Steigerung der Kapazität

                       

Nachdem wir nun die Grundlagen über die Strecken kennen und wissen, wie man diese aufbaut, kommen wir zum eigentlichen Verkehrsfluss auf der Strecke. Wie werden diese bei der Eisenbahn befahren, denn Züge sind schnell und haben lange Bremswege. Daher können sie sich nicht folgen, wie das bei den Automobilen der Fall ist. Wobei auch dort kann es zu Problemen mit dem Bremsweg kommen und dann knallt es. Ach ja, Züge können sich folgen.

Bei der Eisenbahn sollte kein Unfall passieren. Daher besagt die Regel, dass immer nur ein Zug die Strecke befahren darf. Wir alle wissen, dass dem nicht so ist, denn es wurden Massnahmen getroffen um die Kapa-zität zu erhöhen.

Bleiben wir noch beim einfachen Fall und dazu nehme ich eine wirklich alte Strecke. Es ist jene zwischen Zürich und Baden. Die bekannte Spanischbrötlibahn war sehr einfach aufgebaut worden.

Als Beispiel entschied ich mich für den Abschnitt zwischen den Gemeinden Schlieren und Dietikon. Die-se können wir mit wenigen Ausnahmen für den wei-teren Ausbau zur Steigerung der Leistung benutzen.

Daher wird sie uns in nächster Zeit begleiten. Es lohnt sich, wenn ich die Bahnlinie dazwischen kurz vor-stelle und das im Jahre 1847, also kurz nach der Er-öffnung der ersten Eisenbahn in der Schweiz und da-mit am Anfang.

Sowohl in Schlieren, als auch in Dietikon war ein Bahnhof erbaut worden. Zwischen diesen baute man eine einfache Strecke. Wobei so einfach das auch nicht war.

Zwar konnte die grosse Limmat umfahren werden, aber der Schäflibach musste mit einer kurzen Brücke überquert werden. Damals wusste niemand, dass gerade diese im Jahre 2026 immer noch in Betrieb sein sollte. Auch wenn man das nicht mehr so gut erkennt.

Der Betrieb war einfach. Ein Zug verliess den Bahnhof Schieren und fuhr auf der Strecke durch die Landschaft. Das bedeutete, dass sich die Linie zwischen der Limmat und der Strasse befand. Wobei diese mehr eine Schotterpiste war. So lange der Zug sich dort befand, wurde er in Dietikon erwartet. Damit nichts passieren konnte, führte die Lokomotive während der Fahrt auf dem Abschnitt den Stab für die Strecke mit sich.

Nach der Ankunft in Dietikon wurde der Stab dem Personal vor Ort übergeben. Dieser ging auf den Gegenzug über und mit dem Streckenstab konnte dieser die Reise nach Schlieren antreten.

Es war also ein Betrieb, der immer nur einen Zug in einer Rich-tung kannte. War die Fahrt erfolgt, konnte aber nur noch in die andere Richtung gefahren werden. Je nach der Fahrzeit, bedeu-tet das ein bis zwei Züge in der Stunde.

Es konnte auch sein, dass der Verkehr ruhte, weil kein Zug in der vorgesehenen Richtung vorhanden war. Befand sich der Stab in Dietikon konnte der Zug in Schlieren nicht losfahren. Um das zu ermöglichen, musste ein Reiter den Stab nach Schlieren bringen.

Eine wirklich nicht einfache Betriebsform, die in den ersten Jah-ren durchaus ausreichend war, denn so dicht, wie wir uns das vorstellen, fuhr die Bahn gar nicht.

Hauptproblem war, dass man nicht fahren konnte, wenn der Stab nicht vorhanden war. Dieser diente zur Sicherung der Fahrten auf der Strecke, denn auch wenn nicht so schnell gefahren wurde, ein Unfall sollte vermieden werden. Wollte man mehr Züge und vor allem auch Folgefahrten ermöglichen, musste eine andere Lösung für das Problem gefunden werden. Es wurde daher ein starrer Fahrplan eingeführt.

Dieser und die Möglichkeit, dass die beiden Bahnhöfe miteinander sprachen, erlaubten auch Folgefahrten. Der starre Fahrplan gab vor, wo welcher Zug sich zu befinden hat. Konnte dieser wegen einem Defekt die Fahrzeit nicht einhalten, war den Bahnhöfen klar, dass er sich zwischen den beiden befinden muss. Dietikon liess in los und in Schlieren kam er nicht an. Das bedeutet, er muss auf der freien Strecke sein.

Eine Betriebsform die mehr Züge erlaubte und leicht ange-passt werden konnte, denn je-tzt konnten auch Folgefahrten ausgeführt werden.

Da nun aber der Bahnhof nicht wusste, wenn der Zug an-kommt, musste verhindert wer-den, dass die Fahrt ohne eine Zustimmung in den Bahnhof fah-ren konnte.

Mit dem Einfahrsignal und somit mit den ersten ortsfesten Signa-len, wurde die Türe geschlossen und der Zug musste warten.

So ein Aufbau konnte sich lange Zeit halten. Gab es vom Fahr-plan Abweichungen, musste ein Befehl erteilt werden.

Diese kamen auf die Lokomotive und so wurde die Fahrt erlaubt. Wie zuverlässig diese Betriebsform war, zeigt sich nur schon an der Tatsache, dass diese auch im Jahre 2023 noch angewendet wurde. Meistens waren das aber nur noch reine Bergbahnen, die über eine spezielle Betriebsform verfügen.

Bei einem Zugverband, folgen sich die Züge unmittelbar. Sie werden dabei als Vorzug, Stammzug und Nachzug bezeichnet. Dieses Paket folgt sich auf der Strecke mit einem Abstand, der durch die Geschwindigkeit vorgegeben wurde. Schneller wie 40 km/h kann so nicht gefahren werden. Das Kriterium wirkt jedoch bei reinen Bergbahnen nicht und so kann mit dem Zugverband auch ein Ansturm auf den Berg bewältigt werden.

Wenn Sie das nächste Mal auf die Reise gehen, dann empfehle ich die Pilatusbahn, denn diese arbeitet mit dem Zugverband, auch wenn die Züge gekuppelt werden können. Andere Bergbahnen, wie jene auf die Rigi, kennen diese Betriebsform ebenfalls. Bei uns im Limmattal sollte es jedoch schneller werden und daher musste ausgebaut werden, denn mit mehr Strecken, stieg auch die Anzahl der Züge nach Zürich.

Die Doppelspur
                       

Um mehr Züge auf einer Strecke zu erlauben, musste man nicht so viel verändern. Wir bauen dazu einfach für jede Fahrrichtung ein eigenes Gleis. Das auch auf der Strecke und diese Lösung nennt man ganz einfach Doppelspur, denn wir haben zwei Geleise und jedes davon steht einer Fahrrichtung zur Verfügung. So muss der Zug in Schlieren nicht mehr warten, bis jener von Dietikon eingetroffen war. Er konnte losfahren, wenn der vor im angekommen war.

Jedoch gab das mit zwei Geleisen ein neues Problem. Dieses bestand darin, dass ein Zug auf das Gleis der falschen Fahrrichtung gelangen konnte. Aus diesem Grund musste eine Regel erstellt werden.

Diese besagte, dass der Zug das in der Fahrrichtung ge-sehen linke Gleis zu befahren hat. Es konnte natürlich auch das rechte sein. Wichtig war, dass geregelt wurde, welches davon benutzt werden muss. Die Seite ist neben-sächlich.

Wenn wir kurz das Limmattal verlassen, kommen wir auch in der Schweiz zu einer Strecke, bei der in der Regel das rechte Gleis befahren wurde. Das war bei der Strecke über Läufelfingen der Fall.

In dem speziellen Fall konnte der talwärts fahrende Zug auf der Seite des Berges verkehren und er fiel nicht über die Hänge, wenn er entgleiste. Eine Sicherheitsmass-nahme, die nur dort angewendet wurde und der Grund für die Seite fand sich bei den Signalen.

Damit wir auch in Zukunft immer wissen, von welchen Gleis gesprochen wird, sehen wir uns deren Bezeich-nungen an.

Alleine mit dem Hinweis, dass es das linke Gleis ist, kom-men wir bei unserem speziellen Muster nicht ans Ziel. Ich behaupte einfach mal so, dass es nicht das linke Gleis ist. Die beiden Begriffe sollten nun für eine klare Situation sorgen und meine Aussage bestätigen, denn ich habe Sie nicht angelogen.

Wer sich intensiv mit diesem Artikel befasste, der hatte schon gelesen, dass die Axenstrecke mit speziell bezeichneten Geleisen versehen wurde. Diese dort klar anwendbaren Bezeichnungen, gingen aber nicht überall, denn nicht immer kann so klar eine Zuordnung vorgenommen werden. Hinzu kam, dass viele Flurnamen vom Personal gelernt werden mussten. Es musste eine flexible Lösung für das ganze Land geschaffen werden.

Das Regelgleis: Als Regelgleis werden in der Schweiz jene Geleise bezeichnet, die in der jeweili-gen Fahrrichtung in der Regel befahren werden. Wobei dieser Begriff erst viel später eingeführt wurde.

Damit wir immer mit den gleichen Worten arbeiten, beginne ich gleich mit diesen Bezeichnungen. Als alternative Bezeichnung würde das richtige Gleis zur Verfügung stehen, auch nicht besser.

Das Regelgleis ist somit das üblicherweise befah-rene Gleis aus der Sicht des Zuges und nicht der Strecke. Warum das so ist, zeigt gerade unser Muster gut auf.

Im Lauf der Jahre wurde der Verkehr so intensiv, dass zwei zusätzliche Geleise gelegt werden muss-ten. Während auf dem von den Zügen des Fernver-kehrs rechts gefahren wird, ist bei den Anlagen für die S-Bahn die linke Seite das Regelgleis und das gibt Fragen.

In der Schweiz ist in der Regel das linke Gleis das Regelgleis. Ausnahmen davon kann es aber geben und das ist zum Beispiel im Limmattal für den Fernverkehr der Fall.

So kann besser in Zürich eingefahren werden. Im benachbarten Furttal ist das zwischen Regensdorf und Seebach auch der Fall. Es sind also nicht so viele Ausnahmen, wie man meinen könnte und daher reicht es, dass sich das Regelgleis links befindet.

Das Gegengleis: Wenn wir ein Regelgleis haben, müssen wir auch dem zweiten Strang einen Namen geben. Dabei wurde mit dem Gegengleis eine leichte Abweichung vorgenommen, denn es hätte auch als Ausnahmegleis bezeichnet werden können. Mit den Gegengleis ist aber klar, dass es jenes ist, dass in der Gegenrichtung befahren werden kann. Wichtig war das, wenn wir diese benutzen müssen.

Mit dem Gegengleis und dem Regelgleis haben wir eine klare Zuordnung, die nicht vom Ausbau der Strecke ab-hängig ist. Dabei kommen wir zum Problem, was man macht, wenn auch die zwei Geleise einer Doppelspur nicht mehr ausreichen.

Es ist ganz einfach, man baut noch mehr Geleise. Diese legen wir parallel zu den bisherigen und nun wird es wich-tig, denn die Erweiterung kann mit einem oder mehreren Geleisen erfolgen.

International gesehen kommt nun ein Unterschied. In der Schweiz wird in dem Fall einfach von einer Dreispur, oder einer Vierspur gesprochen. Je nach Anlage werden in dem Fall die Regelgleise definiert.

Bei unserem Beispiel ist das der Teil für den Fernverkehr auf der Seite der Limmat und die Anlagen für die S-Bahn Zürich, die auch vom Güterverkehr genutzt wird. Eine klare Trennung, die aber so nicht existiert.

Während in anderen Ländern zwei Strecken definiert wer-den, gibt es das in der Schweiz nicht. In Deutschland würde in so einem Fall von der Limmatbahn für die S-Bahn und von der Fernbahn für den Fernverkehr gesprochen.

Für die Fahrt auf der anderen Strecke gäbe es eine Um-leitung. In der Schweiz wird der Zug auf die andere Seite geleitet und fährt dabei normal weiter, denn beide Teile sind genau gleich aufgebaut.

Möglich wird diese Regelung aber nur mit einer speziellen Ausrüstung. Diese wurde eingeführt, weil es immer wieder zu grossen Behinderungen bei Bauarbeiten kam. Diese werden wir nun ansehen und dazu nehmen wir die Doppelspur und bei der muss wegen Arbeiten eines der beiden Geleise für den Verkehr gesperrt werden. Das nennt man Einspurbetrieb. Je nach Ausrüstung sorgt des für mehr oder weniger Kopfschmerzen.

Der Einspurbetrieb
                       

Mit einem Zug muss das Gegengleis befahren werden. Dieser Einspurbetrieb war früher ein grosses Problem, denn weil man sparen wollte, wurden nur die Regelgleise mit Signalen versehen. Wenn nun aber auf den anderen Gleis gefahren wird, fehlt dieses und nun muss man eine Lösung finden. Dabei wäre es wirklich einfach, denn das Signal des Regelgleises ist auch zu beachten, wenn auf den Gegengleis gefahren wurde.

Es ist so möglich auf dem Gegengleis zu fahren. Die Regel, dass dabei die normalen Signale Gültigkeit haben, ist nicht in jedem Land umgesetzt worden. Dort wird es wirklich mühsamer und das liebt nun niemand.

Daher werden wir im weiteren Verlauf das Signal im-mer beachten. Wie sich das nun aber verhält, ist von den Stellwerken abhängig. Das kann also bedeuten, dass es gar nicht auf Fahrt gestellt werden kann.

Bei den ersten zweigleisigen Strecken in der Schweiz gab es keine Möglichkeit mit den Signalen auf dem Gegengleis zu fahren. Wollte man das trotzdem machen, mussten die Züge mit speziellen Massnahmen und Vorschriften ohne Bedienung der Signale fahren.

So musste dem Zug zuerst erlaubt werden, das rote Signal zu befahren und dann auf das Gegengleis zu wechseln. Dazu war immer ein Befehl vorgesehen und der Zug musste anhalten.

Der Zug verkehrte daher ohne etwelche Sicherung. Züge konnten sich in einem solchen Fall ungehindert treffen. Daher war es wichtig, dass die Vorschriften genau eingehalten wurden und dass das beteiligte Personal informiert wurde.

Spezielle Kennzeichnungen mit roten Lampen an der Lokomotive informierten das Personal der Strecke darüber. Man nannte diese spezielle Betriebsform «nicht signalmässiger Einspurbetrieb», denn es gab keine Sicherung.

Diese Betriebsform gibt es heute nicht mehr. Auf solchen Strecken können Züge mit den heutigen Vorschriften nicht auf dem Gegengleis fahren. Wenn man aber nicht als Zug fahren kann, muss man eine andere Fahrweise finden. Sie ahnen es vielleicht. Wenn es als Zug nicht geht, fährt man als Rangierbewegung auf die Strecke. Eine Lösung die aber immer seltener gewählt wird, denn diese veralteten Anlagen sind nahezu verschwunden.

Die andere Lösung ist, dass der Zug auf dem Gegen-gleis fahren kann und die Signale bedient werden. Da aber das befahrene Gleis keine eigenen Signale hat, verkehrt der Zug nach den Angaben, die er vom Regelgleis erhält.

Die Signale des Regelgleises bleiben gültig, müssen befolgt werden und die Verschlüsse sind in den Stellwerken vorhanden. Der Zug ist jetzt durch das Stellwerk gesichert und kann auch als Zug ver-kehren.

Diese Fahrweise nannte man früher signalmässiger Einspurbetrieb und die spezielle Signalisation gab es nicht mehr. Diese Betriebsform gibt es heute noch. Die Züge verkehren nun mit oder ohne Verständi-gung über den Einspurbetrieb.

Papiere muss man mittlerweile nicht mehr ausfül-len. Das heisst, es wird auf den Strecken ganz nor-mal mit Signalen gefahren. Die Signale des Regel-gleises behalten die Gültigkeit. Es sei denn, das befahrene Gleis hat ein eigenes Signal.

Der Einspurabschnitt: Diese Fahrten auf dem Gegen-gleis sind nur in einem Einspurabschnitt erlaubt. Das heisst, ein Gleis muss für den Verkehr komplett ge-sperrt sein.

Es sind also keine Fahrten möglich, bei denen beide entgegen verkehrenden Züge das Gegengleis befahren. Es kann jetzt nur noch ein Zug verkehren, was natürlich die Kapazität wieder auf den ursprünglichen Zustand zurücksetzt.

Für den Zugsverkehr wird so ein Einspurabschnitt zu einem Nadelöhr. Der Begriff kommt aus dem Gewerbe der Schneider und bezeichnet dort die Öffnung in einer Nadel. Durch dieses kleine Loch muss bekanntlich der Faden eingefädelt werden. Wer es noch nie gemacht hat, sollte es einmal tun, dann weiss er, wie schwer das ist. Ebenso schwer ist es die Züge in einen solchen Abschnitt einzufädeln.

Nadelöhre gibt es auch auf der Strasse. Eines kennen Sie vermutlich von Ihrem letzten Sommerurlaub her. Es nennt sich Gotthard-Strassentunnel. Es gibt Stau vor dem Nadelöhr und die Reisezeit verlängert sich. Das ist natürlich nur ein Beispiel.

Auch die Züge stehen vor einem Einspurabschnitt im Stau und müssen warten, bis sie durch den Abschnitt fahren können. Dem Personal auf den Zügen geht es dabei so, wie Ihnen, es wird ungeduldig.

Strecken mit Einspurabschnitt gibt es immer noch. Beobachten können Sie diese auf einigen Strecken im Kanton Thurgau, aber auch auf der Strecke von Winterthur nach St. Gallen.

Da jedoch die speziellen Befehle nicht mehr ausgefüllt werden müssen sind sie nicht mehr eine so grosse Behinderung. Auf nicht so stark be-lasteten Strecken ist das möglich und so kommen wir wieder zu unserem Abschnitt im Limmattal.

Mit mehr als zwei Geleisen ist der Einspurbetrieb schlicht nicht so einfach, denn während man dort auf den Anlagen für die S-Bahn einen Stau hat, kann es auf den Anlagen für den Fernverkehr Lücken geben.

In dem Fall konnte also ein Zug auch auf dieses geleitet werden. Dort wurde mit ihm aber das Regelgleis befahren. Der Grund waren die fehlenden Signale für das Gegengleis. Wir haben somit eine grosse Einbusse bei der Kapazität.

Natürlich gibt es auch im Betrieb Probleme, denn ein langsamer Zug kann nur im Bahnhof von einem schnelleren Zug überholt werden. Er muss deshalb anhalten. Wir haben schliesslich erfahren, dass parallele Fahrten beim Einspurbetrieb nicht erlaubt sind. Im Gegenteil, wir wissen, dass für einen Zug, der auf dem Gegengleis verkehrt die Signale auf dem Regelgleis gelten. Auf stark belasteten Strecken ein grosses Problem.

Der Gleiswechselbetrieb
                       

Wie erklärt man einem Laien einen Gleiswechselbetrieb? Ganz einfach, man schreibt nieder, dass es sich dabei um zwei einspurige parallel verlaufende Strecken handelt. So einfach ist der Gleiswechselbetrieb, denn wenn ich zwei einspurige Strecken habe, kann ich beide in beiden Richtungen befahren und mein Problem mit parallel verkehrenden Zügen ist gelöst. Nun, so einfach ist das auch wieder nicht.

Nehmen wir den Strassenverkehr als Muster. Stellen Sie sich nun eine Landstrasse vor. Auf dieser wird eingeführt, dass die Autos auch nebeneinander in die gleiche Richtung fahren können.

Gleichzeitig können Sie sich auch auf der verkehrten Seite begegnen. Die Folge davon wären schwere Unfälle und daher ist es schlicht nicht möglich, den Gleiswechsel-betrieb auch auf der Strasse einzuführen. Bei den Strecken der Eisenbahn ist das jedoch anders.

Die Kurzform vom Gleiswechselbetrieb ist schlicht Wech-selbetrieb und daher werden wir in Zukunft damit ar-beiten. Bei einer Strecke, die für diese Betriebsform vorgesehen ist, sind also auf beiden Geleisen die Signale an den gleichen Standorten vorhanden.

Die beiden Geleise können so wahlweise befahren werden und das ist der Grund für diese Bezeichnung, denn es wird nicht das Gleis ausgewechselt.

Anfänglich wurde auch der Wechselbetrieb in den Fahr-plänen für das Personal aufgeführt. Dort wurden Hinweise dazu, aber auch zum normalen Einspurbetrieb gekenn-zeichnet.

Fehlte dieser Vermerk im Fahrplan, verkehrte der Zug auf einer einfachen einspurigen Strecke. Mit dem Wegfall des speziellen Hinweises für den Wechselbetrieb wurden diese den einspurigen Strecken gleichgestellt und das passt sogar ganz gut.

Die Bezeichnung mit dem Regel- und dem Gegengleis wird jedoch beibehalten. Jedoch werden die Begriffe nur noch angewendet, wenn ohne Signale gefahren werden muss. Kann ein Ausfahrsignal nicht auf Fahrt gestellt werden, muss mit Befehl gefahren werden. Da nun der Lokführer nicht erkennen kann, welches Gleis er befährt, kann der Zusatz Gegengleis angebracht werden. In dem Fall ist klar, wie der Fahrweg eingestellt ist.

Auch jetzt muss erwähnt werden, dass der Wechselbetrieb mit Signalen nicht in allen Ländern umgesetzt wird. Deutschland kennt diese sehr leistungsfähige Form nur bei Zügen die mit LZB, oder ETCS geführt werden.

Mit Signalen ist es schlicht nicht so einfach möglich, da für die Fahrt auf dem Gegengleis ein Zusatz-signal benutzt wird. Bei parallelen Fahrten kann diese das Fahrpersonal verwirren und so sind diese nicht möglich.

Als erster Abschnitt mit Wechselbetrieb wurde die Strecke zwischen Rotkreuz und Immensee genom-men. Dank dieser Einrichtung konnte bei Bedarf ein Güterzug von der Aargauer Südbahn und ein Schnellzug von Luzern neben einander bis nach Immensee fahren.

Durch unterschiedliche Geschwindigkeiten der Züge ging das eventuell ohne, dass einer angehalten wer-den musste. Der Erfolg war so gross, dass es wei-tere Strecken gab.

Alleine mit den Strecken konnte der Wechselbetrieb seine volle Leistungsfähigkeit nicht zeigen. Damit diese wahlweise Benützung der Geleise auch über längere Abschnitte umgesetzt werden konnte, mussten auch die Bahnhöfe für diesem Wechselbetrieb einrichtet werden. Als Beispiel kann Gurtnellen genommen werden. Dort war das erst möglich, als das alte Stellwerk durch eine neue elektronische Lösung ersetzt wurde.

Neben dem Vorteil, dass nun auch Züge parallel fahren konnten, gab es auch jenen, dass bei Bauarbeiten kein Befehl mehr erteilt werden musste. Es sind daher in dieser Betriebsform schnelle Abfolgen von Zügen möglich, da diese auch ohne einen Stillstand auf das Gegengleis wechseln können. Dass ein Zug ohne Sicherung fährt, ist jetzt nicht mehr möglich und damit haben wir wirklich die höchstmögliche Form für den Betrieb bekommen.

Als der Wechselbetrieb auf der Axenstrecke eingeführt wurde, gab es erstmals Probleme mit dieser Betriebsform. Durch den speziellen Aufbau der Strecke kann es pas-sieren, dass ein Lokführer nicht bemerkt, dass er auf dem Gegengleis verkehrt.

Die Gefahr ist nach Sisikon gross, denn im Tunnel kann nicht erkannt werden auf welchen Gleis man war. Be-günstigt wurde das noch, weil die Weichen an dieser Stelle mit der Geschwindigkeit der Strecken befahren wurden.

In den Fahrplänen mussten nun erstmals die Hinweise «Berggleis» und «Seegleis» aufgeführt werden. Messstellen für die Geschwindigkeit verhindern, dass zu schnell auf dem Seegleis gefahren wurde.

Erst als ETCS Level 2 eingeführt wurde, fiel das weg, weil mit diesem System der Wechselbetrieb grundsätzlich vor-gesehen ist und das auch mit unterschiedlichen Standorten der Halteorte und mit verschiedenen Geschwindigkeiten.

Es wird nun Zeit, dass wir wieder zu unserem Abschnitt zwischen Schlieren und Dietikon kommen. Dort sind vier Geleise auf der Strecke.

Jedes ist mit allen Signalen ausgerüstet worden. Es ist daher der Wechselbetrieb vorhanden und nun kommen wir zu dem Punkt mit dem geänderten Regelgleis auf der Seite mit dem Fernverkehr, denn dieser konnte ohne Probleme eingeführt werden, die Züge fahren in der Regel einfach rechts.

Damit können wir nun aber die Kapazität auf den Strecken nicht mehr alleine mit der Betriebsführung erweitern, denn auch wenn wir nun jedes Gleis nach belieben befahren. Es wird erst wieder frei, wenn der vorausfahrende Zug den nächsten Bahnhof erreicht hat. Sich folgende Züge konnten nur im Abstand von Bahnhöfen verkehren. Bei unserem Beispiel wegen der Länge kein so grosses Problem, aber bei langen Abschnitten schon.

 

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