden,
verschwanden mit den Bahnen und mussten neu verhandelt werden. Keine
leichte Aufgabe. So waren zum Beispiel wichtige Normen vorhanden, die von den Bahnen auch in Zukunft eingehalten werden mussten.
Es
war überraschend, dass die
Privatbahnen trotz der
offensichtlichen Feindschaft, an den gleichen
Kupp-lungen
festhielten und die Wagen und
Lokomotiven
so zum Beispiel auf mehreren Bahnen verkehren konn-ten. Das galt nicht nur
in der Schweiz, denn überall wurden gleiche Systeme verwendet.
UIC:
Um den Bahnverkehr auch international geordnet abwickeln zu können, wurde
bereits 1922 eine Vereinigung zwischen den Bahnen gegründet. Diese sollte
die Schnittstellen zwischen den Bahnen regeln und verwalten. Auch hier
fand daher eine Veränderung statt, denn bisher war diese Vereinigung eher
locker aufgebaut und auch anders benannt worden. Nur so galten für die
Gotthardbahn wichtige Regeln
auch bei anderen Bahnen.
Bevor wir uns genauer mit der UIC befassen, muss erwähnt werden, dass im
Vorfeld in diesem Fall wirklich nur die
Gotthardbahn das Sagen
hatte. So sorgte diese für die einheitlichen
Kupplungen,
aber auch für die einheitlichen
Bremssysteme.
Nur bei der Idee einer
automatischen Kupplung
scheiterte die Gesellschaft. Mit der UIC mussten daher die grundlegenden
Regeln nicht mehr neu erstellt werden. Trotzdem gab es genug zu tun.
Aufgabe der UIC war die Einhaltung und Kontrolle von gemeinsamen Normen
und Abkommen. Es war eine Art Dachverband, der prüfte, dass seine
Mitglieder bestimmte Regeln befolgen und einhalten. Eine Aufgabe, die noch
heute wahrgenommen werden muss. Die bisherigen zwischen den einzelnen Bahnen abge-schlossenen Abkommen wurden nun durch ein einheit-liches System abgelöst. So sollte es in Zukunft möglich sein, Wagen auch über die Grenzen hinaus einzusetzen und so einen verbesserten Verkehr zu erreichen.
Wer
eine
Kupplung
nach den Normen der UIC verlangte, bekam diese nun auch, weil selbst die
Hersteller auf diese Regelungen zugreifen konnten.
Eine erste Regelung mit den
Staatsbahnen war die
ein-heitliche Bezeichnung der Wagen. Auch wenn das nicht logisch sein mag,
es war wichtig, denn so wusste jede Bahn, was mit dem Kürzel für ein
Fahrzeug gemeint war. Es gab also neue Normen und Anweisungen, die nun von
den verbliebenen
Privatbahnen übernommen werden
mussten. Das erfolgte auch, wenn man eigene Netze hatte und eigentlich
frei bei der Entscheidung war.
Dazu gehörten jedoch auch die Nummern, die der Identifizierung der
Fahrzeuge dienten. Schliesslich musste man wissen, wem ein Wagen gehört.
Es wurde nun einfach international und nicht mehr direkt geregelt. In
diesem Punkt wurde oft von den UIC-Nummern gesprochen. Der Vorteil dieser
neuen Lösung war, dass diese auch von den ersten Computern verarbeitet
werden konnten, denn diese kamen bei den Bahnen sehr früh.
Die
Staatsbahn übernahm
daher im internationalen Abkommen die Vertretung des Landes und der darin
verkehrenden
Bahnge-sellschaften.
Das war besonders in der Schweiz wichtig, da es hier noch solche
Privatbahnen gab. Diese UIC legte in der Folge diverse Regelungen fest, an die sich die beteiligten Bahnen halten mussten. Mit speziellen Merkblättern wurden auch einzelne Bauteile von Fahrzeugen katalogisiert.
Es
entstand so ein umfangreiches Regelwerk, das den inter-nationalen Verkehr
regelte und bis heute ermöglichte. Stellen Sie sich vor, in Deutschland
hätte man andere
Kupplungen,
wie in der Schweiz oder aber, man würde andere
Räder
verwenden, die nicht passten.
Der
wichtigste Faktor war aber die durch die UIC beschlossene Einführung von
einheitlichen Bezeichnungen und Nummern für die Wagen. So war überall
klar, welcher Wagen welche Güter transportieren kann und zu welcher
Bahngesellschaft
er gehörte. Abweichungen davon gab es im internationalen Verkehr nicht
mehr. Wenn also jemand in der Schweiz von Ucs sprach, wusste der Empfänger
in Deutschland oder Belgien, was für einen Wagen er erwarten konnte.
Für
die Bezeichnung wurden Buchstaben in unterschiedlichen Kombinationen
eingeführt. Dabei sollte der gross geschriebene Buchstabe Auskunft über
die
Gattung
geben. Mit kleinen Buchstaben wurden schliesslich noch Spezifikationen des
Fahrzeuges benannt. Ein offener
Güterwagen
wurde so zum E und das in ganz Europa. Zunehmend verschwanden die alten
landesspezifischen Spezialfälle. In der Schweiz im Beispiel somit das
verwendete L.
Hier wurden die Abgaben zum Wagen noch einmal verschlüs-selt und gewisse Abkommen beim internationalen Übergang geregt.
Eine Kennung gab innerhalb der Nummer an, zu welcher
Bahngesellschaft
er gehört. Man konnte den Wagen damit auch anhand der Nummer
identifizieren, was den Verkehr vereinfachte.
So
wurden in der Schweiz mehrere Wagen neu bezeichnet und umnummeriert. Heute
findet sich kein Wagen mehr, der nicht über diese 12stellige Nummer
verfügt. Dank dieser Nummer ist das Fahrzeug leicht zu identifizieren und
dem jeweiligen Land zuzuordnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das
Fahrzeug international, oder nur national eingesetzt wird. Diese Nummer
bleibt immer gleich und ist bei jedem Wagen anders.
Reglamento Internazionale Carrozze:
Im Reglamento Internazionale Carrozze RIC regelte die UIC, wie
international einsetzbare
Reisezugwagen
auszurüsten sind. Damit konnte der internationale Reisezugverkehr
vereinfacht werden, weil diese Wagen speziell hergerichtet werden mussten.
Einfach gesagt, die
Wagenübergänge
der einzelnen Wagen konnten kombiniert werden und auch die Anschlüsse für
Lautsprecher
funktionierten überall.
In
diesem
Reglement ist
auch festgelegt, welche
Spannungen
der Wagen vertragen muss. Gerade hier waren unterschiedliche Spannungen
vorhanden, die mit dem Reglement vereinfacht wurden. So konnten zum
Beispiel bei den älteren Maschinen die
Heizhüpfer
massiv vereinfacht werden, denn die Anschlüsse für 800
Volt
wurden nicht mehr benötigt. Wichtiger war aber, dass der Wagen auch im
Ausland mit Energie versorgt werden konnte.
Bei
der Übergabe an eine andere Bahn weiss diese, dass der Wagen in ihrem
Bereich eingesetzt werden kann. Lange Nachforschungen fallen damit dahin. Hier hilft vielleicht ein Beispiel weiter. Ein Reisezugwagen aus der Schweiz, soll auch in Deutschland eingesetzt werden. Deshalb wird er mit den im RIC vermerkten Anpassungen versehen. Das heisst, das Personal in Deutschland kann mit so einem Wagen arbeiten, wie das beim Personal der Schweiz ist.
Diese RIC Wagen waren noch viele Jahre speziell. Mittlerweile wird nahezu
jeder Wagen nach den Regeln des RIC gebaut. Wohlgemerkt, das RIC regelt nicht eine generelle Zulassung. So ist es durchaus möglich, dass ein RIC Wagen nur mit einem Stromsystem geheizt werden kann.
Dann hat der Wagen aber entsprechende Länder vorgegeben. Doch bedenken Sie
zum Beispiel ein Bauteil im Wagen, dass Sie schon bewundert haben. Es ist
die
Notbremse.
Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass diese in vier Sprachen angeschrieben
ist? Bei einem SBB-Wagen mag das ja klar sein, aber bei einem Wagen der
FS?
Reglamento Internazionale Veicoli:
Was das RIC für
Reisezugwagen
war, ist das Reglamento Internazionale Veicoli RIV bei
Güterwagen.
Diese Unterscheidung musste gemacht werden, weil nicht bei allen
Fahrzeugen die gleichen Punkte wichtig sind. Bei einem Güterwagen müssen
in der Regel keine Punkte für eine
Zugsammelschiene
geklärt werden, weil er diese gar nicht besitzt. Damit das einfacher
wurde, schuf man das RIV für Güterwagen.
Genau jetzt kommt das RIV zum Zug und gibt an-hand der Daten zum Fahrzeug bekannt, was ge-macht werden muss.
Das
kann bedeuten, dass ein Wagen aus Italien in Deutschland für den Verlad
von Gütern nach Frank-reich benutzt wird oder aber, dass er zurück
ge-schickt werden muss. Das heisst, ein RIV tauglicher Wagen konnte unab-hängig seiner Herkunft ohne Probleme in Deutsch-land eingesetzt werden. Die wichtigsten Punkte, die aber nicht zu sehen waren. Da
war die Tatsache, wie diese Wagen zwischen den Bahnen abzurechnen sind.
Was passiert mit dem Wagen, wenn er einen kleinen Defekt hat? All das sind
Punkte, die im RIV geregelt wurden und so den internationalen
Güterverkehr
von heute erst ermöglichten.
Somit war dank dem RIV ein freier und einfacher Austausch von
Güterwagen
möglich. Wie gut dieses RIV funktioniert, zeigen die heute bunt gemischten
Güterzüge
auf den Strecken in Europa. Da folgen sich Wagen der unterschiedlichsten
Bahngesellschaften
und verkehren über Landesgrenzen hinweg. Was man jedoch nicht unbedingt
sieht, ist das in einem Wagen der DB eine
Achse aus der
Schweiz eingebaut wurde.
Suchen Sie doch einmal bei Ihrer nächsten Reise die Anschriften an den
Wagen. So schwer ist das nicht einmal, denn die
Reglemente RIC
und RIV geben auch vor, wo und wie ein Wagen beschriftet werden muss. Die
wichtigen Angaben finden Sie daher bei jedem Wagen nahezu an der gleichen
Stelle. Dort werden Sie vermutlich sehr schnell die Anschriften RIC oder
RIV finden. Dieser Schriftzug zeigt an, dass dieses Fahrzeug nach den in
dem jeweiligen Reglement gehalten ist.
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