Der Kasten |
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Eigentlich gab es beim Bau von Kästen für
Lokomotiven seit der Verwendung von
Drehgestellen keine grosse Auswahl des
Aufbaus mehr. Jedoch griff der Hersteller aus Deutschland nicht zu einem
üblichen
selbsttragenden Kasten.
Es wurde ein Aufbau gewählt, der aus einer tragenden
Lokomotivbrücke,
zwei Seitenwänden, den zwei
Führerständen
und dem Dach bestand. Dabei musste auch hier auf ein möglichst optimales
Gewicht geachtet werden.
Selbst die Ausbildung von speziellen Formteilen war kein Problem.
Als Nachteil des Stahls galt sein hohes Gewicht und daher kam hier auch
das deutlich leichtere Aluminium zur Anwendung. Beginnen wir mit der Lokomotivbrücke, die hier als Brük-kenrahmen bezeichnet wurde. Die hier verbauten kräftigen Bleche wurden mit Hilfe der Schweisstechnik zum fertigen Bauteil verbunden.
Die
Brücke
hatte die Aufgabe die Kräfte im Kasten zu ver-teilen und damit das gut
erfolgen konnte, wurden die erfor-derlichen Verstärkungen optimal
platziert. Bei nicht tragen-den Bereichen beschränkte man sich auf ein
einfaches Blech. Die
Lokomotivbrücke
bestand in Längsrichtung aus den beiden Längsträgern und einem
Mittelträger. Um bei diesen das Gewicht zu vermindern, wurden sie als
Hohlträger ausgeführt. Verbunden wurden sie mit den beiden Querträgern zur
Aufnahme der
Drehgestelle und dem Träger zur Aufnahme des
Transformators.
Als Abschluss wurden dann noch die als Kopfstücke bezeichneten Bereiche
eingebaut. Diese bildeten den üblichen
Stossbalken.
Wobei hier nicht mehr die üblichen Lösung verwendet wurde. So
wurde auf die in Deutschland üblichen Verschleisspufferbohlen verzichtet.
Die
Stossvorrichtungen
nach den Normen der
UIC
sollten diese Aufgabe übernehmen. Bevor wir jedoch dazu kommen, wenden wir
uns den mittig montierten
Zugvorrichtungen
zu. Für diese war in der
Lokomotivbrücke
der notwendige Platz vorhanden, so dass übliche Bauteile verwendet wurden.
Die erforderliche Bewegung in der Längsrichtung erfolgte jedoch
immer gegen die Kraft der verbauten
Spiralfedern.
Diese
Zugvorrichtungen
waren mit den Fahr-zeugen kompatibel, was dank der Norm klar war. Speziell ausgebildet wurde die Aufnahme grundsätzlich nicht. Jedoch waren die erforderlichen Vorbereitungen für den Einbau einer automatischen Kupplung vor-handen.
Deren Einbau war von Seiten SBB
Cargo
nicht gefordert worden, jedoch ein Merk-mal, das von der Reihe BR 189
übernommen wurde, denn dort kam es zum Einbau. Wir müssen die
Zugvorrichtungen
jedoch noch mit den seitlich montierten
Stoss-vorrichtungen
ergänzen. An Stelle der üblichen Hülsenpuffer wurden für die Stossvorrichtungen spezielle Puffer verwendet. Diese neuen Hochleistungspuffer wurden auch als Crashpuffer bezeichnet.
Bei zu hohen Kräften aktivierten sich die in der Hülse vorhandenen
Deforma-tionselemente. Eine am
Puffer
angebrachte Markierung zeigte, ob diese ange-sprochen hat. In dem Fall
mussten diese
Crashpuffer
ersetzt werden. Dazu waren Schrauben vorhanden.
Diese
Crashpuffer
erhielten einfache rechteckige
Pufferteller.
Diese waren in der Anschaffung billiger und wurden hier auch benötigt. Den
Grund erfahren wir, wenn wir uns die Länge ansehen. Wir müssen daher zum
Messband greifen und dabei wird der Wert von 19 580 mm ermittelt werden.
Eine Zahl, die nicht so viel aussagen kann, daher hilft der Vergleich mit
der Reihe
Re
6/6, die mit 19 310 mm kürzer ausgefallen war.
Der hier verbaute
Bahnräumer
diente jedoch nicht nur dem Schutz des
Lauf-werkes.
Seine Ausgestaltung war so aufgebaut worden, dass auch Schnee zur Seite
geschoben werden konnte. Jedoch galten diese Lösung nicht als
Schnee-pflug,
der besser funktionierte. Wenn wir nun mit dem Aufbau des Kastens weiterfahren, dann wurden auf dem bereits bekannten Brückenrahmen die beiden grossen Führerstände und die zwei Seitenwände aufgesetzt und mit der Lokomotivbrücke verschweisst.
Dabei sehen wir uns die Wände kurz an, denn bei dieser Bauweise
wurden sie nicht mehr zur Übertragung der
Zugkräfte
benötigt und das erlaubte, dass hier viel Gewicht eingespart werden
konnte.
Auf den Einbau von Fenster konnte verzichtet werden, denn der
Maschinenraum
verfügte über einen mittigen Durchgang. Alleine diese Massnahme
verringerte das Gewicht deutlich. Zudem wurden an Stelle von flachen
Blechen gesickte Lösungen verwendet. So konnte auch dünneres und
schwächeres Blech benutzt werden. Das Gewicht konnte so gemindert werden,
was hier besonders wichtig war, weil nur vier
Achsen
vorhanden waren.
Da auch die gesickten Wände stabilisiert werden mussten, waren auf
der Seite des
Maschinenraumes
einfache Streben eingebaut worden. Diese sorgten dafür, dass die
Seitenwand in sich stabil war und so durch allenfalls in die Wand gelangte
Kräfte nicht verbogen wurde. Eine Lösung, die in der Schweiz schon bei den
Baureihen
Re 450 und Re 460
verwendet worden war. Mehr war bei den Seitenwänden nicht vorhanden, denn
es gab keine Öffnungen.
Aufgebaut wurden diese Bereiche mit Stahl. Die bei anderen
Baureihen
verwendeten Lösungen mit GFK Bereichen gab es jedoch nicht mehr, da man
einen einfachen Aufbau gewählt hatte. Beim grundsätzlichen Aufbau änderte sich wenig. So waren auch hier eine Front mit den seitlichen Übergängen zur Seitenwand mit den Einstiegstüren vorhanden. Beginnen wir die Betrachtung mit der Frontwand.
Diese war nicht senkrecht aufgestellt worden. Unmittelbar über dem
Brückenrahmen ragte sie leicht nach vorne. Damit wurde zwar der
Berner Raum
eingeschränkt, jedoch das «Gesicht» verbessert. Diese Wölbung ging in einen schmalen senkrechten Bereich über und dann folgte die nach hinten in einem leichten Bogen geneigte Frontwand. Ähnliche Lösungen waren auch bei den Modellen des Herstellers Bombardier verwendet worden.
Wobei die Lösung von Siemens etwas kräftiger wirkte, was jedoch
ideal zur
Lokomotive passte. Die Maschinen hatten daher eine passende
Erscheinung erhalten, was sich positiv auswirkte.
In der
Frontwand
waren nur die erforderlichen Öffnungen vorhanden. Zu diesen gehörten die
drei Einbuchtungen für die
Stirnbeleuchtung
der
Lokomotive und der Fenster. Bevor wir jedoch dazu kommen werfen
wir einen kurzen Blick hinter diese
Front.
Hier waren Verstärkungen und Crashelemente vorhanden. Bei einem
Anprall
bewirkten diese den Abbau der Kräfte, so dass die Kabine nicht vollständig
eingedrückt werden konnte.
Mit dem Aufbau verbunden wurden die
Frontfenster
mit Klebstoff, der auch für die erforderliche Dichtung des Bereiches
sorgte. Um die Festigkeit auch bei kaltem Wetter zu sichern, war eine
Fensterheizung
vorhanden. Zur Reinigung der beiden Frontscheiben waren unterhalb Scheibenwischer mon-tiert worden. Für jede Scheibe gab es einen eigenen Wischer, der dank einer speziellen Hebelmechanik so gestaltet wurde, was der Wischergummi immer senkrecht stand und so die Scheibe optimal reinigte.
Gerade die grosse frei Sichtfläche war für diese Ausführung
verantwortlich und es war eine bei den Bahnen schon immer eine bei den
Scheibenwischern
übliche Lösung . Um festliegenden Schmutz zu entfernen war zudem eine Scheibenwaschanlage vorhanden. Sollten Reinigungen jedoch in der Werkstatt erfolgen, waren seitlich am Kasten Aufstiege vorhanden. An
der
Front
sind unterhalb der Scheibe drei waagerecht angeordnete
Griff-stangen
montiert worden. Um den Aufstieg zu vereinfachen, wurde auch in den beiden
Eckbereichen eine Griffstange eingebaut. Womit wir zu diesen Ecken kommen.
Um die Luftströmung zu verbessern und den Fahrwind auch seitlich
ableiten zu können, war eine breite abgeschrägte Ecksäule vorhanden. Diese
wurde auch in den Bereich des Daches verlängert. Ausser der vorher
erwähnten
Griffstange
gab es in diesem Bereich nicht mehr. Der Verzicht auf Fenster führte zu
einem grossen toten Winkel. Bei den Eisenbahnen spielte dieser jedoch
keine so grosse Rolle, wie das bei der Strasse der Fall war.
Gerade bei der Ableitung des Fahrwindes zur Seite, war die Gefahr
gross, dass Lärm entstand und da-her wurden die Seitenwände nicht mit
abstehenden Bauteilen versehen. Diese werden wir uns nun an-sehen. Der Führerstand besass eine überraschend lange Seitenwand und die beiden Einstiegstüren rückten an das hintere Ende. Auch das war ein Punkt des hier verbauten Kollisionsschutzes.
Der Raum zwischen den beiden Türen sollte als
Überlebensraum
wirken. Wobei das natürlich nicht bei allen Fällen sicher gestellt werden
konnte. Aber in den Bereichen der meisten Kollisionen reichte der Schutz
durchaus. In der Seitenwand der Führerkabine war im oberen Bereich ein Seitenfenster verbaut worden. Dieses wurde als Senkfenster ausgeführt.
Damit es sich nicht ohne Beabsichtigung öffnen konnte, war ein
Riegel vorhanden. Diese Arretierung war zudem so aufgebaut worden, dass
das Fenster gegen die Dichtungen gepresst wurde und so eine druckdichte
Ausführung entstand. Die
Führerstände
war daher druckdicht aufgebaut worden.
Der in der Schweiz bisher übliche weisse Strich war nicht mehr
vorhanden. Wegen der Arretierung war gesichert, dass sich das Fenster
nicht ohne Grund öffnen konnte. Zudem war der Zugang zum
Fahrpersonal
nicht mehr so wichtig, da die betrieblichen Befehle mit
Funk
übermittelt und nicht mehr persönlich abgegeben wurden. Da das Fenster
nicht sehr gross war, war es vom Boden her auch nicht zugänglich.
Damit konnten die Türen sowohl vom Boden, als auch von einem
Hoch-perron
aus, angenehm geöffnet werden. Damit die Türfallen kein Fahr-geräusch
erzeugen konnten, waren sie in der sonst geschlossenen Türe in Nischen
eingebaut worden. Für den Zugang vom Boden aus, war unter der Türe die übliche Leiter vorhanden. Diese war jedoch nicht mehr als solche zu erkennen, da die oberste Stufe in der Lokomotivbrücke eingelassen wurde.
Den notwenigen Halt boten die beiden seitlich nicht in einer
Nische einge-bauten
Griffstangen.
Somit standen auch diese vor und es entstand keine glatte Seitenwand. Die
Einhaltung des
Lichtraumprofils
erleichterte das nicht, war aber kein Problem. Nach dem Führerstand folgte schliesslich noch eine kurze Wand. In dieser wurden am oberen Rand die Gehäuse für die Kameras angebracht. Diese waren bei der Re 474 verbaut worden. Dies
weil die in der Schweiz quasi vorgeschriebenen
Rückspiegel
nicht ver-wendet werden konnten. Mit diesen konnten auch im Ausland die
Zulassungen
erreicht werden, denn Spiegel waren nicht in allen Ländern zugelassen.
Auch wenn sie hier möglich gewesen wären.
Gegen den
Maschinenraum
wurde die
Führerkabine
mit einer einfachen Rückwand abgeschlossen. Der Zugang war über eine
mittige Türe möglich und sie öffnete sich gegen den Maschinenraum. Mit
einer speziellen Türfalle, war dieser Durchgang auch als Fluchtweg
aufgeführt worden. Alleine mit Aufstossen konnte die druckdichte Türe
geöffnet werden. Ein weiteres Merkmal des deutlich verbesserten Schutzes
des Personals.
Wegen dem Zugang zu den Baugruppen, musste das Dach im Bereich des
Maschinenraumes
geöffnet werden und das nutzte man, denn hier wurde das zu Beginn des
Abschnit-tes erwähnte Aluminium verwendet. Es waren drei Segmente vorhanden, die von gleicher Grösse waren. Bei den beiden Schnittstellen waren zwischen den Seitenwände spezielle Profile eingezogen worden.
So war auch eine gute Abdichtung gegen Regenwasser im
Maschinenraum
vorhanden. Beim Aufbau selber gab es zwischen den Segmenten jedoch keinen
Unterschied und wir können eines davon genauer betrachten, denn die
elektrischen Aufbauten kommen später.
Die abgeschrägte Kante der
Führerkabinen
wurden übernommen. In diesen Bereich waren die
Lüftungsgitter
mit dem sich dahinter befindlichen Luftkanal vorhanden. Es waren Gitter,
die mit
Filtermatten
zur Reinigung versehen wurden. Diese
Filter
reinigten die Luft und verhinderten auch, dass Regenwasser in die
Luftkanäle gelangen konnte. Eine bei diesen Lösungen übliche Ausführung,
die schon seit Jahren bekannt war.
Weitere Bereiche, wie seitliche Stege waren nicht mehr vorhanden.
Das Material war so stark ausgeführt worden, dass es von einem Mitarbeiter
ohne grosse Probleme betreten werden konnte. Eine Beschichtung schützte
vor Stürzen durch ausrutschen. Der so abgedeckte Kasten hielt die in der
UIC-Norm
505-1 definierte Umgrenzung des lichten Raumes ein, so dass die
Lokomotive leicht international eingesetzt werden konnte.
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