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	  Eigentlich ist dieser Teil sehr schnell erledigt, denn grössere 
	  Umbauten gab es nicht. Die
      Neigezüge 
	  waren trotz der neuen Technik und der kurzen Lieferfrist ausgereift und 
	  beklagten nur geringe Kinderkrankheiten. Diese waren in den meisten Fällen 
	  auf ein einmaliges Versagen und wegen fehlerhaftem Material verursacht 
	  worden. Daher sind auch sie kaum erwähnenswert. 
	  
	  
	   
	  
	  Diese hätte es hier geben können, denn der verkürzte Vorserienzug 
	  war zu leicht konstruiert worden. Die bauliche Struktur der Kasten reichte 
	  nicht um die entstehenden Kräfte aufzunehmen. Die geplante Einbindung in 
	  die Serie konnte daher nicht umgesetzt werden. 
	  
	  Ein grosser Verdienst muss trotzdem den vor der Serie gebauten 
	  Fahrzeugen zugesprochen werden. Der Versuchszug für die Erprobung der 
             
      
	  
	  Drehgestelle, 
	  aber auch der Zug, der als Vorabfahrzeug gebaut wurde, hatten ihre 
	  Berechtigung. Dort konnten Mängel und Probleme rechtzeitig erkannt werden. 
	  So gelang es, ein schnell funktionierende Fahrzeug an die Schweizerischen 
	  Bundesbahnen SBB zu liefern. Die Zuverlässigkeit der Neigezüge war wirklich grossartig. Wobei in diesem Punkt viel Erfahrung mit der Lokomotive Re 460 einfloss und so bewährte Technik eingebaut wurde. Zudem half auch die Redundanz diesen Aspekt zu verdeutlichen. Auch wenn eine Einheit ausfiel, der Triebzug hatte noch eine funktionierende Hälfte, die voll funktionierte. Der Zug kam dann, zwar mit Einschränkungen, ans Ziel. So fehlten die grossen Schlagzeilen. 
	  
	  Im Vergleich mit dem ein paar Jahre älteren
	  
      
	  Triebzug
	  ETR 470 konnte der
	  
      Neigezug 
	  der Schweizerischen Bundesbahnen SBB viele Punkte gewinnen. Die Probleme 
	  mit der
      
	  Neigetechnik 
	  waren unbekannt und auch die Reisenden beklagten beim  
      
	  ICN 
	  etwas weniger gesundheitliche Probleme, als beim Italiener. So kam es, 
	  dass allgemein der «Cisalpino» verteufelt und der ICN geliebt wurden. 
	  
	  
	   
	  
	  Hier lag der Fehler jedoch nicht bei den beteiligten Herstellern, 
	  denn die benötigten Standards dieser   
      Zugsicherung 
	  waren schlicht noch nicht de-finiert und so musste auf den Einbau 
	  verzichtet werden. Für ETCS Level 2 mussten zusätzliche Baugruppen eingebaut werden, dazu gehörten in den beiden Führerständen das DMI für die Anzeige der Daten bei der Fahrt. 
	  
	  Jedoch auch den dazu passenden    
      Zugfunk 
	  mit den Teilen des
      Datenfun-kes 
	  benötigte man auf dem
	  
      
	  Triebzug. 
	  Wobei es nicht nur bei diesen Veränderungen im 
      
	  Führerstand 
	  blieb. Das System benötigte noch weitere Bereiche, wie eine eigene 
	  Bremswirkgruppe. Alles in allem ein Umbau, der zwar nur einen Teil der Flotte betraf, der aber für den Betrieb wichtig war. Nebeneffekt war, dass nun alle Trieb-züge dieser Baureihe auf dem gleichen Stand waren. Es wurde 
	  so ein freizügiger Einsatz ermöglicht. Doch wie jeder Umbau, hatte auch 
	  dieser seine Schattenseite, wie Sie vielleicht schon festgestellt haben. 
	  Denn
	  
      ETCS
	  Level 2 
	  war nicht gerade leicht ausgefallen und das bei einem
	  
      Neigezug? 
	  
	  Die Baugruppen von
	  
      ETCS 
	  hatten ein Gewicht. Beim
	  
      
	  Triebzug, 
	  der vor dem Einbau gewogen wurde, hatte das eine Veränderung zur Folge. 
	  Das anfängliche Gewicht von 355 Tonnen wurde durch den Einbau von ETCS 
	  höher, so dass die Triebzüge in der Folge ein Leergewicht von 359 Tonnen 
	  bekommen hatten. Das hatte jedoch nur geringe Auswirkungen auf die
	   
      Achslasten, 
	  da auch hier die Teile verteilt wurden. 
	  
	  Da der
	  
      Neigezug 
	  bei den 
      Bremsen 
	  durchaus Reserven zur Verfügung hatte, wirkte sich diese Erhöhung des 
	  Gewichtes nicht auf die zugelassenen
      
      Bremsreihen 
	  aus. Der
	  
      
	  Triebzug 
	  konnte daher immer noch nach der
      Zugreihe N 
	  180% verkehren. Es entstanden so keine betrieblichen Einschränkungen mehr 
	  und auch
	  
      ETCS-Strecken, 
	  wie die
      
      Neubaustrecke, 
	  konnten nun von allen Zügen befahren werden. 
	  
	  
	   
	  
	  Ein Punkt, den man bei der Lieferung schon erkannte und der dank 
	  den neuen Anlagen in den Servicestandorten auch kein grösseres Problem 
	  darstellen soll-te. Nur, wie so oft, es kam anders. Die in den Waschstrassen verwendeten Chemikalien zur Reinigung bekamen der Farbe nicht besonders gut. Dabei muss erwähnt werden, dass es damals durchaus üblich war, spezielle Säuren für die Reinigung für Schienenfahr-zeugen zu verwenden. 
	  
	  Diese Mittel griffen jedoch die Dispersionsfarben an. Die Folge 
	  war, dass die
	  
      Neigezüge 
	  schnell unschöne Flecken bekamen und damit auch verwahrlos aus-sahen. Es war unausweichlich, das Problem musste gelöst werden. Die Farben sollten dabei erhalten bleiben. Daher wurden in den Waschstrassen neue Reinigungs-mittel verwendet und der Lack auf den Fahrzeugen mit einem Schutz versehen. 
	  
	  Der Erfolg war, dass sich die Situation bei den RABDe 500 etwas 
	  besserte. Jedoch waren die Farben bereits stark beschädigt und konnten so 
	  ihrer Auf-gabe immer schlechter nachkommen. 
	  
	  Ein Farbauftrag ziert das Fahrzeug nicht nur, er hat auch die 
	  Aufgabe, die Metalle vor Rost zu schützen. Da hier Aluminium verwendet 
	  wurde, könnte man meinen, dass diese Schäden nicht zu erwarten waren. Das 
	  stimmt nur bedingt, denn die Rückstände des Reinigungsmittels wirkten als 
	  Elektrolyt und so begannen die Kästen zu korrodieren. Auch die Bildung von 
	  Oxyden konnte beobachtet werden. Es mussten Massnahmen ergriffen werden. 
	  
	  Mit der ansehenden
      
      Revision 
	  wurde daher der Kasten saniert und der
	  
      
	  Triebzug 
	  mit einem neuen Farbauftrag versehen. Dabei kamen moderne Farben zu 
	  Anwendung, die in Zukunft etwas besser mit den Reinigungsmitteln 
	  harmonieren sollten. Bei der Farbkombination änderte man jedoch nicht 
	  viel, denn das Grundkonzept blieb weiterhin bestehen. 
	  
	  
	   
	  
	  Wurde bisher bemängelt, dass die Türen von sehbehinderten Personen 
	  schlecht zu erkennen waren, besserte sich mit dem neuen Anstrich die 
	  Situation nicht besonders. Zwar wird rot als Signalfarbe eher 
	  wahrgenommen, aber eine farbliche Abgrenzung war nicht vorhanden. Wie so 
	  oft war das Design des
	  
      
	  Triebzuges 
	  mit den Vorstellungen von Behin-derten nicht zu kombinieren. 
	  
	  Auch das Fensterband beim 
      Speisewagen 
	  wurde nicht mehr auf der ganzen Länge des Fahrzeuges rot eingefärbt. 
	  Viel-mehr wurde nur noch der Bereich mit dem Speisesaal mit einem roten 
	  Fensterband versehen. Für den Reisenden wurde damit der bisherige 
	  Speisewagen kleiner. Jedoch passte man den Anstrich auch in diesem Bereich 
	  den
	  
      
	  
	  Triebzügen RABe 503 
	  an. Die einheitlichen Farbschemen der Unternehmung waren daher umgesetzt 
	  worden. 
	  
	  Zudem begann auch das Unternehmen wieder vermehrt auf dem Zug 
	  präsent zu sein. Seitlich war das schon immer der Fall und dort wurde auch 
	  nichts geändert. Jedoch wurde die 
      Front 
	  mit einem Signet ergänzt. Es sollte so auch hier erkenntlich sein, welchem 
	  Bahnunternehmen der
	  
      Neigezug 
	  gehört. Eine Massnahme, die jedoch auch andere Baureihen betreffen sollte. 
	  Die
	  
      
	  
	  Triebzüge passten sich so der restlichen Flotte an. 
	  
	  Letztlich kam es noch zu einer Änderung, die eigentlich hier nicht 
	  erwähnt werden müsste. Die
	  
      
	  
	  Triebzüge wurden mit der neuen Nummer nach den
	  TSI-Vorgaben 
	  bezeichnet. Ein Vorgang, der auch bei anderen Fahrzeugen erfolgte, hier 
	  jedoch grössere Auswirkungen hatte, denn die neuen Normen regelten bei 
	  Triebzügen auch die Kennzeichnung von einzelnen Fahrzeugen in einem 
      Gliederzug 
	  und das wirkte sich beim
	  
      Neigezug 
	  aus. 
	  
	  Bisher wurden die einzelnen Fahrzeuge mit einer veränderten Ziffer 
	  an der vierten Stelle verwirklicht. Mit den Nummern nach
	  
	  TSI, 
	  verschob man diese nun an die neue fünfte Stelle. Damit verschwand sie aus 
	  der bekannten sechsstelligen Nummer. Eine Veränderung, die eigentlich 
	  nicht so dramatisch wäre, dass man ihr mehr Bedeutung zuwenden müsste. 
	  Jedoch gab es auch Veränderungen bei der Reihenfolge der einzelnen 
	  Fahrzeuge. 
	  
	  Die Wagen, die bisher der Reihe nach durchnummeriert wurden, 
	  wurden nun nach den Normen der
	  
	  TSI 
	  umgesetzt. Wie sich das auf das Fahrzeug auswirkte, wollen wir uns um 
	  Detail ansehen. Als Muster für die Veränderungen bei den Nummern nehmen 
	  wir den Zug mit der Nummer 500 000-5. Dieser
	  
      Neigezug 
	  sollte neu auf die Bezeichnung 94 85 0 500 000-0 
	  CH-SBB geändert werden. Die einzelnen Wagen wurden 
	  entsprechend mit den Nummern versehen. 
	  
	  Weil nun die Angelegenheit schwer zu beschreiben ist, kann uns nur 
	  eine Tabelle helfen, denn nur so könnten wir die Angelegenheit 
	  einigermassen erkennen. Zum Verständnis muss gesagt werden, dass bei den 
	  Vorschriften nach
	  
	  TSI 
	  die beiden  
      
      Endwagen 
	  zuerst aufgeführt werden müssen. Danach kann die Wagenreihung jedoch 
	  beliebig erfolgen. | |||||||||||
| Fahrzeug | Wagen Nr. Alt | Wagen Nr. neu | Neue Nummer | ||||||||
| Bt | 7 | 2 | 94 85 2 500 000-6 | ||||||||
| B | 6 | 3 | 94 85 3 500 000-4 | ||||||||
| WRA | 5 | 4 | 94 85 4 500 000-2 | ||||||||
| A | 4 | 5 | 94 85 5 500 000-9 | ||||||||
| AD | 3 | 6 | 94 85 6 500 000-7 | ||||||||
| B | 2 | 7 | 94 85 7 500 000-5 | ||||||||
| Bt | 1 | 1 | 94 85 1 500 000-8 | ||||||||
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	  Auf den ersten Blick erscheint es nun so, dass die Richtung im Zug 
	  komplett gedreht wurde. Jedoch blieb diese bestehen, denn bei all den 
	  Verschiebungen, der erste Wagen des
	  
      
	  Triebzuges 
	  ist geblieben, denn dieser trug und trägt die Nummer 1. Nur bei den 
	  anderen Fahrzeugen wurden die Nummern aus Gründen der Einfachheit 
	  durchnummeriert. Das führt zu dieser verwirrenden Reihung in der Tabelle. 
	  
	  
	   Dieser arbeitete mit schlecht brennbaren Stoffen und den Brandschutztüren bei den Durchgängen auf andere Wagen. 
	  
	  Jedoch reichte diese Massnahme nicht für die 
      Zulassung 
	  für Fahrten im
      
      Basistunnel 
	  am Gotthard, denn der ver-langte einen besseren Brandschutz. Die Anforderungen an die Brenndauer ohne betriebliche Einschränkungen konnte der Zug bereits erfüllten, so dass hier kaum Anpassungen für den Einsatz im Basis-tunnel erforderlich wurden. 
	  
	  Der
	  
      Neigezug 
	  sollte damit auch im Falle eines Feuers die nächste Nothaltestelle 
	  problemlos anfahren können, was eine wichtige Vorschrift für Fahrten im
	  
      
      Basistunnel 
	  am Gotthard war. 
	  
	  Jedoch mussten in den Technikräumen und in den Ab-teilen 
	  zusätzliche Rauchmelder eingebaut werden. Diese detektierten den Rauch in 
	  Kombination mit Wärme in einem Abteil und meldeten diesen Alarm an die
      
	  Leittechnik 
	  und an das Personal. Dieses konnte so schneller mit einem 
      Feuerlöscher 
	  eingreifen und den Brand bekämpfen, bevor dieser an den Strukturen des 
	  Fahrzeuges grössere Schäden verursachen konnte. 
	  
	  Damit können wir die Umbauten und Änderungen bereits wieder 
	  beenden. Nach einem Einsatz von 20 Jahren wurden an den
	  
      Neigezügen 
	  nur kleinere Anpassungen vorgenommen und das Fahrzeug an die neuen 
	  Anforderungen angepasst. Einen grundlegenden Umbau wurde jedoch nicht 
	  erforderlich. Das zeigt, wie gut die Leute beim vermeintlich letzten in 
	  der Schweiz gebauten Fahrzeug gearbeitet haben. 
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