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Bedienung des Triebwagens |
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Wie
bei jedem Fahrzeug musste der Lokführer zuerst an seinen Arbeitsplatz
gelangen. Dazu stand eine der vier verbauten
Einstiegstüren
zur Verfügung und hier gab es unterschiedlich viel Aufwand. Bei den
Modellen mit den Nummern 692 und 706 zog auch der Lokführer einfach am
Griff und die Türe konnte aufgezogen werden. Der Grund war, dass bei einem
ausgeschalteten
Triebwagen
keine
Druckluft
im System war.
In
der Folge konnte auch hier mit wenig Aufwand die Türe zur Seite geschoben
werden. So konnte auch bei den Nummern 691, 701 und 726 ohne grosse
Probleme in das Fahrzeug gestiegen werden und die weiteren Handlungen
waren wieder gleich. Zuerst ging es in den Führerstand, da dort das mitgeführte Gepäck abgestellt werden konnte. Danach ging es dann an die Inbetriebnahme. Die grundsätzlichen Handlungen unterschieden sich dabei nicht von den anderen Baureihen.
So
erfolgte eine Aussenkontrolle, wo nach Schäden gesucht wurde. Leicht war
das nicht, denn durch den tiefen Boden, musste man zur Kontrolle durchaus
in die Knie gehen und sich stark bücken. Im Fahrzeug musste zuerst die Druckluft in Betrieb genommen werden. Dazu wurden die Hähne zu den Hauptluftbehältern geöffnet. Sollte kein Zischen zu hören sein, hörte der aufmerksame Beobachter vielleicht das nicht immer leise Fluchen des Lokführers. Die Handarbeit mit der Handluftpumpe war wirklich keine der beliebten Arbeiten. Es versteht sich, dass die Vorgesetzten die Anwendung von Depotstrom verboten. Glücklich war, wer von einem Heizer begleitet wurde. Die weiteren Arbeiten erfolgten im Führerstand. Der Zugang war sehr offen und der eigentliche Arbeits-platz befand sich auf der rechten Seite des Triebwagens.
Auch
wenn in der Schweiz die Strecken links befahren wurden, taten sich einige
Bahnen mit dem Wechsel auf die linke Seite schwer. Die Schweizerischen
Bun-desbahnen SBB bildeten eine Ausnahme. Deren
Triebwagen
und
Triebzüge
wur-den links bedient, aber auch nur diese.
An
der Rückwand zum
Führerstand
war eine Sitzgelegenheit vorhanden. Diese Modelle konnten sitzend bedient
werden. Wobei das bei
Triebwagen
oft der Fall war,
Lokomotiven
sollten erst später kommen. Die weiteren Arbeiten konnte der Lokführer von
diesem Sitz aus erledigen. Dazu fand er vor sich den
Führertisch
mit den Bedienelementen. Die Füsse fanden in einer kleinen Nische Platz
und wurden auf ein
Pedal
gestellt.
Der
Führerraum
war ja sehr offen gestaltet worden und war daher für die Fahrgäste
zugänglich. Damit sich der Lokführer zumindest etwas Luft verschaffen
konnte, war eine einfache Kette vorhanden. Diese wirkte als Beschränkung
jedoch nur auf der Seite, wo sich auch das Bedienpersonal befand. Im
anderen
Führerstand
stiegen die Leute einfach darüber und setzten sich. Das war auch den
Konstrukteuren durchaus bewusst.
Damit Leute nicht unbefugte Handlungen vornehmen konnten, mussten eine
Lösung gefunden werden, die wirksam verhinderte, dass die
Steuerschalter
bedient werden konnten. Auch die anderen Bedienelemente mussten schützt
werden. Einzig die Schalter für die Lampen sollten frei bedient werden
können. Doch nun kommen wir zu den Steuerschaltern, denn diese mussten
bedient werden, damit das Fahrzeug eingeschaltet wurde.
Das
galt für mehrere Bereiche und alle diese Schalter befanden sich in diesem
Kasten. Hinweise gab es daher auch für den Lok-führer, der leicht erkennen
konnte, ob eine Funktion einge-schaltet sein sollte. Im normalen, also nicht besetzten Zustand des Führertisches, waren die Schalter so gestellt, dass mit einem Schlüssel der Kasten verschlossen werden konnte.
So
waren die
Steuerschalter
verriegelt und konnten nicht mehr bedient werden. Der Schlüssel konnte
abgezogen werden und war nur einfach vorhanden. Er befand sich daher immer
dort, wo sich auch der Lokführer befand. Ungewollte Manipulationen waren
ausgeschlossen.
Um
den
Triebwagen
in Betrieb zu nehmen, wurde der
Verriegelungskasten geöffnet und die entsprechenden
Steuerschalter
bedient. Da es keinen
Hauptschalter
gab, besorgte der Schalter für den
Stromabnehmer
auch gleich die Einschaltung des Triebwagens. Je nach Stellung des
Steuerschalters für den
Kompressor
war die Steuerung, oder der Lokführer für die Ergänzung der
Druckluft
verantwortlich. Diese musste nun ergänzt werden.
Der
Grundsatz, dass mit einem Fahrzeug erst losgefahren werden konnte, wenn
die korrekte Funktion der
Bremsen
geprüft wurde, galt auch hier. Da aber auf den Fahrzeugen nur die automatische Bremse
verbaut worden war, war die Prüfung einfacher. Dazu musste aber das
Führerbremsventil
der
Bauart
W4
von der Firma
Westinghouse
in Betrieb genommen werden. Dessen Bedienung entsprach anderen
Baureihen.
Auch
wenn es sich um ein übliches
Ventil
handelte, es war anders aufgebaut worden. So konnte bei diesem
Bremsventil
der Bediengriff entfernt werden. Da auch er nur einmal vorhanden war,
musste bei einem Wechsel des
Führerstandes
dieser Griff und der Schlüssel zum
Verriegelungskasten mitgenommen werden. So war aber auch
gesichert, dass die
Druckluftbremse
nur vom Lokführer bedient werden konnte. Einziger kritischer Punkt war nur die Handbremse, diese wurde als Spindelbremse aus-geführt und sie hatte einen Riegel, der verhinderte, dass sich die Bremse ungewollt lösen konnte.
Da
hier kein Schutz vor unbefugter Bedienung vorhanden war, konnte diese von
Reisenden angezogen werden. Die
Leistung
des Fahrzeuges unddamit die
Zugkraft
war jedoch so schwach, dass dies vom Lokführer schnell bemerkt wurde. Die
dann benutzten Schimpf-worte, gebe ich nicht wider.
Nach
der erfolgreich abgeschlossenen
Bremsprobe,
konnte der
Triebwagen
wieder mit der
automatischen Bremse
gesichert werden. Erst jetzt wurde die
Handbremse
gelöst. Damit war der
Triebwagen
für die Fahrt bereit und diese wollen wir uns nun auch noch ansehen. Dabei
war die erste Handlung, die vorgenommen werden musste, die Wahl der
Fahr-richtung. Dazu war auf dem
Führerpult
ein
Steuerschalter
vorhanden.
Auch
dieser separat eingebaute
Steuerschalter
war mit der Verriegelung des
Schalterkastens
verbunden. Das führte dazu, dass der Kasten nur verschlossen werden
konnte, wenn der Griff in der Mittelstellung war. Umgekehrt konnte diese
nicht verlassen werden, wenn der Kasten verriegelt war. Der Lokführer
sollte damit aber kein Problem haben, denn er hat ja vorher die
Steuerschalter bedienen müssen.
Für die
Regelung der Zugkraft war zentral direkt vor dem Lokführer ein normaler
Steuerkontroller
montiert worden. Auch dieser war mit einem
Verschluss
versehen worden. So konnte erst eine
Fahrstufe eingestellt werden, wenn
mit dem Schalter zum
Wendeschalter eine Fahrrichtung ausgewählt worden
war. Daher war es auch jetzt nicht mehr möglich, im unbesetzten
Führerraum
eine entsprechende Manipulation vorzunehmen.
Dazu musste das
Handrad einfach um eine Raste nach rechts ver-dreht werden. Die
Hüpfersteuerung schaltete daraufhin die erste
Fahrstufe. Erkannt werden
konnte das an einer Skala und an der Anzeige für den
Fahrmotorstrom. Jedoch war die Zugkraft jetzt noch so gering, dass sie nicht ausreichte, und das gebremste Fahrzeug in Bewegung zu ve-setzen. Daher wurde nahezu gleichzeitig die automatische Bremse gelöst.
Damit konnte der
Triebwagen
langsam die Fahrt aufnehmen. Die-ser Beginn der Fahrt hatte für die
Steuerung weitreichende Fol-gen, denn jetzt wurde die eingebaute
Sicherheitssteuerung aktiv und musste daher bedient werden. Drückte der Lokführer mit dem Vorderfuss das Pedal am Boden, war die Einrichtung so eingestellt, dass mit dem Langsamgang die Wachsamkeitskontrolle aktiv wurde.
Diese wurde jedoch nicht nur durch das
Totmannpedal, sondern auch mit
anderen Handlungen zurückgestellt. Arbeitete der Lok-führer, war von der
Einrichtung nichts zu merken. Jedoch musste bei der ersten Fahrt am Tag
auch ein Test gemacht werden.
Dazu wurde
das
Pedal absichtlich nicht gedrückt. Die
Sicherheitssteuerung aktivierte
nun den
Schnellgang. Bei diesem passierte auf den ersten 50 Metern nichts.
Danach wurde eine
Warnung ausgegeben. Nach weiteren 50 Meter erfolgte dann
die
Zwangsbremse und die
Hüpfer wurden gesperrt. Bei der Prüfung konnte
nun die Rückstellung mit Drücken des Pedals vorgenommen werden. Reagierte
die Einrichtung, war der Prüflauf erfolgreich.
Bei den
Tramzügen verzichtete man sogar auf das
Zugpersonal, so dass der Lokführer
auch dessen Aufgaben übernehmen muss-te. Bevor wir uns der weiteren Fahrt
zuwenden, sehen wir diese Aufgaben schnell an. Zu den Aufgaben des Zugführers gehörten neben der Kontrolle der Fahrscheine auch andere Arbeiten. So umfasste dieser Teil des Personals bei den anderen Zügen die Schliessung der Türen und der Zugführer war für die Information der Reisenden verant-wortlich.
Damit diese Arbeiten auch durch den
Lokführer gemacht werden konnten, musste eine neue technische Einrichtung
eingebaut werden. Ich beginne mit den
Einstiegstüren, die ja
unterschied-lich waren.
Mit einer
einfachen Taste auf dem
Führerpult konnten die Türen mit der Hilfe von
Druckluft geschlossen, aber auch geöffnet wer-den. Wurde der
Schliessvorgang eingeleitet, schloss sich die
Einstiegstüre einfach. Weder
eine Überwachung für das Trittbrett noch einen
Einklemmschutz gab es. Die
Kraft reichte zwar nicht aus um jemanden zu verletzen, jedoch konnte ein
Fahrgast leicht in der Türe eingeklemmt werden.
Erkannte der
Lokführer diese Situation, öffnete er die Türen einfach wieder. Jedoch war
dies nicht so einfach möglich, denn im Gegensatz zu den
Staatsbahnen gab
es bei den
Triebwagen der
BLS-Gruppe keine
Rückspiegel. Es war daher eine
sehr gefährliche Situation, die oft durch die panischen Rufe der anderen
Gäste gelöst wurde. Doch gerade mit diesen Fahrgästen musste auch der
Lokführer sprechen können.
Erfolgte
das entweder wegen der schlechten Tonqualität, oder aus purem Trotz nicht,
musste die Situation jedoch vor Ort geklärt werden und damit kommen wir
wieder zur Fahrt des
Triebwagens. Wie sich die Kommunikation zwischen Fahrgast und Lokführer darstellte, kann man sich vermutlich bildlich vorstellen. In diesem Fall musste jedoch der hintere Füh-rerstand aufgesucht werden.
Hielt der Lokführer dazu nicht an, übernahm
das kurze Zeit später die
Sicherheitssteuerung, da bekanntlich der
Schnellgang aktiviert wurde. Es war also deutlich einfa-cher, wenn die
Reisenden die Finger von der
Handbremse liessen. Für den Lokführer musste eine Anzeige vorhanden sein, die ihm die Information über die gefahrene Geschwin-digkeit vermittelte.
Jedoch musste diese Anlage auch
die Wegmessung für die
Sicherheitssteuerung übernehmen. Auch eine
Registrierung der Fahrdaten musste vorhanden sein. All diese Funktionen in
einem Gerät konnten nicht umgesetzt werden. Jedoch gab es auch zwei
Führerstände und damit auch zwei Modelle.
Die von der
Firma Hasler in Bern gelieferten
Geschwindigkeitsmesser
unterschieden sich
daher in den beiden
Führerständen. Gleich war eigentlich nur die Anzeige
der gefahrenen Geschwindigkeit, die mit einem Zeiger und einer Rundskala
erfolgte. Eine Marke in dieser Anzeige gab die Auskunft über die
Höchstgeschwindigkeit. Wichtig war das hier, weil die beiden später
gelieferten
Triebwagen mit 110 km/h etwas schneller fahren konnten.
Hier war in der
Anzeige noch ein Zähler für die gefahrenen Kilometer vorhanden. Wichtig
war diese nur am Ende der
Leistung, da dann der
Registrierstreifen
zusammen mit den Befehlen und der Angabe der Kilometer abgegeben werden
musste. Die Abgabe des Registrierstreifens war eine Pflicht. Dieser musste nach dem Tag der Obrigkeit zur Kontrolle abgegeben werden. Eine Arbeit, die den anderen Baureihen entsprach.
Jedoch waren die auf dem Streifen aufgezeichneten
Daten bei der Klärung eines Vorfalls nicht genau genug. In dem Fall kann
nun der zweite
V-Messer zum Zug. Dieser war mit einer Kurzwegmessung
versehen worden und diese blieb in Normalfall auf dem Fahrzeug. Das Modell im zweiten Führerstand zeichnete die Daten auf den Letzten Kilometer auf. Es war eine sehr genaue Aufzeichnung, die auf einer Farbscheibe erfolgte. Mit der Fahrt wurden die älteren Daten jedoch immer wieder überschrieben.
So
konnte immer die zuletzt gefahrene Wegstrecke abgelesen werden. Da
hier der Platz ausreichend war, konnten andere Kontakte eingebaut werden
und das war auch die Wegstrecke der
Sicherheitssteuerung.
Während der
Fahrt mit dem
Triebwagen konnte es bedingt durch die Strecke zu Änderungen
bei der Geschwindigkeit kommen. Bei Veränderungen, die dem Fahrer bekannt
waren, wurde die
elektrische
Bremse für die Verzögerung genutzt. Aktiviert
wurde sie, wenn der
Steuerkontroller
gegen den Sinn des Uhrzeiger aus der
neutralen Position verdreht wurde. Die Skala beim Kontroller gab die
Auskunft und die zwölf möglichen
Bremsstufen.
Eine auf dem
Führerpult
angebrachte
Tabelle gab Aus-kunft über die in bestimmten Situation zugelassenen Werte.
Es war eine Steuerung, die sich nicht gross von den anderen
Baureihen
unterschied, und das galt auch für die
Druckluftbremse. Benutzt wurde die Druckluftbremse in den Fällen, wo der Lokführer von einer Verminderung der Geschwin-digkeit überrascht wurde, wenn mit dem Triebwagen angehalten wurde, oder bei einem Ausfall der Wider-standsbremse.
Wurde eine
Bremsung eingeleitet, sorgte die Steuer-ung dafür, dass die allenfalls noch
aktive
elektrische
Bremse ausgeschaltet wurde. So sollte verhindert
werden, dass die
Räder blockierten. Weiter auf die Bedienung des Führerbremsventils der Bauart Westinghouse W4 gehen wir nicht mehr ein. Diese entsprach den anderen Triebwagen und auch den Lokomotiven der BLS-Gruppe.
Das wirklich neue an diesen Fahrzeugen war die
Steuerung der Türen, die
Lautsprecheranlage
und natürlich das
ausgesprochen geringe Gewicht. Das letzte hatte jedoch auf die Bedienung
wenig Einfluss, so dass wir diesen Teil beenden können.
Im Gegensatz
zu den Leichttriebwagen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB war hier noch
der Einsatz eines Beiwagens geplant. Dieser war so speziell, das wir ihn
auch ansehen müssen. Das erfolgt auf der nächsten Seite und auf die
Bedienung hatte der Wagen keinen grossen Einfluss. Wichtig war, dass immer
der gleiche Wagen angehängt wurde. Die Möglichkeit andere Wagen zu
benutzen, wurde nicht oft angewendet.
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