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Steigerung der Kapazität |
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Nachdem wir nun die Grundlagen über die Strecken kennen und wissen, wie
man diese aufbaut, kommen wir zum eigentlichen Verkehrsfluss auf der
Strecke. Wie werden diese bei der Eisenbahn befahren, denn Züge sind
schnell und haben lange
Bremswege.
Daher können sie sich nicht folgen, wie das bei den Automobilen der Fall
ist. Wobei auch dort kann es zu Problemen mit dem Bremsweg kommen und dann
knallt es. Ach ja, Züge können sich folgen.
Bleiben wir noch beim einfachen Fall und dazu nehme ich eine wirklich alte
Strecke. Es ist jene zwischen Zürich und Baden. Die bekannte
Spanischbrötlibahn
war sehr einfach aufgebaut worden. Als Beispiel entschied ich mich für den Abschnitt zwischen den Gemeinden Schlieren und Dietikon. Die-se können wir mit wenigen Ausnahmen für den wei-teren Ausbau zur Steigerung der Leistung benutzen.
Daher wird sie uns in nächster Zeit begleiten. Es lohnt sich, wenn ich die
Bahnlinie
dazwischen kurz vor-stelle und das im Jahre 1847, also kurz nach der
Er-öffnung der ersten Eisenbahn in der Schweiz und da-mit am Anfang. Sowohl in Schlieren, als auch in Dietikon war ein Bahnhof erbaut worden. Zwischen diesen baute man eine einfache Strecke. Wobei so einfach das auch nicht war. Zwar konnte die grosse Limmat umfahren werden, aber der Schäflibach musste mit einer kurzen Brücke überquert werden. Damals wusste niemand, dass gerade diese im Jahre 2026 immer noch in Betrieb sein sollte. Auch wenn man das nicht mehr so gut erkennt.
Der
Betrieb war einfach. Ein Zug verliess den
Bahnhof
Schieren und fuhr auf der Strecke durch die Landschaft. Das bedeutete,
dass sich die Linie zwischen der Limmat und der Strasse befand. Wobei
diese mehr eine Schotterpiste war. So lange der Zug sich dort befand,
wurde er in Dietikon erwartet. Damit nichts passieren konnte, führte die
Lokomotive
während der Fahrt auf dem Abschnitt den Stab für die Strecke mit sich.
Es
war also ein Betrieb, der immer nur einen Zug in einer Rich-tung kannte.
War die Fahrt erfolgt, konnte aber nur noch in die andere Richtung
gefahren werden. Je nach der
Fahrzeit,
bedeu-tet das ein bis zwei Züge in der Stunde. Es konnte auch sein, dass der Verkehr ruhte, weil kein Zug in der vorgesehenen Richtung vorhanden war. Befand sich der Stab in Dietikon konnte der Zug in Schlieren nicht losfahren. Um das zu ermöglichen, musste ein Reiter den Stab nach Schlieren bringen.
Eine
wirklich nicht einfache Betriebsform, die in den ersten Jah-ren durchaus
ausreichend war, denn so dicht, wie wir uns das vorstellen, fuhr die Bahn
gar nicht.
Hauptproblem war, dass man nicht fahren konnte, wenn der Stab nicht
vorhanden war. Dieser diente zur
Sicherung
der Fahrten auf der Strecke, denn auch wenn nicht so schnell gefahren
wurde, ein Unfall sollte vermieden werden. Wollte man mehr Züge und vor
allem auch Folgefahrten ermöglichen, musste eine andere Lösung für das
Problem gefunden werden. Es wurde daher ein starrer
Fahrplan
eingeführt.
Dieser und die Möglichkeit, dass die beiden
Bahnhöfe
miteinander sprachen, erlaubten auch Folgefahrten. Der starre
Fahrplan gab
vor, wo welcher Zug sich zu befinden hat. Konnte dieser wegen einem Defekt
die
Fahrzeit
nicht einhalten, war den Bahnhöfen klar, dass er sich zwischen den beiden
befinden muss. Dietikon liess in los und in Schlieren kam er nicht an. Das
bedeutet, er muss auf der freien Strecke sein.
Da nun aber der Bahnhof nicht wusste, wenn der Zug an-kommt, musste verhindert wer-den, dass die Fahrt ohne eine Zustimmung in den Bahnhof fah-ren konnte.
Mit
dem
Einfahrsignal
und somit mit den ersten ortsfesten Signa-len, wurde die Türe geschlossen
und der Zug musste warten. So ein Aufbau konnte sich lange Zeit halten. Gab es vom Fahr-plan Abweichungen, musste ein Befehl erteilt werden.
Diese kamen auf die
Lokomotive
und so wurde die Fahrt erlaubt. Wie zuverlässig diese Betriebsform war,
zeigt sich nur schon an der Tatsache, dass diese auch im Jahre 2023 noch
angewendet wurde. Meistens waren das aber nur noch reine
Bergbahnen,
die über eine spezielle Betriebsform verfügen.
Bei einem Zugverband, folgen sich die Züge
unmittelbar. Sie werden dabei als Vorzug, Stammzug und Nachzug bezeichnet.
Dieses Paket folgt sich auf der Strecke mit einem Abstand, der durch die
Geschwindigkeit vorgegeben wurde. Schneller wie 40 km/h kann so nicht
gefahren werden. Das Kriterium wirkt jedoch bei reinen
Bergbahnen
nicht und so kann mit dem Zugverband auch ein Ansturm auf den Berg
bewältigt werden.
Wenn
Sie das nächste Mal auf die Reise gehen, dann empfehle ich die
Pilatusbahn,
denn diese arbeitet mit dem Zugverband, auch wenn die Züge gekuppelt
werden können. Andere
Bergbahnen,
wie jene auf die Rigi, kennen diese Betriebsform ebenfalls. Bei uns im
Limmattal sollte es jedoch schneller werden und daher musste ausgebaut
werden, denn mit mehr Strecken, stieg auch die Anzahl der Züge nach
Zürich. |
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Die Doppelspur |
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Um
mehr Züge auf einer Strecke zu erlauben, musste man nicht so viel
verändern. Wir bauen dazu einfach für jede Fahrrichtung ein eigenes
Gleis. Das auch auf der
Strecke und diese Lösung nennt man ganz einfach Doppelspur, denn wir haben
zwei Geleise und jedes davon steht einer Fahrrichtung zur Verfügung. So
muss der Zug in Schlieren nicht mehr warten, bis jener von Dietikon
eingetroffen war. Er konnte losfahren, wenn der vor im angekommen war.
Diese besagte, dass der Zug das in der Fahrrichtung ge-sehen linke
Gleis zu befahren
hat. Es konnte natürlich auch das rechte sein. Wichtig war, dass geregelt
wurde, welches davon benutzt werden muss. Die Seite ist neben-sächlich. Wenn wir kurz das Limmattal verlassen, kommen wir auch in der Schweiz zu einer Strecke, bei der in der Regel das rechte Gleis befahren wurde. Das war bei der Strecke über Läufelfingen der Fall.
In
dem speziellen Fall konnte der talwärts fahrende Zug auf der Seite des
Berges verkehren und er fiel nicht über die Hänge, wenn er entgleiste.
Eine Sicherheitsmass-nahme, die nur dort angewendet wurde und der Grund
für die Seite fand sich bei den Signalen. Damit wir auch in Zukunft immer wissen, von welchen Gleis gesprochen wird, sehen wir uns deren Bezeich-nungen an. Alleine mit dem Hinweis, dass es das linke Gleis ist, kom-men wir bei unserem speziellen Muster nicht ans Ziel. Ich behaupte einfach mal so, dass es nicht das linke Gleis ist. Die beiden Begriffe sollten nun für eine klare Situation sorgen und meine Aussage bestätigen, denn ich habe Sie nicht angelogen.
Wer
sich intensiv mit diesem Artikel befasste, der hatte schon gelesen, dass
die Axenstrecke mit speziell bezeichneten
Geleisen versehen
wurde. Diese dort klar anwendbaren Bezeichnungen, gingen aber nicht
überall, denn nicht immer kann so klar eine Zuordnung vorgenommen werden.
Hinzu kam, dass viele Flurnamen vom Personal gelernt werden mussten. Es
musste eine flexible Lösung für das ganze Land geschaffen werden.
Damit wir immer mit den gleichen Worten arbeiten, beginne ich gleich mit
diesen Bezeichnungen. Als alternative Bezeichnung würde das richtige Gleis
zur Verfügung stehen, auch nicht besser. Das Regelgleis ist somit das üblicherweise befah-rene Gleis aus der Sicht des Zuges und nicht der Strecke. Warum das so ist, zeigt gerade unser Muster gut auf. Im
Lauf der Jahre wurde der Verkehr so intensiv, dass zwei zusätzliche
Geleise gelegt
werden muss-ten. Während auf dem von den Zügen des Fernver-kehrs rechts
gefahren wird, ist bei den Anlagen für die
S-Bahn
die linke Seite das Regelgleis und das gibt Fragen. In der Schweiz ist in der Regel das linke Gleis das Regelgleis. Ausnahmen davon kann es aber geben und das ist zum Beispiel im Limmattal für den Fernverkehr der Fall.
So
kann besser in Zürich eingefahren werden. Im benachbarten Furttal ist das
zwischen Regensdorf und Seebach auch der Fall. Es sind also nicht so viele
Ausnahmen, wie man meinen könnte und daher reicht es, dass sich das
Regelgleis links befindet.
Das Gegengleis:
Wenn wir ein Regelgleis haben, müssen wir auch dem zweiten Strang einen
Namen geben. Dabei wurde mit dem Gegengleis eine leichte Abweichung
vorgenommen, denn es hätte auch als Ausnahmegleis bezeichnet werden
können. Mit den Gegengleis ist aber klar, dass es jenes ist, dass in der
Gegenrichtung befahren werden kann. Wichtig war das, wenn wir diese
benutzen müssen.
Es
ist ganz einfach, man baut noch mehr
Geleise. Diese
legen wir parallel zu den bisherigen und nun wird es wich-tig, denn die
Erweiterung kann mit einem oder mehreren Geleisen erfolgen. International gesehen kommt nun ein Unterschied. In der Schweiz wird in dem Fall einfach von einer Dreispur, oder einer Vierspur gesprochen. Je nach Anlage werden in dem Fall die Regelgleise definiert.
Bei
unserem Beispiel ist das der Teil für den Fernverkehr auf der Seite der
Limmat und die Anlagen für die
S-Bahn
Zürich, die auch vom
Güterverkehr
genutzt wird. Eine klare Trennung, die aber so nicht existiert. Während in anderen Ländern zwei Strecken definiert wer-den, gibt es das in der Schweiz nicht. In Deutschland würde in so einem Fall von der Limmatbahn für die S-Bahn und von der Fernbahn für den Fernverkehr gesprochen.
Für
die Fahrt auf der anderen Strecke gäbe es eine Um-leitung. In der Schweiz
wird der Zug auf die andere Seite geleitet und fährt dabei normal weiter,
denn beide Teile sind genau gleich aufgebaut.
Möglich wird diese Regelung aber nur mit einer speziellen Ausrüstung.
Diese wurde eingeführt, weil es immer wieder zu grossen Behinderungen bei
Bauarbeiten kam. Diese werden wir nun ansehen und dazu nehmen wir die
Doppelspur und bei der muss wegen Arbeiten eines der beiden
Geleise für den
Verkehr gesperrt werden. Das nennt man Einspurbetrieb. Je nach Ausrüstung
sorgt des für mehr oder weniger Kopfschmerzen. |
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| Der Einspurbetrieb | |||||||||||
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Mit
einem Zug muss das Gegengleis befahren werden. Dieser Einspurbetrieb war
früher ein grosses Problem, denn weil man sparen wollte, wurden nur die
Regelgleise mit Signalen versehen. Wenn nun aber auf den anderen
Gleis gefahren
wird, fehlt dieses und nun muss man eine Lösung finden. Dabei wäre es
wirklich einfach, denn das Signal des Regelgleises ist auch zu beachten,
wenn auf den Gegengleis gefahren wurde.
Daher werden wir im weiteren Verlauf das Signal im-mer beachten. Wie sich
das nun aber verhält, ist von den
Stellwerken abhängig.
Das kann also bedeuten, dass es gar nicht auf Fahrt gestellt werden kann. Bei den ersten zweigleisigen Strecken in der Schweiz gab es keine Möglichkeit mit den Signalen auf dem Gegengleis zu fahren. Wollte man das trotzdem machen, mussten die Züge mit speziellen Massnahmen und Vorschriften ohne Bedienung der Signale fahren.
So
musste dem Zug zuerst erlaubt werden, das rote Signal zu befahren und dann
auf das Gegengleis zu wechseln. Dazu war immer ein Befehl vorgesehen und
der Zug musste anhalten. Der Zug verkehrte daher ohne etwelche Sicherung. Züge konnten sich in einem solchen Fall ungehindert treffen. Daher war es wichtig, dass die Vorschriften genau eingehalten wurden und dass das beteiligte Personal informiert wurde. Spezielle Kennzeichnungen mit roten Lampen an der Lokomotive informierten das Personal der Strecke darüber. Man nannte diese spezielle Betriebsform «nicht signalmässiger Einspurbetrieb», denn es gab keine Sicherung.
Diese Betriebsform gibt es heute nicht mehr. Auf solchen Strecken können
Züge mit den heutigen Vorschriften nicht auf dem Gegengleis fahren. Wenn
man aber nicht als Zug fahren kann, muss man eine andere Fahrweise finden.
Sie ahnen es vielleicht. Wenn es als Zug nicht geht, fährt man als
Rangierbewegung auf die Strecke. Eine Lösung die aber immer seltener
gewählt wird, denn diese veralteten Anlagen sind nahezu verschwunden.
Die
Signale des Regelgleises bleiben gültig, müssen befolgt werden und die
Verschlüsse sind in den
Stellwerken
vorhanden. Der Zug ist jetzt durch das Stellwerk gesichert und kann auch
als Zug ver-kehren. Diese Fahrweise nannte man früher signalmässiger Einspurbetrieb und die spezielle Signalisation gab es nicht mehr. Diese Betriebsform gibt es heute noch. Die Züge verkehren nun mit oder ohne Verständi-gung über den Einspurbetrieb.
Papiere muss man mittlerweile nicht mehr ausfül-len. Das heisst, es wird
auf den Strecken ganz nor-mal mit Signalen gefahren. Die Signale des
Regel-gleises behalten die Gültigkeit. Es sei denn, das befahrene
Gleis hat ein
eigenes Signal. Der Einspurabschnitt: Diese Fahrten auf dem Gegen-gleis sind nur in einem Einspurabschnitt erlaubt. Das heisst, ein Gleis muss für den Verkehr komplett ge-sperrt sein. Es sind also keine Fahrten möglich, bei denen beide entgegen verkehrenden Züge das Gegengleis befahren. Es kann jetzt nur noch ein Zug verkehren, was natürlich die Kapazität wieder auf den ursprünglichen Zustand zurücksetzt.
Für den Zugsverkehr wird so ein Einspurabschnitt
zu einem Nadelöhr. Der Begriff kommt aus dem Gewerbe der Schneider und
bezeichnet dort die Öffnung in einer Nadel. Durch dieses kleine Loch muss
bekanntlich der Faden eingefädelt werden. Wer es noch nie gemacht hat,
sollte es einmal tun, dann weiss er, wie schwer das ist. Ebenso schwer ist
es die Züge in einen solchen Abschnitt einzufädeln.
Auch
die Züge stehen vor einem Einspurabschnitt im Stau und müssen warten, bis
sie durch den Abschnitt fahren können. Dem Personal auf den Zügen geht es
dabei so, wie Ihnen, es wird ungeduldig. Strecken mit Einspurabschnitt gibt es immer noch. Beobachten können Sie diese auf einigen Strecken im Kanton Thurgau, aber auch auf der Strecke von Winterthur nach St. Gallen.
Da
jedoch die speziellen Befehle nicht mehr ausgefüllt werden müssen sind sie
nicht mehr eine so grosse Behinderung. Auf nicht so stark be-lasteten
Strecken ist das möglich und so kommen wir wieder zu unserem Abschnitt im
Limmattal. Mit mehr als zwei Geleisen ist der Einspurbetrieb schlicht nicht so einfach, denn während man dort auf den Anlagen für die S-Bahn einen Stau hat, kann es auf den Anlagen für den Fernverkehr Lücken geben.
In
dem Fall konnte also ein Zug auch auf dieses geleitet werden. Dort wurde
mit ihm aber das Regelgleis befahren. Der Grund waren die fehlenden
Signale für das Gegengleis. Wir haben somit eine grosse Einbusse bei der
Kapazität.
Natürlich gibt es auch im Betrieb Probleme, denn ein langsamer Zug kann
nur im
Bahnhof von einem
schnelleren Zug überholt werden. Er muss deshalb anhalten. Wir haben
schliesslich erfahren, dass parallele Fahrten beim Einspurbetrieb nicht
erlaubt sind. Im Gegenteil, wir wissen, dass für einen Zug, der auf dem
Gegengleis verkehrt die Signale auf dem Regelgleis gelten. Auf stark
belasteten Strecken ein grosses Problem. |
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| Der Gleiswechselbetrieb | |||||||||||
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Wie
erklärt man einem Laien einen Gleiswechselbetrieb? Ganz einfach, man
schreibt nieder, dass es sich dabei um zwei einspurige parallel
verlaufende Strecken handelt. So einfach ist der Gleiswechselbetrieb, denn
wenn ich zwei einspurige Strecken habe, kann ich beide in beiden
Richtungen befahren und mein Problem mit parallel verkehrenden Zügen ist
gelöst. Nun, so einfach ist das auch wieder nicht.
Gleichzeitig können Sie sich auch auf der verkehrten Seite begegnen. Die
Folge davon wären schwere Unfälle und daher ist es schlicht nicht möglich,
den Gleiswechsel-betrieb auch auf der Strasse einzuführen. Bei den
Strecken der Eisenbahn ist das jedoch anders. Die Kurzform vom Gleiswechselbetrieb ist schlicht Wech-selbetrieb und daher werden wir in Zukunft damit ar-beiten. Bei einer Strecke, die für diese Betriebsform vorgesehen ist, sind also auf beiden Geleisen die Signale an den gleichen Standorten vorhanden.
Die
beiden
Geleise können so
wahlweise befahren werden und das ist der Grund für diese Bezeichnung,
denn es wird nicht das Gleis ausgewechselt. Anfänglich wurde auch der Wechselbetrieb in den Fahr-plänen für das Personal aufgeführt. Dort wurden Hinweise dazu, aber auch zum normalen Einspurbetrieb gekenn-zeichnet.
Fehlte dieser Vermerk im
Fahrplan, verkehrte
der Zug auf einer einfachen einspurigen Strecke. Mit dem Wegfall des
speziellen Hinweises für den Wechselbetrieb wurden diese den einspurigen
Strecken gleichgestellt und das passt sogar ganz gut.
Die
Bezeichnung mit dem Regel- und dem Gegengleis wird jedoch beibehalten.
Jedoch werden die Begriffe nur noch angewendet, wenn ohne Signale gefahren
werden muss. Kann ein
Ausfahrsignal
nicht auf Fahrt gestellt werden, muss mit Befehl gefahren werden. Da nun
der Lokführer nicht erkennen kann, welches
Gleis er befährt,
kann der Zusatz Gegengleis angebracht werden. In dem Fall ist klar, wie
der Fahrweg eingestellt ist.
Mit
Signalen ist es schlicht nicht so einfach möglich, da für die Fahrt auf
dem Gegengleis ein Zusatz-signal benutzt wird. Bei parallelen Fahrten kann
diese das
Fahrpersonal
verwirren und so sind diese nicht möglich. Als erster Abschnitt mit Wechselbetrieb wurde die Strecke zwischen Rotkreuz und Immensee genom-men. Dank dieser Einrichtung konnte bei Bedarf ein Güterzug von der Aargauer Südbahn und ein Schnellzug von Luzern neben einander bis nach Immensee fahren.
Durch unterschiedliche Geschwindigkeiten der Züge ging das eventuell ohne,
dass einer angehalten wer-den musste. Der Erfolg war so gross, dass es
wei-tere Strecken gab.
Alleine mit den Strecken konnte der Wechselbetrieb seine volle
Leistungsfähigkeit nicht zeigen. Damit diese wahlweise Benützung der
Geleise auch über
längere Abschnitte umgesetzt werden konnte, mussten auch die
Bahnhöfe für diesem
Wechselbetrieb einrichtet werden. Als Beispiel kann Gurtnellen genommen
werden. Dort war das erst möglich, als das alte
Stellwerk
durch eine neue elektronische Lösung ersetzt wurde.
Neben dem Vorteil, dass nun auch Züge parallel fahren konnten, gab es auch
jenen, dass bei Bauarbeiten kein Befehl mehr erteilt werden musste. Es
sind daher in dieser Betriebsform schnelle Abfolgen von Zügen möglich, da
diese auch ohne einen Stillstand auf das Gegengleis wechseln können. Dass
ein Zug ohne
Sicherung
fährt, ist jetzt nicht mehr möglich und damit haben wir wirklich die
höchstmögliche Form für den Betrieb bekommen.
Die
Gefahr ist nach Sisikon gross, denn im
Tunnel kann nicht erkannt werden
auf welchen
Gleis man war.
Be-günstigt wurde das noch, weil die
Weichen an dieser
Stelle mit der Geschwindigkeit der Strecken befahren wurden. In den Fahrplänen mussten nun erstmals die Hinweise «Berggleis» und «Seegleis» aufgeführt werden. Messstellen für die Geschwindigkeit verhindern, dass zu schnell auf dem Seegleis gefahren wurde.
Erst
als
ETCS
Level 2
eingeführt wurde, fiel das weg, weil mit diesem System der Wechselbetrieb
grundsätzlich vor-gesehen ist und das auch mit unterschiedlichen
Standorten der
Halteorte
und mit verschiedenen Geschwindigkeiten. Es wird nun Zeit, dass wir wieder zu unserem Abschnitt zwischen Schlieren und Dietikon kommen. Dort sind vier Geleise auf der Strecke. Jedes
ist mit allen Signalen ausgerüstet worden. Es ist daher der Wechselbetrieb
vorhanden und nun kommen wir zu dem Punkt mit dem geänderten Regelgleis
auf der Seite mit dem Fernverkehr, denn dieser konnte ohne Probleme
eingeführt werden, die Züge fahren in der Regel einfach rechts.
Damit können wir nun aber die
Kapazität
auf den Strecken nicht mehr alleine mit der
Betriebsführung
erweitern, denn auch wenn wir nun jedes
Gleis nach belieben
befahren. Es wird erst wieder frei, wenn der vorausfahrende Zug den
nächsten
Bahnhof
erreicht hat. Sich folgende Züge konnten nur im Abstand von Bahnhöfen
verkehren. Bei unserem Beispiel wegen der Länge kein so grosses Problem,
aber bei langen Abschnitten schon.
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