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Entwicklung und Beschaffung |
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Bei
der Entwicklung eines neuen Fahrzeuges gehen Bahnen für gewöhnlich nie
einen komplett neuen Weg. Man baut auf den Erfahrungen mit bestehenden
Modellen auf und entwickelt diese weiter. So schön und einfach das klingt,
hier konnte diese Lösung nicht umgesetzt werden. Es waren komplett neue
Ansätze vorhanden. Natürlich werden wir kein revolutionär konzipiertes
Fahrzeug aus dem Boden stampfen können.
Das
erlaubte auch mit einer bescheidenen
Leistung
eine gute Be-schleunigung zu bekommen. Ein gutes Beispiel für diese
be-sonderen Fahrzeuge sind die kleinen
roten Pfeile
der
Staatsbahnen.
Auch
wenn diese damals noch nicht in Betrieb waren, bildeten sie ein Muster.
Die von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB definierten Ideen und die von
der Wirtschaft ausgearbeiteten Lösungen waren so sensationell, dass auch
die
BLS-Gruppe
nicht wegsehen konnte. Leichte Fahrzeuge mit angepasster
Leistung
für einen bestimmten Einsatz, das war damals die Idee, die auch heute noch
gewählt wird. Mit neuen leichten Triebwagen hätte man auf den mitbetriebenen Bahnen den Verkehr deutlich vereinfachen können. Schlagworte waren damals die Kontrolle der Fahrscheine durch den Lokführer und daher der Verzicht auf den bisher dafür benötigten Zugführer. So konnte man dieses Personal sparen. Die heute gängige Praxis ist also nicht neu und wurde schon früh ausgedacht. Nur gab es die Lösungen noch nicht.
Diese neuen
Triebwagen
sollten nicht schneller sein, sie sollten nur den Verkehr vereinfachen und
daher die Züge billiger machen. Daher wurde bei der
BLS-Gruppe
ein neues
Pflichtenheft
ausgearbeitet. Nach der Bewilligung durch die Direktion konnte dieses dann
der Industrie übergeben werden. Bevor wir jedoch dazu kommen, werfen wir
einen Blick in dieses Pflichtenheft, das durchaus neue Punkte enthalten
hatte.
Es
waren also deutlich veränderte Modelle, die durchaus an den Einsatz bei
den Bahnen der
BLS-Gruppe
angepasst wurden. Die schnellen Flitzer wollte man nicht.
Die
neuen
Triebwagen
sollten leicht sein und über eine angepasste
Leistung
verfügen. Die Leichtbauweise nach dem Muster der
roten Pfeile
wurde dabei sogar vorgeschrieben. Es sollte nun ein neues Kapitel
aufgeschlagen werden, denn durch das geringere Gewicht musste auch weniger
Energie für die Fahrt aufgebracht werden. Da die
BLS-Gruppe
den elektrischen
Strom
damals von den Bernischen
Kraftwerken BKW bezog, gab es eine Rechnung.
Gerade die mitbetriebenen Bahnen klagten immer wieder über die hohe
Rechnung bei der
Elektrizität.
Den Grund dafür fand man bei den eingesetzten
Lokomotiven,
die meistens kaum ausgelastet waren. Das führte dazu, dass zu viel
Leistung
für einen
Regionalzug
vorhanden war. Mit den neuen
Triebwagen
sollte auch in diesem Bereich eine deutliche Verbesserung erfolgen. Kleine
Bahnen mussten schon immer sparsam sein.
Eingesetzt werden sollten die neuen
Triebwagen
im
Nahverkehr
des Berner Oberlandes. Zudem war auch ein Einsatz im Gürbetal vorgesehen.
Nicht speziell erwähnt wurden die Bahn nach Schwarzenburg und die Linie
nach Neuchâtel. Es darf jedoch angenommen werden, dass auch dort ein
Einsatz nicht ausgeschlossen war. Die Definition half dem Erbauer bei der
Berechnung der installierten
Leistung,
die ja gering sein sollte.
Auch
dort gab es kein
Gepäckabteil.
Jedoch widerlegt die nächste Forderung die Theorie. Es sollte einfach kein
Gepäck mehr befördert werden. Nur noch das Handgepäck blieb zugelassen. Der Triebwagen, der als Ce 2/4 bezeichnet werden sollte, war als Alleinfahrer konzipiert worden. Da die Kapazität jedoch im Lauf des Tages erhöht werden musste, sah man zu den Motorwagen noch passende Wagen vor.
Bei
diesen sollte nun auch ein Abteil in der zweiten Klasse vorhanden sein,
jedoch auch kein
Gepäckabteil.
Im
Regionalverkehr
wurde damals die erste
Wagenklasse
gar nicht geführt. Bezeichnet wurde der Wagen als BC4 und er sollte nach den gleichen Regeln, wie der Triebwagen aufgebaut werden. So sollten einheitliche Züge entstehen und bei den Leichttriebwagen gab es nun eine Neuerung. Erstmals
sollte ein Wagen zu den Fahrzeugen gebaut werden. Mehr als ein Wagen
sollte der
Triebwagen
jedoch nicht mitführen und so konnte auch die
Leistung
angepasst werden, denn schwere Züge gab es nicht.
Da
der Beiwagen nicht fest gekuppelt wurde und an den
Endbahnhöfen
umfahren werden sollte, war eine Möglichkeit zum kuppeln vorzusehen. Damit
die nicht benötigten Wagen auch mit anderen
Triebfahrzeu
weggestellt werden konnten, war definiert worden, dass die
Schraubenkupplung
nach den Normen der
UIC
verbaut werden sollte. Wobei natürlich auch hier Gewicht eingespart werden
musste.
Heute würde man in diesem Punkt von rund 300 kW sprechen. Im Vergleich zu
den bisherigen Modellen, war dies bescheiden, aber so sollte viel Platz
für die Fahrgäste bereit gestellt werden, denn beides ging nicht. Auch Angaben zur Zugkraft wurden gemacht. In diesem Fall gaben Bahnen damals immer eine Anhängelast, die auf einer bestimmten Strecke verkehren sollte, an.
Hier
wurde daher eine Steigung von 27‰ genommen und die
Anhängelast
sollte in dem Fall 40 Tonnen betragen. In diesem Wert, war der zuvor
er-wähnte Beiwagen ebenfalls enthalten. Wie können daher davon ausgehen,
dass keine weiteren Fahrzeuge mitgeführt werden sollten. Bei der Wahl der Höchstgeschwindigkeit wurde der Wert an die Strecken der BLS-Gruppe angepasst. Die gigantischen Werte der Staatsbahnen waren also nicht vorgesehen.
Daher wurde bei diesen
Triebwagen
die maximale Geschwindigkeit auf 100 km/h festgelegt. Auch wenn das nicht
viel sein mag, bei der
Betriebsgruppe
war das der höchste Wert, der von einem
Triebfahrzeug
erbracht werden konnte. Es ging gemütlich zu im Berner Oberland.
Damit haben wir die wichtigsten Punkte des
Pflichtenheftes
angesehen. Natürlich gab es dort noch weitere Angaben, die sowohl
technisch bedingt, als auch dem Komfort geschuldet waren. Wir werden in
diesem Bereich im Lauf der Artikels sehen, was in diesen Punkten
vorgesehen worden war. Es wird nun Zeit, dass dieses Pflichtenheft den
Herstellern übergeben wird und diese passende Konzepte ausarbeiten
konnten.
Daher erfolgten hier sicherlich Anpassungen, denn wir wis-sen, dass diesen
Triebfahrzeugen
ein Beiwagen mitgegeben werden sollte. Auch die geringere
Höchstgeschwindigkeit
sollte sich auf den Aufbau auswirken. Schliesslich entschied man sich bei der BLS-Gruppe für eine Eingabe, die von der Schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik SLM und der Société Anonym des Ateliers de Sécheron SAAS eingegangen war.
Spannend dabei ist, dass sich die
BLS-Gruppe
wieder für den Elektriker in der Westschweiz entschied und so jene
Er-bauer berücksichtigte, die beim Auftrag der Schweizeri-schen
Bundesbahnen SBB leer ausgegangen waren.
Während die Schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik SLM für den Bau
des mechanischen Teils der
Triebwagen
und der passenden Wagen, verantwortlich war, besorgte die Société Anonym
des Ateliers de Sécheron SAAS den Einbau der elektrischen Ausrüstung.
Beide Hersteller hatten am Rande mit der Entwicklung der
CLe 2/4 für die
Schweizerischen Bundesbahnen SBB mitgearbeitet und waren sicherlich in der
Lage, solche Fahrzeuge zu bauen.
Von
diesem Angebot wurden von der
BLS-Gruppe
drei
Triebwagen
mit den dazu vorgesehenen Wagen bestellt. Diese wurden auf die einzelnen
Bahnen der
Gruppe
aufgeteilt und wegen der Zuteilung mit den entsprechenden Nummern
versehen. Gerade dieser Punkt sorgt für ein Problem, denn anhand der
Nummern konnte die gleiche Bauweise nicht mehr erkannt werden. Mit der
Baureihe Ce 2/4 wurde es daher kompliziert.
Daher wurde diesem
Triebwagen
die Betriebsnummer 701 vergeben. Damit bleibt uns noch eine
Komposition,
die an die Bern – Neuenburg – Bahn ging und dazu mit der Nummer 726
versehen wurde.
Mit
diesen Fahrzeugen sollten bei den drei Bahnen
Lokomotiven
freigestellt werden. Diese wurden daher aus dem
Regionalverkehr
abgezogen und konnten den
Güterverkehr
übernehmen. So wurde die
Leistung
dieser Maschinen besser ausgenutzt, was deren Wirtschaftlichkeit erhöhen
sollte. Eine Lokomotive der Reihe
Ce 4/6 war damals schlicht zu kräftig um die bescheidenen
Regionalzüge
zu bespannen.
Geliefert wurden diese drei
Triebwagen
im Jahre 1935. Mit den gemachten Erfahrungen konnte von der
BLS-Gruppe
zwei Jahre später noch eine weitere Bestellung ausgelöst werden. Da es in
den wenigen Jahren seit den ersten Modellen möglich war, bei gleicher
Baugrösse etwas mehr
Leistung
abzurufen, wurde mit diesen Triebwagen eine etwas kräftigere elektrische
Ausrüstung eingebaut. Dazu kommt später mehr.
Diese beiden
Triebwagen
sollten mit den dazu bestellten Beiwagen an die Bahnen verteilt werden.
Ein Modell kam erneut zur Gürbetalbahn GTB und wurde daher mit der Nummer
692 versehen. Das letzte Fahrzeug sollte nun aber an die Erlenbach –
Zweisimmen – Bahn geliefert werden. Es wurde dazu mit der Betriebsnummer
706 versehen und wir haben damit die Übersicht wollends verloren. Wie
genau war die Reihenfolge nun mal?
Um
den Überblick zu bekommen, müssen wir eine andere Lösung suchen. Diese
finden wir, wenn wir uns die Nummern der Fabrikation ansehen, denn so
erhalten wir auch die Info, welche Modelle nun zu einer einheitlichen
Baureihe
gehörten und das ist auch wichtig um den Titel dieser Seite zu verstehen,
denn dieser stimmt ja nicht mit den hier gemachten Angaben überein. Eine
kleine Tabelle soll daher etwas Licht in die Sache bringen. |
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Baujahr |
Nummer |
SLM-Nummer |
Bahngesellschaft |
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|
1935 |
701 |
3585 |
Spiez – Erlenbach – Bahn SEB |
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|
1935 |
691 |
3586 |
Gürbetalbahn GTB |
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1935 |
726 |
3587 |
Bern
– Neuenburg – Bahn BN |
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1937 |
692 |
3635 |
Gürbetalbahn GTB |
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1937 |
706 |
3636 |
Erlenbach – Zweisimmen – Bahn EZB |
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Wir
haben fünf
Triebwagen
mit den passenden Wagen erhalten, die auf vier Bahnen verteilt wurden. Die
nicht berücksichtigten Gesellschaften hatten bereits früher Triebwagen
erhalten und wurden daher bei dieser Lieferung übergangen. Ein Punkt, der
jedoch im Betriebseinsatz noch behandelt werden muss, denn wir müssen nun
den Titel dieser Seite klären und dazu muss etwas in der Geschichte
vorgegriffen werden.
Diese wurden nach einigen Jahren im Betrieb fest mit-einander verbunden.
Das führte zu einem Doppeltriebwagen. Wegen dem System für die
Bezeichnungen ergab das die neue
Baureihe
BCFe 2/8. Letztlich aber werden wir diesen Punkt jedoch bei den Umbauten
und Änderungen noch genauer betrachten. Hier soll nur der Hinweis auf die
geänderte Bezeichnung erfolgen.
Da
es später bei der
BLS-Gruppe
zu einer Bereinigung der Nummern kam, wurden diese fünf
Triebwagen
mit neuen Betriebsnummern versehen. Das führte dazu, dass wir bei der
Baureihe
BCFe 2/8 die
Gruppe
701 bis 705 erhalten haben. Es war nun also auch die einheitliche Bauweise
dieser Fahrzeug zu erkennen. Der Titel dieses Artikels benennt aus diesem
Grund auch den letztlich vorhandenen Zustand dieser Triebwagen.
Die
Aufführung der fünf sehr unterschiedlichen Nummern wäre zwar korrekt
gewesen, hätte aber zu stark berücksichtigt, dass diese nur erfolgte, weil
die neuen Fahrzeuge an eine
Betriebsgruppe
geliefert wurden. Damals hatten diese noch eigene Nummerngruppen und das
führte hier zum Verlust der Übersicht, was ja nicht sein sollte. Sie
sehen, es ist nicht immer leicht einen passenden Titel für die Fahrzeuge
zu finden.
Weitere
Triebwagen
dieser
Baureihe
wurden nicht mehr gebaut. Schuld daran war, dass es auf den gemachten
Erfahrungen neue Modelle gab, die über eine grössere
Kapazität
verfügten und die dabei erst noch etwas mehr
Leistung
abrufen sollten. Dort gab es auch viele Unterschiede. Daher lohnt es sich,
wenn wir die Triebwagen der Baureihe Ce 2/4 und deren Beiwagen etwas
genauer ansehen, denn es lohnt sich wirklich.
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