Betrieb auf Strecken

                       

Es ist soweit, wir haben die Strecken aufgebaut, es wird nun Zeit, dass der Betrieb aufgenommen wird. Hinzu kommt, dass auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU gewisse Wünsche äussern, die den Betrieb auf einer Strecke verändern können. Wo die Probleme liegen, zeigt sich an einem Beispiel sehr schön auf und dazu nehmen wir wieder einmal das Automobil in Betrieb. Es soll damit auf die Reise gehen.

Bei der Fahrt in den nächst gelegenen Supermarkt fühlen Sie sich sicher in Ihrem Wagen. Die Wege sind be-kannt und auch die blöde Schranke beim Parkhaus hat den Schrecken verloren.

Um diese solle es nun aber nicht gehen, denn Sie müs-sen mit dem Wagen an einen Ort fahren, den Sie noch nie besucht haben. Dort muss dann noch eine Strasse gefunden werden um dann bei dem neuen Arbeitgeber vorstellig zu werden.

Bevor Sie sich nun auf den Weg machen, müssen Sie den Weg suchen. Das kann auf die klassische Weise mit Karten erfolgen. Sofern Sie es einfacher haben, dann geben Sie das Ziel in Gerät für die Navigation ein.

Dieses leitet Sie dann an das Ziel. Es kann also sehr ein-fach sein. Nur auf Lokomotiven gibt es diese Systeme nicht und daher werden wir mit den alten Karten ar-beiten, denn dann macht es mehr Spass.

Auf der Fahrt, die Sie genau geplant haben, sind Sie an gewissen Orten unsicher. Es ist daher in der Natur des Menschen, dass er sein Tempo verringert und so mehr Zeit hat, die Abzweigung zu finden. Das passt dann oft der netten Dame mit den kleinen roten Flitzer nicht. Der Ärger ist dann sehr oft vorbereitet und daher werden Sie vermutlich beschliessen, auf der späteren Rückfahrt noch einen Shop aufzusuchen um ein Navi zu kaufen.

Je öfter Sie aber den Weg befahren, desto besser kennen Sie sich aus und dann geht es schon richtig flott vorwärts. Das teure Navigationsgerät wird nicht mehr benutzt. Damit kommen wir aber nun zur Eisenbahn und wenn Sie mit dem Zug auf die Reise gehen, dann sollten Sie sich fragen, wie vorne der Weg gefunden wird. Mit dem Hinweis, dass es ja den Schienen entlang geht, ist es nicht gemacht, denn es ist schwerer.

Wir haben erfahren, dass es Signale und Weichen auf der Strecke gibt. Nur wurde mit keinem Wort erwähnt, wo sich diese genau befinden. Die Ampel, die früher immer wieder Probleme bereitete, ist nach ein paar Fahrten leicht zu befahren.

Sie finden auch auf anhieb die richtige Spur. Damit kennen Sie die Situation und das ist auch beim Fahrpersonal ein wichtiger Punkt, denn wer die Strecke kennt, ist auch sicher unterwegs.

Nachdem wir nun eine neue Strecke gebaut haben, sollte das Personal diese kennen, bevor es mit den Zug losfährt. Wir haben vorher erfahren, dass es sicherer ist, wenn man den Weg kennt.

Das ist bei der Eisenbahn nicht anders, denn je besser sich das Personal auskennt, desto sicherer ist es auf der Strek-ke unterwegs und gerade das Thema mit der Sicherheit wird bei den Bahnen sehr gross geschrieben.

Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie dieses Personal die befahrene Strecke kennen lernt. Das sollte noch vor der Fahrt der Fall sein, denn der Zug ist an ein Fahrplan gebunden und sollte zur rechten Zeit am anderen Bahnhof ankommen, da kann man nicht einfach etwas langsamer fahren. Wobei genau genommen geht es schon, aber dazu kommen wir später, denn das ist nicht die Regel und mit dieser wollen wir den Betrieb aufnehmen.

Es ist so, das Fahrpersonal muss vor der ersten Fahrt auf der Strecke unterrichtet werden. Erst wenn dies erfolgt ist, kann es auch mit den Zügen auf der Strecke fahren. Das kann besonders bei neuen Strecken eine grosse Herausforderung sein, aber auch das ist gelöst worden, denn in dem Fall kann auch eine Begehung der Strecke angeordnet werden. Keine Angst, die Leute laufen nicht den ganzen Weg über Stock und Stein.

Die Streckenkenntnis
                       

Der Begriff lautet Streckenkenntnis. Wenn Sie nicht in der Schweiz unterwegs sind, werden Sie vielleicht von Streckenkunde sprechen. Egal wie es nun genannt wird, wichtig ist, dass man die Kundigkeit, oder eben die Kenntnis erlangt. Mit der entsprechenden Unterrichtung sind so dem Fahrpersonal die speziellen Punkte bekannt und es wird von diesen auf der Fahrt nicht unangenehm überrascht, was gefährlich wäre.

Auch wenn von Streckenkenntnis gesprochen wird, dazu gehören auch die entlang befindlichen Bahn-höfe. Man erlangt diese Kundigkeit auf dem ganzen Abschnitt und nicht nur auf den Strecken zwischen den Bahnhöfen.

Wir wollen nun die Kundigkeit auf der Strecke er-langen und dazu sind mehrere Varianten möglich. Bei einer wird einfach ein anderer bereits kundiger Kollege begleitet. Das geht bei neuen Strecken je-doch nicht.

Neue Strecken können nicht auf Anhieb dem Be-trieb übergeben werden. Dazu sind Versuche erfor-derlich und für diese Fahrten werden spezielle Lok-führer benutzt. Diese sind nicht besonders ausge-bildet worden.

Es sind Leute, die von der Behörde für diese Ver-suche ernannt wurden. Es gibt nämlich ein grosses Problem, das wir bisher gar nicht bedacht haben. Die Bauarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, denn dazu muss gefahren werden.

Es ist nun aber klar, dass Lokführer grundsätzlich auf Strecken fahren, die als solche definiert wurde. Es ist ihnen daher grundsätzlich gar nicht erlaubt, auch der Baustelle zu fahren.

Daher auch die spezielle Bewilligung, denn damit werden die Lokführer auch als eigentliche Testfahrer angesehen. Die gibt es auch bei anderen Verkehrsmitteln und auch dort sind es nicht die normalen Leute. Wobei es bei der Eisenbahn noch einfach ist.

Die Leute, die wir einfach als Testlokführer bezeichnen, werden vor Beginn der Fahrten über die Besonderheiten unterrichtet. In speziellen Fällen werden dabei auch gleich die Lösungen für das später eingesetzte Lokomotivpersonal ausprobiert. Die Ausbildung kann daher nicht mit anderen verglichen werden, denn es können auch Anpassungen erforderlich sein. Daher ist das mit dem Testlokführer gar nicht so falsch gewählt.

Nach diesen Schulungen geht es dann auf die Strecke. Da jetzt noch kein Fahrplan gültig ist, kann auch lang-sam gefahren werden. So werden die kritischen Punk-te genau betrachtet.

Dazu geht man nicht, sondern fährt und hält dann an einer Stelle an, wo man sich diese Besonderheiten an-sieht und dabei auch gleich die Frage stellt, was sich die Erbauer dabei gedacht haben. Erst dann kann auch schneller gefahren werden.

Im Rahmen solcher Testfahrten werden immer et-welche Filmaufnahmen gemacht. Dazu gehört mittler-weile auch eine, die aus dem Führerstand aufge-nommen wurde. Damit wird es für die spätere Schu-lung des eingesetzten Personals einfacher.

Dieses Video kann von diesen vor der Fahrt gesichtet werden. Eine Lösung, die in leichten Fällen ausreicht. Bei neuen Strecken ist es aber auch möglich, dass die Begehung wiederholt wird.

Es geht darum, dass man vor Beginn der Fahrten nach Fahrplan genug Personal zur Verfügung hat. Die Test-lokführer, die nach den Testfahrten durchaus auf der Strecke ihre Kundigkeit erlangt haben, reichen dazu nicht aus.

Die Anzahl ist dafür einfach zu gering und damit kommen wir zu den «normalen» Lokführern, die nun geschult werden, dazu fliessen aber bereits die Erfahrungen der Tests in die Schulung ein.

Die Videoschulung: Die Ausbildung des Fahrpersonal mit einen Video wird passend Videoschulung bezeichnet. Bei dieser Art wird dem Personal einfach die Zeit gegeben um den Film über die Strecke zu betrachten. Dabei kann er bei Bedarf den Film stoppen, oder eine kritische Stelle erneut ansehen. Das ginge bei einem Zug nicht und daher können wir diese Ausbildung nicht als Fehler ansehen.

Wichtiger Punkt ist dabei der Film. Diese Streckenvideo kön-nen Sie jedoch nicht mit den Aufnahmen vergleichen, die im Internet auf vielen Filmen zu finden sind.

Ein Streckenvideo ist für die Ausbildung speziell vorbereitet worden und daher sind dort die Signale und auch andere Punkt mit der Bezeichnung deutlich gemacht. Auch Hinweise auf besondere Punkte können auf diesen Video eingeblendet wer-den.

Mit den Streckenvideo ist eigentlich eine gute Lösung vorhan-den, denn auf einer Strecke sind wirklich oft nur wenige Be-reiche, die genau angesehen werden müssen.

Dank den Möglichkeiten diese immer wieder zu wiederholen, kann zu einem guten Effekt führen. Dank dem Aufbau sind auch einige Signalbilder leicht zu erklären. Nur eben, es hat auch bei diesen Filmen einen Haken, der den Einsatz auch ver-hindert.

Um alleine mit den Streckenvideo die Kundigkeit zu erlangen, muss bei den Behörden eine Bewilligung eingeholt werden. Es ist also eine hoheitliche Regelung vorhanden. Die EVU würden natürlich gerne nur mit diesen arbeiten, denn die Alternative kostet mehr Geld. Bei neuen Strecken gibt es jedoch kaum eine bessere Lösung. Oft werden bei neuen Anlagen auch zusätzliche Programme und Schulungen für die Ausbildung vorgesehen.

IF-Fahrt: Darf die Schulung nicht alleine mit dem Streckenvideo erfolgen, sind IF-Fahrten erforderlich. Die Abkürzung IF steht dabei für den Begriff Instruktionsfahrt. Bei dieser reist der Lokführer neben einem Kollegen mit der vorhandener Streckenkunde im Führerstand mit. Neben den Fahrplänen können so auch Hinweise zum Verhalten der Züge gemacht werden. Gerade Signale in Gefälle könnten Probleme bereiten.

Die IF-Fahrt ist zu protokollieren und das Personal wird mit einem speziellen Dokument versehen. Da-bei gilt die Regel, dass auch Personal von anderen EVU der Zugang gewährt werden muss, wenn dieses die Streckenkunde erlangen will.

Es kann ja sein, dass bisher nur ein EVU verkehrte und nun ein weiteres auf der Strecke arbeiten soll. Jedoch können einzelne Züge auch für IF-Fahrten gesperrt werden, da dort keine Ablenkung er-wünscht ist.

Eine IF-Fahrt ist insgesamt vier Mal zu absolvieren. Dabei ist eine davon nach Möglichkeit in der Nacht zu vollziehen. Damit soll auch erkannt werden, wie man sich in dem Fall auf der Strecke zurecht findet.

Das kann mit dem Video nicht umgesetzt werden, daher auch die Bewilligung, denn oft ist es gerade die Nacht, die zu den Instruktionsfahrten führt. Trotzdem kann das Video jetzt eingesetzt werden.

Zwei der vier erforderlichen Fahrten dürfen auch am Streckenvideo absolviert werden. So kann deren Vorteil genutzt werden, aber auch die Erfahrung des bereits kundigen Personals übermittelt werden. Bei neuen Strecken ist das natürlich nicht vorhanden und daher werden auch während der Ausbildung spezielle IF-Fahrten mit einem speziellen Fahrplan angeboten. Das ist jedoch nur bei sehr umfangreichen Anlagen vorgesehen.

Die Streckenkunde gilt als erlangt, wenn die erforderlichen Fahrten absolviert wurden. Eine Prüfung muss dabei jedoch nicht abgelegt werden. Die bei den IF-Fahrten mitgeführte Dokumentation muss aber der Obrigkeit abgegeben werden. Nur so kann das Büro auch erkennen, dass die Fahrten wirklich absolviert wurden. Es obliegt den EVU auch noch andere Bedingungen mit den betrieblichen Abläufen an die Streckenkenntnis zu stellen.

Eine so erlangte Streckenkunde ist während der Dauer von drei Jahren gültig. Wie lange diese Zeitspanne wirk-lich ist, hängt von den Ländern ab und kann auch viel kür-zer sein.

Mit jeder Fahrt auf der Strecke wird der Startpunkt für die Frist neu gesetzt. Wer also regelmässig auf einer Strecke fährt, kann die Kundigkeit nicht verlieren. Wenn dies jedoch neue Dienstpläne verhindern, denn muss ge-rechnet werden.

Die Auffrischung: Wer einmal auf einer Strecke die Kun-digkeit hatte, kann diese erneut erlangen und in dem Fall spricht man von einer Auffrischung. Bei dieser wird die Strecke in beiden Richtung einmal mit einer IF-Fahrt be-fahren.

Dann ist die Streckenkunde wieder erneuert worden. Ob die Fahrt am Tag oder in der Nacht erfolgt, ist schlicht nicht mehr wichtig, denn es ist nur eine Fahrt vorge-sehen.

Jetzt kommen aber die Streckenvideo ins Spiel. Diese sind für das Fahrpersonal jederzeit abrufbar. Daher können die Fahrten zur Auffrischung entfallen und diese statt-dessen per Video erneuert werden.

Wer sich auf der Strecke nicht sicher ist, schaut vor der Fahrt noch einmal das Video an und kann dann ohne Problem auf der Strecke fahren. Wir haben so eine gute Möglichkeit um die Streckenkunde mit wenig Aufwand zu erhalten.

Mit der Auffrischung haben wir den Bereich mit der Streckenkunde erledigt. Jedoch kann es im Betrieb passieren, dass ein Zug auf eine Strecke geleitet wird, auf der das Fahrpersonal keine Kundigkeit besitzt. In dem Fall muss der Zug zwingend anhalten und der Sachverhalt geklärt werden. Der Lokführer darf nicht dazu genötigt werden, eine Strecke ohne Streckenkunde zu befahren. Nur verboten ist es nicht immer.

Bei Umbauten an der Strecke, oder in Bahnhöfen ist keine Auffrischung vorgesehen. In der Regel erfolgen grössere Umbauten an den Anlagen bei laufendem Betrieb. Ein regelmässig auf der Strecke eingesetzter Lokführer kann dabei bei jeder Fahrt die neuen Situationen erkennen.

Er kann sich so auf die neue Position von Weichen und Sig-nalen einstellen. Oft ist es so, dass das Fahrpersonal froh ist, wenn die Arbeiten endlich abgeschlossen werden.

Problematischer sind die Anpassungen, die während Sper-ren erfolgen. Denn diese kann das Fahrpersonal nicht be-gleiten und wird so nach der Sperre eine komplett neue Situation abtreffen.

In den meisten Fällen sind diese aber nicht so gross, dass der Weg plötzlich durch eine neue Gegend führt. Solche Umbauten dauern lange und können erkannt werden. Trotzdem sind erste Fahrten etwas unbehaglich, da man nicht genau weiss, was verändert wurde.

Ein Beispiel soll diese Problematik aufzeigen. Ein Lok-führer wurde während knapp zwei Jahren nicht auf einer Strecke eingesetzt.

Als er nach dieser Zeit mit der immer noch gültigen Kun-digkeit und dem Regionalzug auf eine Haltestelle zufuhr, merkte er, dass diese bei seiner letzten Fahrt nicht einmal im Bau war, nun muss er dort anhalten. Es ist nichts falsch gemacht worden, aber es kann immer zu solchen Situationen kommen.

Letztlich liegt es auch im Ermessen des Lokomotivpersonals nach einem Umbau eine Auffrischung einzufordern, oder sich als auf der Strecke nicht mehr kundig anzusehen. Gerade wenn mehrere Jahre nach einem Umbau nicht gefahren wurde, ist das Thema abgehalten. Nur stellt sich damit die Frage, kann ein Lokführer auch ohne Streckenkunde fahren? Die Antwort mag verblüffen, denn er darf, aber nicht immer.

Fehlende Streckenkunde
                       

Bisher sind wir davon ausgegangen, dass der Lokführer vor der Fahrt unterrichtet wurde. Jetzt komme ich mit der fehlenden Streckenkunde und damit stellt sich die Frage, warum man den Aufwand betreibt. Es ist simpel, der Lokführer darf einige Strecken ohne Kundigkeit befahren. Jedoch darf er nicht dazu genötigt werden. Wenn der Lokführer sagt, dass er nicht kundig ist, kann niemand verlangen, dass gefahren wird.

Bei der Planung kann abgeklärt werden, ob das einge-setzte Personal für alle Strecken die erforderliche Kun-digkeit besitzt. Daher sind diese Fahrten schlicht nicht vorgesehen.

Trotzdem kann es dazu kommen, denn es läuft im Betrieb nicht immer auf übliche Weise. Es sind Menschen im Ein-satz und diese machen nun einfach ein paar Fehler und ge-nau um diese geht es in dieser Regelung, denn ein Zug kann sich verfahren.

Wenn sich der Zug verfährt, spricht man von einer Fehl-leitung. Diese kann passieren, weil der Fahrdienstleiter ei-nen Fehler gemacht hat. Es kann aber auch sein, dass der Lokführer über eine geplante Umleitung nicht informiert wurde.

Daher ist auf eine andere Strecke gelangt. Wo diese mög-lich ist, kommen nun die Umleitungsstrecken zum Einsatz. Diese sind in den meisten Fällen dem Personal vermittelt worden.

Stellt das Fahrpersonal eine Fehlleitung fest, ist mit dem Zug anzuhalten. Nach Möglichkeit sollte das vor der falsch stehenden Weiche erfolgen.

Ist das nicht möglich, weil die Fehlleitung zu spät erkannt wurde, sollen die Weichen noch freigelegt werden. Es ist nun klar, dass der Zug für grössere Probleme beim Fahrplan sorgt, denn er kommt dort zum Stillstand, wo es nicht vorgesehen ist und das merkt man.

Es ist eine Kontaktaufnahme mit dem Fahrdienstleiter erforderlich, denn man muss ja klären, wer falsch lag. Hatte der Bediener eine falsche Fahrstrasse eingestellt, oder wusste der Lokführer wieder einmal nicht, dass er umgeleitet wird. Ist es nicht möglich den Fahrdienstleiter zu erreichen, darf mit dem Zug noch bis zum nächsten Bahnhof gefahren werden. Dort ist dann jedoch keine weitere Fahrt mehr vorgesehen.

Fehlleitungen sind wirklich für viele Punkte ein Problem. So kann auf der falschen Strecke die Zugkraft der Lokomotive nicht ausreichend sein, oder aber die Wagen passen nicht.

Die entsprechenden Karten mit den massgebenden Profilen führt der Lokführer mit und diese muss er nun konsultieren. Das dauert eine Zeit, die noch durch die neuen Dienstfahrpläne verlängert wird. Es ist also eine Störung, die viel Ärger verursacht.

Sofern bei einer Fehlleitung eine Umleitungsstrecke genutzt werden kann, ist es kein so grosses Problem, denn dann fährt der Zug nach den Abklärungen einfach über diese an sein Ziel.

Ist dies nicht möglich, oder meldet der Lokführer, dass er nicht über die Strecken-kunde verfügt, wird es schwer. In der Regel werden nun harte Verhandlungen ge-führt, denn der Betrieb will fahren, der Lokführer will aber nicht.

Er kann daher durchaus einfordern, dass ein zweiter Lokführer gestellt wird, der über die erforderliche Streckenkunde verfügt. Danach kann normal gefahren wer-den. Ist dieser nicht verfügbar, kann sich der Lokführer bereit erklären, die Fahrt ohne Streckenkunde fortzusetzen. Dabei kann er aber Bedingungen stellen und auch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit fahren. Das ist jedoch allein seine Entscheidung.

Soweit zur Regel und wenn ich vorher erwähnte, dass es nur auf einzelnen Strecken erlaubt wäre, war ich nicht ehrlich. Dieses Verhalten ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn die Strecken, oder die Bahnhöfe verhindern dies. Auf diesen Strecken muss zwingend ein Lokführer mit Streckenkunde eingesetzt werden. Auch wenn er will, ohne darf nicht gefahren werden und die Strecken sind dem Personal durchaus bekannt.

Strecke / Bahnhof mit Verbot Begründung
Bern – NBS – Rothrist ETCS Level 2
Solothurn – NBS – Rothrist ECTS Level 2
Lausanne – Villeneuve ETCS Level 2
Reichenbach – LBS – Visp Basistunnel Lötschberg
Frutigen – Kandersteg – Brig Starke Gefälle Kategorie A
Rynächt – GBS – Pollegio Basistunnel Gotthard
Erstfeld – Göschenen – Biasca Starke Gefälle Kategorie A
Solothurn – Gänsbrunnen – Moutier  
Ramsei – Sumiswald – Huttwil Spezielle Betriebsführung
Emmenbrücke – Beinwil – Lenzburg Seethalbahn
Basel PB / Basel RB – Basel Bad Bf Verbindungsbahn
Hinwil – Bäretswil – Bauma Spezielle Betriebsführung
Pfäffikon SZ – Samstagern – Arth-Goldau Starke Gefälle Kategorie A
Wädenswil – Samstagern Starke Gefälle Kategorie A
Bahnhof Olten RB Spezielle Betriebsführung
Bahnhof Konstanz DB - Vorschriften
                       

In der Tabelle erkennen wir, dass in vielen Fällen eine spezielle Betriebsführung vermerkt wurde. Das kann wegen veralteten Anlagen sein, aber auch wegen speziellen Vorschriften. Da Strecken immer wieder erneuert werden, kann sich diese Tabelle laufend ändern und damit haben wir hier einen Auszug, der uns als Orientierung dienen soll. Strecken, aber auch Bahnhöfe werden dann für den freien Betrieb frei gegeben.

Die Beschränkung gilt zudem auf sämtlichen ETCS Level 2 Strecken. Auch wer auf diesem System unterrichtet wurde, darf diese Abschnitte nicht ohne Kundigkeit befahren. Dabei geht es in erster Linie um die auf die Strecke bezogenen Vorschriften.

Das gilt auch für die Strecken, bei denen sich die Vor-schriften von der Schweiz nach einer im Ausland wechseln. Dabei ist nicht jeder Lokführer nach diesen geschult worden.

Genauer Ansehen müssen wir uns die Strecken mit starkem Gefälle nach der Kategorie A. Wer sich in dieser Tabelle um-sah, erkennt, dass nicht alle enthalten sind. Die Probleme bei den aufgeführten Strecken sind der Grund.

So kann auf den beiden Alpenbahnen auch mit schweren Güterzügen gefahren werden und diese stellen einen grossen Anspruch auf die Bedienung der Bremsen. Hier ist die Berg-prüfung erforderlich.

Beim Südnetz der Südostbahn sind die Strecken besonders steil. Zudem werden dort auch spezielle Vorschriften ange-wendet. Diese betreffen die erlaubten Bremsreihen und damit auch die verkürzten Distanzen zwischen Vor- und Hauptsignal. Das kann einem nicht mit der Streckenkunde versehenen Lokführer Problem bereiten und das ist der Grund für die Aufnahme der Strecken in diese Tabelle, die wirklich nur sehr spezielle Fälle kennt.

Damit können wir das Thema mit der Streckenkunde abschliessen und uns nun mit einigen Punkten auf der Strecke befassen, die von den EVU eingerichtet wurden. Es sind somit spezielle Bereiche auf der Strecke und diese sind immer spannend, denn wer liebt schon Überraschungen, wie der Lokführer, der eine ihm unbekannte Stelle auf der Strecke vorfand. Wichtig sind diese Punkte der Strecke jedoch nicht für alle EVU.

Spezielle Punkte auf der Strecke
                       

Wir haben Strecken gebaut und auch der Betrieb kann beginnen. Nun melden sich aber die EVU mit Wünschen, die auf der Strecke vorzusehen sind. So viele gibt es dabei gar nicht, denn es sind eigentlich nur zwei Bereiche, die in diesen Bereich gehören. Diese müssen wir zum Schluss der Strecken auch noch ansehen, denn sie sind ebenfalls ein Teil, der bei der Streckenkunde angesehen werden muss, aber nicht bei jeder Bahngesellschaft.

Spezielle Punkte auf den Strecken gibt es eigentlich viele und das auch, wenn die Strecke sehr einfach aufgebaut ist. Das können spezielle Kombinationen von Kurven sein, oder andere Kriterien.

Die beiden nun vorgestellten Bereiche sind aber Bauwerke, die entlang der Strecken im Auftrag der EVU erstellt werden. Dabei gibt es Unterschiede ob es sich um eines für den Personenverkehr, oder für den Transport von Gütern handelt.

Dabei beginne ich auch hier mit dem Anfang. Strecken werden sehr oft aus den betrieblichen Zweckmässigkeiten gestaltet. Bahnhöfe werden nicht sel-ten aus rein technischen Gesichtspunkten vorgesehen.

Nach Möglichkeit sollte jeder Abschnitt in der gleichen Zeit befahren werden können. Das geht natürlich nicht immer, denn so eine grosse Anlage baut man immer auch in der Nähe von Ortschaften, denn dort können Kunden auf-genommen werden.

Der Aufwand für einen Bahnhof wird aber nicht immer betrieben. Wenn bei einer kleineren Gemeinde betrieblich keinen Bahnhof erforderlich ist, geht diese in dem Fall leer aus.

Hinzu kommt, dass in grösseren Ortschaften auch zusätzliche Halteorte gewünscht werden, wo die Leute den Zug besteigen können. Da baut niemand eine Strecke komplett um, denn Bahnhöfe sind teuer und das liebt nun kein Direktor einer Bahngesellschaft. Passendes Beispiel ist Zürich. Dort begann es 1847 mit dem heutigen Hauptbahnhof. Heute sind alleine dort drei getrennte Anlagen vorhanden.

Die Haltestelle: Das Zauberwort und die Lösung für viele Wünsche ist die Haltestelle. Es handelt sich dabei um einen Bereich entlang der Strecke, die mit den üblichen Bahnsteigen versehen ist. Dort können also Züge auf der Strecke anhalten und Reisende in die Wagen steigen. Wie verträumt diese aufgebaut sind, hängt auch vom Ort ab. Es soll Orte gegeben haben, wo nachts der Wartsaal eingeschlossen wurde, damit in niemand klaut.

Haltestellen besitzen für Sie einen normalen Bahn-steig und in der Regeln ausser einem kleinen Wart-saal nicht mehr. In vereinzelten Fällen steht sogar noch das Empfangsgebäude eines früheren Bahn-hofes dort.

Entscheidend ist, dass der Punkt, wo die Züge hal-ten, keine Aufgaben zur Regelung der Zugfolge hat. Sie werden es vermutlich gar nicht glauben, aber es gibt Orte, wo der Wegweiser zum Bahnhof führt, obwohl es eine Haltestelle ist.

Darum haben Sie vermutlich den Bahnhof nicht fin-den können. Sofern Sie nicht von der Eisenbahn sind, haben Sie es vermutlich gar nicht bemerkt. Die Haltestelle ist für Sie der Bahnhof, denn dort halten die Züge.

In den meisten Fällen sind das aber nur Regional-züge, denn die schnellen Exemplare halten an grös-seren Orten und die haben einen Bahnhof be-kommen. Die Stelle, wo Züge auf der Strecke an-halten, ist passend die Haltestelle.

Bevor wir mit der Haltestelle weiter machen, müs-sen auch die Leser im Ausland noch wissen, was damit gemeint ist.

In den Vorschriften der Deutschen Bahn DB wird von einem Haltepunkt gesprochen und der Begriff aus der Schweiz hat eine leicht andere Bedeutung. Wichtig dabei ist, es ist eine Stelle der Strecke, wo Züge anhalten und Reisende aufnehmen können. Diese gibt es in allen Ländern der Welt.

Später komme ich dann noch zum Unterschied. Durch den Aufbau der Haltestellen, oder der Haltepunkte können diese schnell erstellt werden. Ein Bahnsteig und ein kleines Gebäude für den Unterstand bei Regen. Wobei selbst auf dieses kann immer wieder verzichtet werden. Der Aufbau ist billig und so können damit auch Orte bedient werden, die sich nicht an den Kosten beteiligen können, oder wollen, denn es geht immer ums Geld.

Haltestellen entstehen oft auch aus kleineren Bahnhöfen. Bei einem Umbau wird dieser aufgeboben weil er be-trieblich nicht mehr benötigt wird. Die Weichen werden entfernt und oft bleibt nur noch ein Spurwechsel übrig.

Hier sind dann sicher auch mehr Bauten für die Fahrgäste vorhanden, denn diese werden nicht immer abgebrochen. Den Bahnhof gibt es noch, nur die Gleisanlage dazu ist da-bei verschwunden.

Nun kommen wir aber zur Haltestelle in Deutschland. Die-se bezeichnet einen Punkt in der Anlage, wo eine Fahrt anhalten und von der Strecke abgehen kann. Wenn sich nun die Schweizer die Haare raufen, dann verstehe ich das.

Damit etwas von der Strecke abgehen kann, sind Weichen erforderlich und wie ich schon erwähnt habe, die gibt es nur in Bahnhöfen, oder eben auch in den Haltestellen nach den deutschen Begriffen.

In der Schweiz gibt es diese Punke auch, wo Fahrten von der Strecke abgehen können. In vielen Fällen sind das aber Bahnhöfe, die genau wegen den Weichen dazu wurden.

Nur geht das nicht immer, weil ein ehemaliges Anschluss-gleis zu einer Strecke wurde und man dort die Weichen nicht ausgebaut hat. Damit gibt es Weichen auf der Strecke und diese müssen wir uns nun auch ansehen, auch wenn sie selten sind.

Weiche auf der Strecke: Weichen auf der Strecke gibt es und daher heissen Sie in der Schweiz auch so. Damit gibt es Deutsche Haltestellen gar nicht. Auch wenn man es nicht glauben kann, diese Weichen werden immer wieder von Firmen gewünscht und von den Bahnen vehement bekämpft. Der Grund ist, dass diese für den Betrieb ein grosses Problem darstellen. Es lohnt sich also, dass wir in dem Bereich wirklich genau hinsehen.

Eine Fahrt, die bei dieser Weiche auf der Strecke abgeht, verschwindet für den Fahrdienstleiter. Das Gleis kann wieder befahren und die frühere Fahrt im Gleis des An-schlusses vergessen werden.

Zudem können die Systeme zur Sicherung der Züge mit diesen Problem bekommen, der Grund sind die Achs-zähler, denn dort gibt es eine Differenz zwischen dem Eingang und dem Ausgang und damit gilt das Gleis als be-legt.

Damit haben wir eine Fahrt, die sich negativ auf die An-lagen auswirken kann und daher kann nicht als Zug ge-fahren werden. Als Rangierbewegung auf die Strecke geht es.

Das kann sich im Betrieb durchaus hinderlich zeigen, denn die Fahrpläne müssen erstellt werden. Dann wird die Strecke vorbereitet und der Fahrt muss auch noch münd-lich mitgeteilt werden, dass sie doch gefälligst fahren soll, da der Express im anrollen sei.

Kommt es nun auf einem Abschnitt auf der Strecke zu einer Störung, wird diese Weiche grundsätzlich auch wichtig. Es kann sein, dass gerade sie dafür sorgte, dass nicht normal gefahren werden kann.

In dem Fall muss mit Fahrt auf Sicht die ganze Strecke be-fahren werden um nur zu kontrollieren, ob an der Weiche auch wirklich alles in Ording ist. Im Fahrplan müssen da-her die Weichen aufgeführt und mit der Lage bezeichnet werden.

Sie sehen, Weichen auf der Strecke sind ein Problem. Daher werden diese in der Schweiz immer mehr verschwinden, denn der Grundsatz gilt, entweder liegen Weichen in Bahnhöfen, oder bei Spurwechseln. Andere gibt es nicht und so kommt es zum Bahnhof Waltenschwil und das viele Jahre nachdem dort die Haltestelle aufgehoben wurde. Damit verschwand auch diese Weiche zum Anschluss des Schrotthändlers, denn diese ist nun im Bahnhof.

 

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