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HG 3/3 Nr. 1051 bis 1068 |
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Baujahr: |
1905 - 1910 |
Gewicht: |
30 t |
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Leistung: |
350 PS |
Erbauer: |
SLM |
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Normallast: |
50t bei 10 km/h* |
Länge: |
7 500 mm |
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* Wert für
Zahnstange.
Auf
Adhäsion
gleiche Last aber 35 km/h
Neben den hier vorgestellten Modellen der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB gab es noch zwei baugleiche Maschinen, die an die Berner
– Oberland – Bahn BOB geliefert wurden. Diese konnte so von der Lieferung
an die
Staatsbahnen
profitieren und den Bestand um günstige Maschinen erweitern. Der
Stückpreis für die ab 1905 gebauten Maschinen belief sich so immer noch
auf 57 000 Schweizer Franken. Jedoch war der Preis angemessen.
Diese war jedoch, wie das schon bei den älteren Modellen der Fall war als kombinierte Lokomotive mit Antrieben für Adhäsion und Zahnstange ausgelegt worden.
Gerade diese besondere Lösung sorgte für den recht hoch bemessenen
Stückpreis, wir müssen jedoch genauer hin-sehen. Auch wenn es ein Aufbau war, der bisher noch nicht umgesetzt worden war, es war eine Weiterentwicklung von bestehenden Maschinen.
Das war damals so üblich und auch die
Staatsbahnen
leisteten sich immer wieder solche Lösungen. Zwar orien-tierte man sich am
Muster, der Aufbau wurde jedoch ver-ändert und daher war das alte Modell
kaum mehr zu erkennen. Hier verschwand zum Beispiel einfach die
Laufachse
des Musters.
Wie bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB üblich, wurde die
Bestellung der Schweizerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik SLM
übertragen. Diese Firma war im Bau von Dampflokomotiven durchaus sehr gut
aufgestellt und daher auch in der Lage Sonderwünsche umzusetzen. So ein
Sonderwunsch war eine
Lokomotive
für einen gemischten Einsatz auf Strecken mit einer
Zahnstange
und mit der üblichen
Haftreibung.
Die Lieferung umfasst nicht weniger als 18 Modelle. Wobei nur deren 17
direkt geliefert wurden, denn die Nummer 1068 kam erst später dazu, und
wurde von der BOB übernommen. Dort wurde die neuwertige
Lokomotive nicht
benötigt, weil der Betrieb auf
Gleichstrom umgestellt werden sollte. Am
Brünig half sie, dass damit die letzte Maschine der alten
Baureihe
abgelöst und abgebrochen werden konnte. Es gab nur eine Bergmaschine.
Wir können daher davon ausgehen,
dass wir bei der mit weniger als acht Metern recht kurzen
Lokomo-tive,
einen gut gefüllten Rahmen bekommen haben. Bei der verbauten Blechen blieb
man bei den 18 Milli-metern der
Baureihe
G 3/4. Die einzelnen Bleche wurden mit Nieten so ver-bunden, dass das tragende Element entstand. Dieses musste jedoch auch hier an beiden Enden mit einem Stossbalken abgeschlossen werden. Die hier verbaute Mittelpufferkupplung entsprach na-türlich den Modellen der Reihe G 3/4 und war bei der Brünigbahn so üblich.
Die speziellen Trichterpuffer schlossen das 7 500 mm
lange Fahrzeug jedoch ab. So das auch hier von der Länge über
Puffer
gesprochen wurde.
Auch hier wollen wir uns den Aufbauten zuwenden. Wie bei jeder
Dampflokomotive gab es hier auf der hinteren Seite ein
Führerhaus
nach dem
Baumuster der SLM. Dieses war mit den beiden seitlichen Einstiegen vom
Boden aus zugänglich und auch hier waren die Seiten offen gestaltet
worden. Recht markant wirkten jedoch die vorhandenen
Sonnendächer über den
Frontfenstern. Diese waren von den Modellen der
Schmalspur übernommen
worden.
Im
Führerhaus
wurde das
Kohlenfach angeordnet. Bei
Tenderlokomotiven ist
das üblich und dabei fällt die mitgeführte Menge auf. In dem Recht
beengten Führerhaus fanden 800 Kilogramm
Kohlen Platz. Das war eine
ausreichende Menge für die Fahrt auf der
Bergstrecke, denn diese besteht
ja immer aus einem Auf- und einem Abstieg. So wurde der
Brennstoff nicht
auf der ganzen Strecke benötigt und das wurde hier genutzt.
So fehlte dort der Platz und auch das Gewicht durfte nicht zu hoch
sein, denn die
Achslast von zehn Ton-nen durfte nicht überschritten werden.
Die Bergma-schine wurde so schon recht schwer aufgebaut. In den beiden Wasserkästen konnten immerhin noch 2.8 Tonnen Wasser mitgeführt werden. Das war jedoch ein Wert, der nur erreicht werden konnte, wenn die Lokomotive im geraden Gleis stand.
Auf der Bergfahrt
musste der
Wasserkasten
so ver-schlossen werden, dass das Wasser nicht
heraus-laufen konnte. Im Gegensatz zu anderen Modellen für
Zahnrad war die
Neigung nicht im Aufbau des Was-serkastens nicht berücksichtigt worden.
Das galt auch für den auf normale Weise auf dem Rahmen aufgebauten
Kessel.
Dieser war bei den ersten
Lokomotiven noch mit einer Neigung ver-sehen
worden. Daher mussten diese vor der Talfahrt gewendet werden. Dieser
Vorgang wollte man verhindern und daher wurde der Kessel waagerecht auf
dem Rahmen der Lokomotive abgestützt. Bei Steigungen von bis zu 120 ‰
sollten sich dadurch jedoch keine Probleme ergeben.
Jedoch musste der
Kessel
überraschend hoch eingebaut werden. Das hätte bei
der
Tenderlokomotive fast zu einen freien Blick zwischen Rahmen und Kessel
geführt. Das war jedoch nicht möglich, da dieser Platz für den
Antrieb
des
Zahnrades benötigt wurde. Die recht gut ausgefüllte
Lokomotive wirkte
dadurch immer noch recht elegant auf den Betrachter. Kurze Lokomotiven mit
hohem Kessel wirkten immer etwas pummelig.
Hier musste jedoch wegen den zusätzlichen Maschinen auch mehr
Dampf hergestellt werden. Das war der Fall, weil der leicht grössere Rost
auch Auswirkungen auf die direkte
Heizfläche
von 5.7 m2 hatte. Mit der beim Aschekasten angezogenen Luft wurde die Kohle mit Hilfe des Feuers in heisse Gase, Rauch und Asche umgewandelt. Letztere fiel einfach durch den Rost in den darunter montierten Aschekasten und glüh-te aus.
Mehr
Probleme ergaben sich jedoch wegen der heissen Luft und den darin
enthaltenen
Rauchgasen. Diese wa-ren je nach Verbrennung dunkel bis nahezu
schwarz eingefärbt und sie behinderten die Sicht.
Lokomotiven für den
Streckendienst wurden bei den Schweizerischen
Bundesbahnen SBB mit einem
Rauch-verbrenner versehen. Bei den ersten beiden
Maschinen war das ein Modell der
Bauart Langer. Ab der dritten Lokomotive
stand dann das von den
Staatsbahnen verbesserte Modell zu Verfügung. Daher
waren die meisten Maschinen mit einem Rauchverbrenner der Bauart SBB
versehen worden. Auf die Funktion hatte das kaum Auswirkungen.
Die heissen
Rauchgase erwärmten zusammen mit der Strahlung des Lichtes die
Wände und die Decke des
Stehkessels. Diese mussten daher mit Wasser
bedeckt sein und das war besonders bei der Talfahrt nicht so leicht, da
sich der
Kessel
ja nach vorne neigt. Da nun aber die
Leistung des Feuers
stark gemindert war, wurde auch nicht mehr so viel Wärme an das Metall
abgegeben. Trotzdem mussten auf die Überdeckung geachtet werden.
Da bei dieser
Baureihe kein
Überhitzer
verbaut wurde.
Diese hatten schon seit Jahren grosse Erfolge erzielt und daher überrascht
der Verzicht darauf bei dieser Maschine. Um die totale Heizfläche von 62.2 m2 zu erreichen, mussten die Siederohre eine Länge von 2 500 mm haben. Damit hatten die Rauchgase jedoch ihre Aufgabe erledigt und sie wurden in der Rauchkammer beruhigt.
Dadurch sank mitgerissene Glut auf den Boden und kühlte dort aus. Diese
Lösche musste nach dem Ein-satz aus der Kammer entfernt werden. Die
Rauchgase wurden jedoch durch den
Kamin
ins Freie ent-lassen. Wegen der grossen Hitze der Rauchgase wurden die Metalle sehr stark erhitzt. Daher mussten sie gekühlt werden. Dazu nutzte man das sich im Kessel befindliche Wasser. Dieses verdampfte und nahm dabei die Wärme auf.
Da der Dampf eine geringere Dichte hatte, sammelte er sich an der höchsten
Stelle und das war der auf dem
Kessel
montierte
Dampfdom. Jedoch stieg der
Dampfdruck dadurch an und musste zum Schutz beschränkt werden.
Dazu waren auf dem
Kessel
die
Sicherheitsventile aufgebaut worden. Diese
waren wegen der kompakten Bauweise des Kessel auf 14
bar eingestellt
worden. Im Vergleich mit den Tallokomotiven war das ein höherer Wert. Wir
haben daher einen sehr fortschrittlichen Kessel erhalten, der jedoch auch
so nur in der Lage war, den üblichen
Nassdampf
zu erzeugen.
Heissdampf
entstand nur, wenn ein
Überhitzer
eingebaut wurde.
Das war vom Dampfdruck
abhängig. Was hier jedoch nicht vorhanden war, war die
Luftpumpe. Auf der
Berglokomotive war daher keine
Druckluft vor-handen. Daher war die
Sandstreueinrichtung
anders aufgebaut worden. Jedoch eingebaut wurde die Dampfheizung. Diese wurde mit der Wärme des Dampfes betrieben und bestand auf der Lokomotive aus einem Regulator und den Anschlüssen bei den Stossbalken.
Die Leitungen wurden jedoch nur
während der Heizperiode montiert. Wir jedoch schliessen den Weg des
Dampfes vorerst ab, denn bevor wir uns den
Dampfmaschinen zuwenden, müssen
wir die
Lokomotive noch auf dem
Fahr-werk
abstellen. Im Rahmen eingebaut wurden drei Triebachsen. Diese wurden durch die Führungen der Gleitlager mit Sumpfschmierung an der Position gehalten. Na-türlich war die vertikale Bewegung möglich.
Bei der mittleren
Triebachse konnte sich die
Achse zudem auch seitlich ver-schieben. Der
feste
Radstand war daher mit dem totalen Wert identisch und betrug daher
3 100 mm. Das war eine übliche Bauweise, da gelenkte Achsen nur mit
Laufachsen wirksam waren.
Die Abfederung erfolgte bei der
Lokomotive mit den damals üblichen
Blattfedern. Eher überraschend war, dass hier keine
Ausgleichshebel
vorhanden waren. Auf diese musste jedoch wegen dem
Zahnrad
verzichtet
werden, da ein fester Knickpunkt dessen Eingriff negativ beeinflussen
konnte. Es war daher ein einfach aufgebautes
Fahrwerk
vorhanden und die
drei
Achsen müssen nur noch mit den
Rädern ergänzt werden.
So konnte die Lokomotive bei Fahrt mit der Adhä-sion eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h errei-chen.
Jedoch war hier auch ein
Antrieb
mit einem
Zahn-rad
vorhanden und diesen müssen wir auch noch
ansehen und dabei ist speziell, dass dieses nicht auf einer
Achse montiert
wurde. Das Zahnrad lief auf einer eigenen Welle, die eben-falls in Gleitlagern gelagert wurde. Es war daher zwischen der ersten und zweiten Triebachse zu erkennen. Der hier vorhandene Durchmesser wurde mit 860 mm angegeben. Auch wenn man es wegen dem Durchmesser nicht vermuten könnte, es wurde mit dem Teilkreis gearbeitet.
Die
Höchstgeschwindigkeit wurde wegen dem Ein-griff in die
Zahnstange auf 16
km/h vermindert. Das waren also technisch bedingte Werte.
Damit können wir zu den
Dampfmaschinen wech-seln. Auf dieser
Lokomotive
waren davon vier Stück verbaut worden. Jeweils zwei wurden für das
Zahnrad
und die
Triebachsen benötigt. Beim Aufbau gab es jedoch keinen Unterschied
und so hatten die
Zylinder
einen Durchmesser von 360 mm erhalten. Der
maximal mögliche Hub der
Kolben
betrug 450 mm. Die Einströmung des
Nassdampfes vom
Kessel
wurde dabei mit Flachschiebern geregelt.
Beginnen wir die Betrachtung der
Antriebe mit den drei
Triebachsen. Die
von den beiden
Dampfmaschinen erzeugte lineare Bewegung wurde von der
Kolbenstange auf das
Kreuzgelenk
und anschliessend mit der
Schubstange
auf
die mittlere
Achse übertragen. Die beiden anderen Achsen waren mit den
üblichen Kuppelstangen verbunden wurden. Die hier verbauten
Gleitlager
waren mit einer
Nadelschmierung versehen worden.
Auch hier war ein
Stangenantrieb
vorhanden, der jedoch leicht
anders aufgebaut wurde. Die
Lager
wurden mit unterschiedlichen
Schmierungen ver-sehen, was bei der Welle mit einer
Sumpfschmie-rung
erfolgte.
Nadelschmierungen konnten nur bei
Triebwerken verbaut werden. Speziell war, dass die Dampfmaschinen nicht liefen, wenn mit Adhäsion gefahren wurde. Vor der Ein-fahrt in die Zahnstange musste der Antrieb zuge-schaltet werden.
Wegen dem
Versatz der
Dampfmaschinen hatte das eine
spannende Auswirkung. Die Auspuffschläge wurden nun verdoppelt. Damit
hatte man akustisch das Gefühl, dass die
Lokomotive schneller fuhr. Das
war jedoch nur eine von den
Antrieben erzeugte Täuschung.
Die Dampfzufuhr wurde mit Hilfe von
Walschaertssteuerungen geregelt. Es
war also ein üblicher Aufbau vorhanden, der nur mit dem
Antrieb
für das
Zahnrad
ergänzt worden war. Bei der Fahrt in der
Zahnstange wurde auch die
noch verfügbare
Adhäsion
der
Triebachsen genutzt. So konnte die Kraft
optimal genutzt werden. Jedoch hatte der zusätzliche Antrieb auch
Auswirkungen auf die hier verbauten
Bremsen.
Abgebremst wurde die
Lokomotive nicht nur auf mechanische Weise. Die
normalen
Bremsen wirkten jedoch so. Dabei war für die drei
Triebachsen
eine normale
Klotzbremse
vorhanden, die mit einer
Spindelbremse
aus dem
Führerstand
bedient wurde. Es wurden jedoch nicht alle
Achsen mit
Bremsklötzen versehen. Das war möglich, da die
Bremskraft mit Hilfe des
Stangenantriebes auf die anderen Achsen verteilt wurde.
Das war auch einer der
Gründe, warum hier ein
Zahnrad
verbaut wurde. Die Steigung hätte bei guter
Adhäsion
auch alleine mit den
Triebachsen bewältigt werden können. Jedoch
ging das bei der Talfahrt nicht mehr. Auf der Vorgelegewelle war daher eine weitere mechanische Bremse verbaut worden. Diese wirkte über das Getriebe direkt auf das Zahnrad. Diese wurde ebenfalls mit einer Spindelbremse be-dient, so dass alle Achsen und das Zahnrad manuell abgebremst wurden.
Ein Punkt, der sich bei der Brünigbahn
erst mit der Einführung der
Druckluftbremsen änderte. Wir je-doch müssen
diese
Bremse genauer ansehen. Das Zahnrad wurde mit einer Bandbremse abge-bremst. Bei dieser wurde das Band, das der Bremse den Namen gab, an eine Trommel gezogen.
Dank diesem
Aufbau waren sehr grosse
Brems-kräfte vorhanden. Diese konnten jedoch
umgesetzt werden, da das
Zahnrad
nicht ins gleiten geraten konnte. Die
Beschränkung ergab sich nur durch die auf die
Zahnstange wirkenden Kräfte,
denn bei zu grosser Kraft konnte das Zahnrad aufsteigen.
Im Betrieb wurde jedoch die auf der
Lokomotive eingebaute
Gegendruckbremse
genutzt. Während deren Nutzen bei Bahnen mit
Adhäsion
immer wieder in
Frage gestellt wurde, war sie bei Fahrten in
Zahnstange vorgeschrieben.
Mit dieser
Bremse wurde das dort verlangte zweite
Bremssystem
umgesetzt.
Die Funktion entsprach jedoch den anderen mit einer solchen auch als
Dampfbremse bezeichneten Bremse versehenen
Baureihen.
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