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Betrieb auf Strecken |
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Es
ist soweit, wir haben die Strecken aufgebaut, es wird nun Zeit, dass der
Betrieb aufgenommen wird. Hinzu kommt, dass auch die
Eisenbahnverkehrsunternehmen
EVU
gewisse Wünsche äussern, die den Betrieb auf einer Strecke verändern
können. Wo die Probleme liegen, zeigt sich an einem Beispiel sehr schön
auf und dazu nehmen wir wieder einmal das Automobil in Betrieb. Es soll
damit auf die Reise gehen.
Um
diese solle es nun aber nicht gehen, denn Sie müs-sen mit dem Wagen an
einen Ort fahren, den Sie noch nie besucht haben. Dort muss dann noch eine
Strasse gefunden werden um dann bei dem neuen Arbeitgeber vorstellig zu
werden. Bevor Sie sich nun auf den Weg machen, müssen Sie den Weg suchen. Das kann auf die klassische Weise mit Karten erfolgen. Sofern Sie es einfacher haben, dann geben Sie das Ziel in Gerät für die Navigation ein.
Dieses leitet Sie dann an das Ziel. Es kann also sehr ein-fach sein. Nur
auf
Lokomotiven
gibt es diese Systeme nicht und daher werden wir mit den alten Karten
ar-beiten, denn dann macht es mehr Spass. Auf der Fahrt, die Sie genau geplant haben, sind Sie an gewissen Orten unsicher. Es ist daher in der Natur des Menschen, dass er sein Tempo verringert und so mehr Zeit hat, die Abzweigung zu finden. Das passt dann oft der netten Dame mit den kleinen roten Flitzer nicht. Der Ärger ist dann sehr oft vorbereitet und daher werden Sie vermutlich beschliessen, auf der späteren Rückfahrt noch einen Shop aufzusuchen um ein Navi zu kaufen.
Je
öfter Sie aber den Weg befahren, desto besser kennen Sie sich aus und dann
geht es schon richtig flott vorwärts. Das teure Navigationsgerät wird
nicht mehr benutzt. Damit kommen wir aber nun zur Eisenbahn und wenn Sie
mit dem Zug auf die Reise gehen, dann sollten Sie sich fragen, wie vorne
der Weg gefunden wird. Mit dem Hinweis, dass es ja den
Schienen entlang geht,
ist es nicht gemacht, denn es ist schwerer.
Sie
finden auch auf anhieb die richtige Spur. Damit kennen Sie die Situation
und das ist auch beim
Fahrpersonal
ein wichtiger Punkt, denn wer die Strecke kennt, ist auch sicher
unterwegs. Nachdem wir nun eine neue Strecke gebaut haben, sollte das Personal diese kennen, bevor es mit den Zug losfährt. Wir haben vorher erfahren, dass es sicherer ist, wenn man den Weg kennt.
Das
ist bei der Eisenbahn nicht anders, denn je besser sich das Personal
auskennt, desto sicherer ist es auf der Strek-ke unterwegs und gerade das
Thema mit der Sicherheit wird bei den Bahnen sehr gross geschrieben.
Die
Frage, die sich nun stellt, ist, wie dieses Personal die befahrene Strecke
kennen lernt. Das sollte noch vor der Fahrt der Fall sein, denn der Zug
ist an ein
Fahrplan
gebunden und sollte zur rechten Zeit am anderen
Bahnhof
ankommen, da kann man nicht einfach etwas langsamer fahren. Wobei genau
genommen geht es schon, aber dazu kommen wir später, denn das ist nicht
die Regel und mit dieser wollen wir den Betrieb aufnehmen.
Es
ist so, das
Fahrpersonal
muss vor der ersten Fahrt auf der Strecke unterrichtet werden. Erst wenn
dies erfolgt ist, kann es auch mit den Zügen auf der Strecke fahren. Das
kann besonders bei neuen Strecken eine grosse Herausforderung sein, aber
auch das ist gelöst worden, denn in dem Fall kann auch eine Begehung der
Strecke angeordnet werden. Keine Angst, die Leute laufen nicht den ganzen
Weg über Stock und Stein. |
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| Die Streckenkenntnis | |||||||||||
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Der Begriff lautet Streckenkenntnis. Wenn Sie
nicht in der Schweiz unterwegs sind, werden Sie vielleicht von
Streckenkunde sprechen. Egal wie es nun genannt wird, wichtig ist, dass
man die Kundigkeit, oder eben die Kenntnis erlangt. Mit der entsprechenden
Unterrichtung sind so dem
Fahrpersonal
die speziellen Punkte bekannt und es wird von diesen auf der Fahrt nicht
unangenehm überrascht, was gefährlich wäre.
Wir
wollen nun die Kundigkeit auf der Strecke er-langen und dazu sind mehrere
Varianten möglich. Bei einer wird einfach ein anderer bereits kundiger
Kollege begleitet. Das geht bei neuen Strecken je-doch nicht. Neue Strecken können nicht auf Anhieb dem Be-trieb übergeben werden. Dazu sind Versuche erfor-derlich und für diese Fahrten werden spezielle Lok-führer benutzt. Diese sind nicht besonders ausge-bildet worden.
Es
sind Leute, die von der Behörde für diese Ver-suche ernannt wurden. Es
gibt nämlich ein grosses Problem, das wir bisher gar nicht bedacht haben.
Die Bauarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, denn dazu muss gefahren
werden. Es ist nun aber klar, dass Lokführer grundsätzlich auf Strecken fahren, die als solche definiert wurde. Es ist ihnen daher grundsätzlich gar nicht erlaubt, auch der Baustelle zu fahren. Daher auch die spezielle Bewilligung, denn damit werden die Lokführer auch als eigentliche Testfahrer angesehen. Die gibt es auch bei anderen Verkehrsmitteln und auch dort sind es nicht die normalen Leute. Wobei es bei der Eisenbahn noch einfach ist.
Die
Leute, die wir einfach als Testlokführer bezeichnen, werden vor Beginn der
Fahrten über die Besonderheiten unterrichtet. In speziellen Fällen werden
dabei auch gleich die Lösungen für das später eingesetzte
Lokomotivpersonal
ausprobiert. Die Ausbildung kann daher nicht mit anderen verglichen
werden, denn es können auch Anpassungen erforderlich sein. Daher ist das
mit dem Testlokführer gar nicht so falsch gewählt.
Dazu
geht man nicht, sondern fährt und hält dann an einer Stelle an, wo man
sich diese Besonderheiten an-sieht und dabei auch gleich die Frage stellt,
was sich die Erbauer dabei gedacht haben. Erst dann kann auch schneller
gefahren werden. Im Rahmen solcher Testfahrten werden immer et-welche Filmaufnahmen gemacht. Dazu gehört mittler-weile auch eine, die aus dem Führerstand aufge-nommen wurde. Damit wird es für die spätere Schu-lung des eingesetzten Personals einfacher. Dieses
Video kann von diesen vor der Fahrt gesichtet werden. Eine Lösung, die in
leichten Fällen ausreicht. Bei neuen Strecken ist es aber auch möglich,
dass die Begehung wiederholt wird. Es geht darum, dass man vor Beginn der Fahrten nach Fahrplan genug Personal zur Verfügung hat. Die Test-lokführer, die nach den Testfahrten durchaus auf der Strecke ihre Kundigkeit erlangt haben, reichen dazu nicht aus.
Die
Anzahl ist dafür einfach zu gering und damit kommen wir zu den «normalen»
Lokführern, die nun geschult werden, dazu fliessen aber bereits die
Erfahrungen der Tests in die Schulung ein.
Die Videoschulung:
Die Ausbildung des
Fahrpersonal
mit einen Video wird passend Videoschulung bezeichnet. Bei dieser Art wird
dem Personal einfach die Zeit gegeben um den Film über die Strecke zu
betrachten. Dabei kann er bei Bedarf den Film stoppen, oder eine kritische
Stelle erneut ansehen. Das ginge bei einem Zug nicht und daher können wir
diese Ausbildung nicht als Fehler ansehen.
Ein
Streckenvideo ist für die Ausbildung speziell vorbereitet worden und daher
sind dort die Signale und auch andere Punkt mit der Bezeichnung deutlich
gemacht. Auch Hinweise auf besondere Punkte können auf diesen Video
eingeblendet wer-den. Mit den Streckenvideo ist eigentlich eine gute Lösung vorhan-den, denn auf einer Strecke sind wirklich oft nur wenige Be-reiche, die genau angesehen werden müssen.
Dank
den Möglichkeiten diese immer wieder zu wiederholen, kann zu einem guten
Effekt führen. Dank dem Aufbau sind auch einige
Signalbilder
leicht zu erklären. Nur eben, es hat auch bei diesen Filmen einen Haken,
der den Einsatz auch ver-hindert.
Um
alleine mit den Streckenvideo die Kundigkeit zu erlangen, muss bei den
Behörden eine Bewilligung eingeholt werden. Es ist also eine hoheitliche
Regelung vorhanden. Die
EVU
würden natürlich gerne nur mit diesen arbeiten, denn die Alternative
kostet mehr Geld. Bei neuen Strecken gibt es jedoch kaum eine bessere
Lösung. Oft werden bei neuen Anlagen auch zusätzliche Programme und
Schulungen für die Ausbildung vorgesehen.
IF-Fahrt:
Darf die Schulung nicht alleine mit dem Streckenvideo erfolgen, sind
IF-Fahrten erforderlich. Die Abkürzung IF steht dabei für den Begriff
Instruktionsfahrt. Bei dieser reist der Lokführer neben einem Kollegen mit
der vorhandener Streckenkunde im
Führerstand
mit. Neben den
Fahrplänen
können so auch Hinweise zum Verhalten der Züge gemacht werden. Gerade
Signale in Gefälle könnten Probleme bereiten.
Es
kann ja sein, dass bisher nur ein
EVU
verkehrte und nun ein weiteres auf der Strecke arbeiten soll. Jedoch
können einzelne Züge auch für IF-Fahrten gesperrt werden, da dort keine
Ablenkung
er-wünscht ist. Eine IF-Fahrt ist insgesamt vier Mal zu absolvieren. Dabei ist eine davon nach Möglichkeit in der Nacht zu vollziehen. Damit soll auch erkannt werden, wie man sich in dem Fall auf der Strecke zurecht findet.
Das
kann mit dem Video nicht umgesetzt werden, daher auch die Bewilligung,
denn oft ist es gerade die Nacht, die zu den Instruktionsfahrten führt.
Trotzdem kann das Video jetzt eingesetzt werden.
Zwei
der vier erforderlichen Fahrten dürfen auch am Streckenvideo absolviert
werden. So kann deren Vorteil genutzt werden, aber auch die Erfahrung des
bereits kundigen Personals übermittelt werden. Bei neuen Strecken ist das
natürlich nicht vorhanden und daher werden auch während der Ausbildung
spezielle IF-Fahrten mit einem speziellen
Fahrplan
angeboten. Das ist jedoch nur bei sehr umfangreichen Anlagen vorgesehen.
Die
Streckenkunde gilt als erlangt, wenn die erforderlichen Fahrten absolviert
wurden. Eine Prüfung muss dabei jedoch nicht abgelegt werden. Die bei den
IF-Fahrten mitgeführte Dokumentation muss aber der Obrigkeit abgegeben
werden. Nur so kann das Büro auch erkennen, dass die Fahrten wirklich
absolviert wurden. Es obliegt den
EVU
auch noch andere Bedingungen mit den betrieblichen
Abläufen
an die Streckenkenntnis zu stellen.
Mit
jeder Fahrt auf der Strecke wird der Startpunkt für die Frist neu gesetzt.
Wer also regelmässig auf einer Strecke fährt, kann die Kundigkeit nicht
verlieren. Wenn dies jedoch neue
Dienstpläne
verhindern, denn muss ge-rechnet werden. Die Auffrischung: Wer einmal auf einer Strecke die Kun-digkeit hatte, kann diese erneut erlangen und in dem Fall spricht man von einer Auffrischung. Bei dieser wird die Strecke in beiden Richtung einmal mit einer IF-Fahrt be-fahren. Dann
ist die Streckenkunde wieder erneuert worden. Ob die Fahrt am Tag oder in
der Nacht erfolgt, ist schlicht nicht mehr wichtig, denn es ist nur eine
Fahrt vorge-sehen. Jetzt kommen aber die Streckenvideo ins Spiel. Diese sind für das Fahrpersonal jederzeit abrufbar. Daher können die Fahrten zur Auffrischung entfallen und diese statt-dessen per Video erneuert werden.
Wer
sich auf der Strecke nicht sicher ist, schaut vor der Fahrt noch einmal
das Video an und kann dann ohne Problem auf der Strecke fahren. Wir haben
so eine gute Möglichkeit um die Streckenkunde mit wenig Aufwand zu
erhalten.
Mit
der Auffrischung haben wir den Bereich mit der Streckenkunde erledigt.
Jedoch kann es im Betrieb passieren, dass ein Zug auf eine Strecke
geleitet wird, auf der das
Fahrpersonal
keine Kundigkeit besitzt. In dem Fall muss der Zug zwingend anhalten und
der Sachverhalt geklärt werden. Der Lokführer darf nicht dazu genötigt
werden, eine Strecke ohne Streckenkunde zu befahren. Nur verboten ist es
nicht immer.
Er kann
sich so auf die neue Position von
Weichen
und Sig-nalen einstellen. Oft ist es so, dass das
Fahrpersonal
froh ist, wenn die Arbeiten endlich abgeschlossen werden. Problematischer sind die Anpassungen, die während Sper-ren erfolgen. Denn diese kann das Fahrpersonal nicht be-gleiten und wird so nach der Sperre eine komplett neue Situation abtreffen.
In
den meisten Fällen sind diese aber nicht so gross, dass der Weg plötzlich
durch eine neue Gegend führt. Solche Umbauten dauern lange und können
erkannt werden. Trotzdem sind erste Fahrten etwas unbehaglich, da man
nicht genau weiss, was verändert wurde. Ein Beispiel soll diese Problematik aufzeigen. Ein Lok-führer wurde während knapp zwei Jahren nicht auf einer Strecke eingesetzt.
Als
er nach dieser Zeit mit der immer noch gültigen Kun-digkeit und dem
Regionalzug
auf eine Haltestelle zufuhr, merkte er, dass diese bei seiner letzten
Fahrt nicht einmal im Bau war, nun muss er dort anhalten. Es ist nichts
falsch gemacht worden, aber es kann immer zu solchen Situationen kommen.
Letztlich liegt es auch im Ermessen des
Lokomotivpersonals
nach einem Umbau eine Auffrischung einzufordern, oder sich als auf der
Strecke nicht mehr kundig anzusehen. Gerade wenn mehrere Jahre nach einem
Umbau nicht gefahren wurde, ist das Thema abgehalten. Nur stellt sich
damit die Frage, kann ein Lokführer auch ohne Streckenkunde fahren? Die
Antwort mag verblüffen, denn er darf, aber nicht immer. |
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Fehlende
Streckenkunde |
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Bisher sind wir davon ausgegangen, dass der Lokführer vor der Fahrt
unterrichtet wurde. Jetzt komme ich mit der fehlenden Streckenkunde und
damit stellt sich die Frage, warum man den Aufwand betreibt. Es ist
simpel, der Lokführer darf einige Strecken ohne Kundigkeit befahren.
Jedoch darf er nicht dazu genötigt werden. Wenn der Lokführer sagt, dass
er nicht kundig ist, kann niemand verlangen, dass gefahren wird.
Trotzdem kann es dazu kommen, denn es läuft im Betrieb nicht immer auf
übliche Weise. Es sind Menschen im Ein-satz und diese machen nun einfach
ein paar Fehler und ge-nau um diese geht es in dieser Regelung, denn ein
Zug kann sich verfahren. Wenn sich der Zug verfährt, spricht man von einer Fehl-leitung. Diese kann passieren, weil der Fahrdienstleiter ei-nen Fehler gemacht hat. Es kann aber auch sein, dass der Lokführer über eine geplante Umleitung nicht informiert wurde. Daher
ist auf eine andere Strecke gelangt. Wo diese mög-lich ist, kommen nun die
Umleitungsstrecken zum Einsatz. Diese sind in den meisten Fällen dem
Personal vermittelt worden. Stellt das Fahrpersonal eine Fehlleitung fest, ist mit dem Zug anzuhalten. Nach Möglichkeit sollte das vor der falsch stehenden Weiche erfolgen. Ist das nicht möglich, weil die Fehlleitung zu spät erkannt wurde, sollen die Weichen noch freigelegt werden. Es ist nun klar, dass der Zug für grössere Probleme beim Fahrplan sorgt, denn er kommt dort zum Stillstand, wo es nicht vorgesehen ist und das merkt man.
Es
ist eine Kontaktaufnahme mit dem
Fahrdienstleiter
erforderlich, denn man muss ja klären, wer falsch lag. Hatte der Bediener
eine falsche
Fahrstrasse
eingestellt, oder wusste der Lokführer wieder einmal nicht, dass er
umgeleitet wird. Ist es nicht möglich den Fahrdienstleiter zu erreichen,
darf mit dem Zug noch bis zum nächsten
Bahnhof
gefahren werden. Dort ist dann jedoch keine weitere Fahrt mehr vorgesehen.
Die
entsprechenden Karten mit den massgebenden Profilen führt der Lokführer
mit und diese muss er nun konsultieren. Das dauert eine Zeit, die noch
durch die neuen
Dienstfahrpläne
verlängert wird. Es ist also eine Störung, die viel Ärger verursacht. Sofern bei einer Fehlleitung eine Umleitungsstrecke genutzt werden kann, ist es kein so grosses Problem, denn dann fährt der Zug nach den Abklärungen einfach über diese an sein Ziel.
Ist
dies nicht möglich, oder meldet der Lokführer, dass er nicht über die
Strecken-kunde verfügt, wird es schwer. In der Regel werden nun harte
Verhandlungen ge-führt, denn der Betrieb will fahren, der Lokführer will
aber nicht.
Er
kann daher durchaus einfordern, dass ein zweiter Lokführer gestellt wird,
der über die erforderliche Streckenkunde verfügt. Danach kann normal
gefahren wer-den. Ist dieser nicht verfügbar, kann sich der Lokführer
bereit erklären, die Fahrt ohne Streckenkunde fortzusetzen. Dabei kann er
aber Bedingungen stellen und auch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit
fahren. Das ist jedoch allein seine Entscheidung.
Soweit zur Regel und wenn ich vorher erwähnte, dass es nur auf einzelnen
Strecken erlaubt wäre, war ich nicht ehrlich. Dieses Verhalten ist
grundsätzlich erlaubt, es sei denn die Strecken, oder die
Bahnhöfe
verhindern dies. Auf diesen Strecken muss zwingend ein Lokführer mit
Streckenkunde eingesetzt werden. Auch wenn er will, ohne darf nicht
gefahren werden und die Strecken sind dem Personal durchaus bekannt. |
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Strecke / Bahnhof mit Verbot |
Begründung |
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Bern
– NBS – Rothrist |
ETCS
Level 2 |
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Solothurn – NBS – Rothrist |
ECTS
Level 2 |
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Lausanne – Villeneuve |
ETCS
Level 2 |
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Reichenbach – LBS – Visp |
Basistunnel Lötschberg |
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Frutigen – Kandersteg – Brig |
Starke Gefälle Kategorie A |
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Rynächt – GBS – Pollegio |
Basistunnel Gotthard |
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Erstfeld – Göschenen – Biasca |
Starke Gefälle Kategorie A |
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Solothurn – Gänsbrunnen – Moutier |
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Ramsei – Sumiswald – Huttwil |
Spezielle Betriebsführung |
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Emmenbrücke – Beinwil – Lenzburg |
Seethalbahn |
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Basel PB / Basel RB – Basel Bad Bf |
Verbindungsbahn |
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Hinwil – Bäretswil – Bauma |
Spezielle Betriebsführung |
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Pfäffikon SZ – Samstagern – Arth-Goldau |
Starke Gefälle Kategorie A |
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Wädenswil – Samstagern |
Starke Gefälle Kategorie A |
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Bahnhof Olten RB |
Spezielle Betriebsführung |
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Bahnhof Konstanz |
DB -
Vorschriften |
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In der
Tabelle erkennen wir, dass in vielen Fällen eine spezielle Betriebsführung
vermerkt wurde. Das kann wegen veralteten Anlagen sein, aber auch wegen
speziellen Vorschriften. Da Strecken immer wieder erneuert werden, kann
sich diese Tabelle laufend ändern und damit haben wir hier einen Auszug,
der uns als Orientierung dienen soll. Strecken, aber auch
Bahnhöfe werden
dann für den freien Betrieb frei gegeben.
Das gilt auch für die Strecken, bei denen sich
die Vor-schriften von der Schweiz nach einer im Ausland wechseln. Dabei ist
nicht jeder Lokführer nach diesen geschult worden. Genauer Ansehen müssen wir uns die Strecken mit starkem Gefälle nach der Kategorie A. Wer sich in dieser Tabelle um-sah, erkennt, dass nicht alle enthalten sind. Die Probleme bei den aufgeführten Strecken sind der Grund.
So kann
auf den beiden Alpenbahnen auch mit schweren
Güterzügen gefahren werden
und diese stellen einen grossen Anspruch auf die Bedienung der
Bremsen.
Hier ist die Berg-prüfung erforderlich.
Beim Südnetz
der Südostbahn sind die Strecken besonders steil. Zudem werden dort auch
spezielle Vorschriften ange-wendet. Diese betreffen die erlaubten
Bremsreihen und damit auch die verkürzten Distanzen zwischen Vor- und
Hauptsignal. Das kann einem nicht mit der Streckenkunde versehenen
Lokführer Problem bereiten und das ist der Grund für die Aufnahme der
Strecken in diese Tabelle, die wirklich nur sehr spezielle Fälle kennt.
Damit können
wir das Thema mit der Streckenkunde abschliessen und uns nun mit einigen
Punkten auf der Strecke befassen, die von den
EVU eingerichtet wurden. Es
sind somit spezielle Bereiche auf der Strecke und diese sind immer
spannend, denn wer liebt schon Überraschungen, wie der Lokführer, der eine
ihm unbekannte Stelle auf der Strecke vorfand. Wichtig sind diese Punkte
der Strecke jedoch nicht für alle EVU.
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Spezielle Punkte auf
der Strecke |
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Wir haben
Strecken gebaut und auch der Betrieb kann beginnen. Nun melden sich aber
die
EVU mit Wünschen, die auf der Strecke vorzusehen sind. So viele gibt
es dabei gar nicht, denn es sind eigentlich nur zwei Bereiche, die in
diesen Bereich gehören. Diese müssen wir zum Schluss der Strecken auch
noch ansehen, denn sie sind ebenfalls ein Teil, der bei der Streckenkunde
angesehen werden muss, aber nicht bei jeder
Bahngesellschaft.
Die beiden nun vorgestellten Bereiche
sind aber Bauwerke, die entlang der Strecken im Auftrag der
EVU erstellt
werden. Dabei gibt es Unterschiede ob es sich um eines für den
Personenverkehr, oder für den Transport von Gütern handelt. Dabei beginne ich auch hier mit dem Anfang. Strecken werden sehr oft aus den betrieblichen Zweckmässigkeiten gestaltet. Bahnhöfe werden nicht sel-ten aus rein technischen Gesichtspunkten vorgesehen.
Nach Möglichkeit sollte
jeder Abschnitt in der gleichen Zeit befahren werden können. Das geht
natürlich nicht immer, denn so eine grosse Anlage baut man immer auch in
der Nähe von Ortschaften, denn dort können Kunden auf-genommen werden. Der Aufwand für einen Bahnhof wird aber nicht immer betrieben. Wenn bei einer kleineren Gemeinde betrieblich keinen Bahnhof erforderlich ist, geht diese in dem Fall leer aus.
Hinzu kommt, dass in grösseren Ortschaften auch
zusätzliche
Halteorte gewünscht werden, wo die Leute den Zug besteigen
können. Da baut niemand eine Strecke komplett um, denn
Bahnhöfe sind teuer
und das liebt nun kein Direktor einer
Bahngesellschaft.
Die Haltestelle:
Das Zauberwort und die
Lösung für viele Wünsche ist die Haltestelle. Es handelt sich dabei um
einen Bereich entlang der Strecke, die mit den üblichen
Bahnsteigen
versehen ist. Dort können also Züge auf der Strecke anhalten und Reisende
in die Wagen steigen. Wie verträumt diese aufgebaut sind, hängt auch vom
Ort ab. Es soll Orte gegeben haben, wo nachts der
Wartsaal eingeschlossen
wurde, damit in niemand klaut.
Entscheidend ist, dass der
Punkt, wo die Züge hal-ten, keine Aufgaben zur Regelung der Zugfolge hat.
Sie werden es vermutlich gar nicht glauben, aber es gibt Orte, wo der
Wegweiser zum
Bahnhof führt, obwohl es eine Haltestelle ist. Darum haben Sie vermutlich den Bahnhof nicht fin-den können. Sofern Sie nicht von der Eisenbahn sind, haben Sie es vermutlich gar nicht bemerkt. Die Haltestelle ist für Sie der Bahnhof, denn dort halten die Züge.
In den meisten Fällen
sind das aber nur Regional-züge, denn die schnellen Exemplare halten an
grös-seren Orten und die haben einen
Bahnhof be-kommen. Die Stelle, wo Züge
auf der Strecke an-halten, ist passend die Haltestelle. Bevor wir mit der Haltestelle weiter machen, müs-sen auch die Leser im Ausland noch wissen, was damit gemeint ist.
In den Vorschriften der
Deutschen Bahn DB wird von einem Haltepunkt gesprochen und der Begriff aus
der Schweiz hat eine leicht andere Bedeutung. Wichtig dabei ist, es ist
eine Stelle der Strecke, wo Züge anhalten und Reisende aufnehmen können.
Diese gibt es in allen Ländern der Welt.
Später komme
ich dann noch zum Unterschied. Durch den Aufbau der Haltestellen, oder der
Haltepunkte können diese schnell erstellt werden. Ein
Bahnsteig und ein
kleines Gebäude für den Unterstand bei Regen. Wobei selbst auf dieses kann
immer wieder verzichtet werden. Der Aufbau ist billig und so können damit
auch Orte bedient werden, die sich nicht an den Kosten beteiligen können,
oder wollen, denn es geht immer ums Geld.
Hier sind
dann sicher auch mehr Bauten für die Fahrgäste vorhanden, denn diese
werden nicht immer abgebrochen. Den
Bahnhof gibt es noch, nur die
Gleisanlage dazu ist da-bei verschwunden. Nun kommen wir aber zur Haltestelle in Deutschland. Die-se bezeichnet einen Punkt in der Anlage, wo eine Fahrt anhalten und von der Strecke abgehen kann. Wenn sich nun die Schweizer die Haare raufen, dann verstehe ich das.
Damit
etwas von der Strecke abgehen kann, sind
Weichen erforderlich und wie ich
schon erwähnt habe, die gibt es nur in
Bahnhöfen, oder eben auch in den
Haltestellen nach den deutschen Begriffen. In der Schweiz gibt es diese Punke auch, wo Fahrten von der Strecke abgehen können. In vielen Fällen sind das aber Bahnhöfe, die genau wegen den Weichen dazu wurden.
Nur geht das nicht immer, weil ein ehemaliges
Anschluss-gleis
zu einer Strecke wurde und man dort die
Weichen nicht
ausgebaut hat. Damit gibt es Weichen auf der Strecke und diese müssen wir
uns nun auch ansehen, auch wenn sie selten sind.
Weiche auf der Strecke:
Weichen auf der Strecke gibt es und daher heissen Sie in der Schweiz auch
so. Damit gibt es Deutsche Haltestellen gar nicht. Auch wenn man es nicht
glauben kann, diese Weichen werden immer wieder von Firmen gewünscht und
von den Bahnen vehement bekämpft. Der Grund ist, dass diese für den
Betrieb ein grosses Problem darstellen. Es lohnt sich also, dass wir in
dem Bereich wirklich genau hinsehen.
Zudem können die Systeme zur
Sicherung der Züge mit diesen Problem bekommen, der Grund sind die
Achs-zähler, denn dort gibt es eine Differenz zwischen dem Eingang und dem
Ausgang und damit gilt das
Gleis als be-legt. Damit haben wir eine Fahrt, die sich negativ auf die An-lagen auswirken kann und daher kann nicht als Zug ge-fahren werden. Als Rangierbewegung auf die Strecke geht es.
Das kann sich im Betrieb durchaus hinderlich zeigen, denn
die
Fahrpläne müssen erstellt werden. Dann wird die Strecke vorbereitet
und der Fahrt muss auch noch münd-lich mitgeteilt werden, dass sie doch
gefälligst fahren soll, da der Express im anrollen sei. Kommt es nun auf einem Abschnitt auf der Strecke zu einer Störung, wird diese Weiche grundsätzlich auch wichtig. Es kann sein, dass gerade sie dafür sorgte, dass nicht normal gefahren werden kann.
In dem Fall muss mit
Fahrt auf Sicht die ganze Strecke be-fahren werden um nur zu kontrollieren, ob an der
Weiche auch wirklich alles in Ording ist. Im
Fahrplan müssen da-her die
Weichen aufgeführt und mit der Lage bezeichnet werden.
Sie sehen,
Weichen auf der Strecke sind ein Problem. Daher werden diese in der
Schweiz immer mehr verschwinden, denn der Grundsatz gilt, entweder liegen
Weichen in
Bahnhöfen, oder bei Spurwechseln. Andere gibt es nicht und so
kommt es zum Bahnhof Waltenschwil und das viele Jahre nachdem dort die
Haltestelle aufgehoben wurde. Damit verschwand auch diese Weiche zum
Anschluss des Schrotthändlers, denn diese ist nun im Bahnhof.
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