D1920 Die elektrische Traktion übernimmt

Die rasanten Schritte, die um 1900 bei der Elektrotechnik ermöglicht wurden, gingen nicht spurlos an den Bahnen in der Schweiz vorbei. Als es mit der Hilfe von Transformatoren möglich wurde, die Spannung anzupassen, war es nur noch ein weiterer Schritt, der zum elektrischen Motor für Wechselstrom führte. Ab diesem Moment war das System nicht mehr aufzuhalten und erst grössere Projekte wurden ins Leben gerufen.

Neben der Rhätischen Bahn RhB begann auch die Lötschbergbahn mit den ersten Versuchen mit der neuen Technik. Unter den beim Versuchsbetrieb zwischen Spiez und Frutigen eingesetzten Maschinen befanden sich auch drei spezielle Fahrzeuge, die als Motorwagen bezeichnet wurden. Das vor wenigen Jahren von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB erschaffene System wurde auf eine grosse Probe gestellt.

Aus Ermangelung einer passenden Lösung orientierten sich die Fachleute bei der BLS an den wenigen vorhandenen mit Dampf betriebenen Wagen. Dort wurde das kleine m der Bezeichnung für Personenwagen angefügt. Diese Lösung erachtete man als passend. Für die neuen elektrischen Motorwagen wurde einfach das m durch das kleine e ersetzt. Fertig war die Bezeichnung. Damit war aber auch der Grundstein für ein neues System gelegt worden.

Die grosse Kohlennot während dem ersten Weltkrieg führten dazu, dass sich auch die Schweizerischen Bundesbahnen SBB mit der neuen Technik auseinander setzten. Als der Entscheid gefallen war, stand das Land vor einem der grössten Ausbauschritte der Eisenbahn. In wenigen Jahren sollten sämtliche Hauptstrecken der Staatsbahnen mit einem Fahrdraht versehen werden. Ein Projekt, das zuerst am Gotthard beginnen sollte.

Schnell war klar, dass es mit wenigen Baureihen nicht getan war. Die elektrischen Triebfahrzeuge sollten in der nahen Zukunft die Hauptlast in der Schweiz übernehmen. Aus diesem Grund war das nur wenige Jahre alte System für die Bezeichnungen bereits wieder veraltet. Es musste ein neues, oder aber auch nur ein angepasstes System erarbeitet und dann eingeführt werden. Wie knapp das erfolgte, erfahren wir später.

Lokomotiven
R Triebfahrzeug, das über eine erhöhte Kurvengeschwindigkeit verfügt und schneller als 110 km/h fahren kann. Re 4/4 oder Re 6/6
A Höchstgeschwindigkeit von über 80 km/h Ae 6/8 oder Ae 6/6
B Höchstgeschwindigkeit von 70 - 80 km/h Be 4/6 oder Be 5/7
C Höchstgeschwindigkeit von 60 - 65 km/h Ce 6/8 II
D Höchstgeschwindigkeit von 45 - 55 km/h De 6/6
E Rangierlokomotive Ee 3/3
G Schmalspurige Lokomotive für Reibungsbetrieb Ge 6/6 oder Ge 4/4 III
H Lokomotiven für Zahnradbetrieb He 2/2
HG Lokomotiven Kombination G und H HGe 4/4 II
T Traktoren Te 2/3   Da bei den SBB alle Traktoren zweiachsig sind, wird auf die Angabe des Bruchs verzichtet zum Beispiel Te II.

 

Ein paar erklärende Worte zum Buchstaben R an der Spitze der Tabelle. Dieser wurde erst später eingeführt und war daher im Jahre 1920 noch nicht vorhanden. Entscheidend war hier die Bedingung für die erhöhte Kurvengeschwindigkeit Trotzdem können wir damit erkennen, dass die Tabelle erweitert werden konnte, was auch am Schluss erfolgte, als die entsprechenden Fahrzeuge in der Schweiz eingeführt wurden.

Die Buchstaben A bis D haben zum Teil erneut andere Geschwindigkeiten bekommen. Eine kleine Anpassung, die auf die bestehenden Modelle nur einen kleinen Einfluss hatte. Es war das Ziel eine neue Bezeichnung einzuführen, ohne dass bei den bestehenden Fahrzeugen grosse Massnahmen erforderlich wurden. Es gab Maschinen, die neu bezeichnet werden mussten, aber der grösste Teil konnte den alten Buchstaben behalten.

Selbst der Verzicht auf die weiteren Angaben wurde bei den Schlepptenderlokomotiven beibehalten. Damit war also nicht ein komplettes System geschaffen worden, sondern man passte dieses den neuen Begebenheiten an. Das sollte letztlich dazu führen, dass diese Bezeichnungen in der Schweiz nahezu 70 Jahre verwendet werden sollten. So schlecht war also die Lösung von 1902 gar nicht gewesen.

Bei den Tenderlokomotiven änderte sich nicht viel. Auch wenn nun in der Tabelle von Rangierlokomotiven gesprochen wurde, hier befanden sich alle Maschinen mit Rucksack für die Kohlen. Selbst die 1902 eingeführte Angabe zu der maximal erlaubten Geschwindigkeit blieb im herkömmlichen Stil. Mit anderen Worten, bei den Dampflokomotiven änderte sich im Jahre 1920 schlicht nicht so viel, als das erwähnt werden müsste.

Weggefallen war aber der Buchstabe F. Dieser war bisher für die elektrischen Lokomotiven vorbehalten. Mit der neuen Regelung wurden diese Modelle von der Bezeichnung einfach den Maschinen mit Tender zugeschlagen. Mit anderen Worten, es wurden die gleichen Buchstaben verwendet, was zu Verwechslungen führen konnte. Wie das gelöst wurde, erfahren wir, wenn wir den nun zweiten möglichen Buchstaben ansehen.

Verändert wurde auch die Schreibweise der Brüche. Es war abzusehen, dass es bei den elektrischen Lokomotiven zu sehr vielen Modellen mit mehreren Laufwerken kommen könnte. Als Beispiel hätte das auch zum Modell geführt, das als Re 3x2/2 bezeichnet worden wäre. Durch die neue Regel wurde auf die Unterteilung verzichtet und aus unserem Muster wurde somit eine Re 6/6. Die Achsfolge war daher nicht mehr zu erkennen.

Nichts verändert wurde bei den schmalspurigen Modellen und bei den Lokomotiven mit Zahnrad. Damit bin ich Ihnen nur noch der Grund für die neuen Buchstaben R und T schuldig. Der Buchstabe R wurde dabei erst nach 1930 verwendet, als es erste Baureihen gab, die schneller als 110 km/h fahren konnten und dabei die Kurven erst noch mit erhöhter Geschwindigkeit schafften. Bekannt wurden diese als rote Pfeile.

Das T steht nicht etwa für die Triebwagen, denn diese werden wir anschliessend noch genauer ansehen. Mit dem T wurden die als Traktoren geführten Fahrzeuge bezeichnet. Diese Unterscheidung war wichtig, weil diese nicht mit den anderen Rangierlokomotiven verglichen werden konnten. Auch wenn es im Jahre 1920 noch viele Dampfmaschinen gab, die zu dieser Gruppe gehört hätten, behielten sie den Buchstaben E.

Was sich bereits 1902 bei den mit Dampf angetriebenen Wagen abzeichnete, wurde nun mit den neuen Motorwagen fortgeführt. Von der Bezeichnung her waren diese Fahrzeuge eher den Personenwagen zugeschlagen worden. Wobei nun auch erstmals von Dienstfahrzeugen gesprochen wurde und diese galten eigentlich als Wagen, verfügten aber immer öfters über einen eigenen Antrieb für kurze Strecken auf Baustellen.

 

Triebwagen
R Das R hat die gleiche Bedeutung wie bei den Lokomotiven, es wird jedoch der eigent-lichen Fahrzeugbezeichnung vorangestellt. Nur bei Triebwagen und Triebzügen gibt es diese Kombination.

RBe 4/4 oder RBDe 4/4

Hinweis: Die Schnelltriebwagen (roter Pfeil) wurden eine Zeitlang als Re 2/4 be-zeichnet.

A Personentriebwagen oder Steuerwagen mit 1. Klasse Abteil. RAe TEE
B Personentriebwagen oder Steuerwagen mit 2. Klasse Abteil. Be 4/6
C Personentriebwagen oder Steuerwagen mit 3. Klasse Abteil. Ce 2/4
D Gepäcktriebwagen De 4/4
F Gepäcktriebwagen früher, als Gepäckabteile international noch mit F bezeichnet wurden Fe 4/4
L Anfänglich für die Bezeichnung der Leichttriebwagen (Rote Pfeile) verwendet. Wurde später wieder aufgegeben. CLe 2/4 oder BCLe 8/12
X Sonderfahrzeuge XTm oder Xrotm
Z Postabteil ABDZe 4/6

 

Wie bisher wurden weiterhin die grossen Buchstaben der Personenwagen verwendet. Daher änderte sich bei den Triebwagen und Sonderfahrzeugen mit wenigen Ausnahmen nichts. Die Buchstaben wurden nun, wie bei den Wagen einfach aneinander gereiht. Neu hinzugekommen sind aber die Buchstaben R und L. Was aber besonders auffallend in der Tabelle war, ist die doppelte Belegung von D und F

Um 1920 war der Buchstabe D im System für die Be-zeichnungen gar noch nicht vorhanden. Die Gepäck-wagen wurden mit F bezeichnet.

Als diese jedoch im internationalen Verkehr einen neuen Buchstaben für die Gattung bekommen hatten, verschwand in der Bezeichnung das F und das D wurde neu eingefügt. Ich habe einfach beide Varianten einge-fügt, die zusammen nie in dieser Liste zu finden wa-ren.

Das R hatte bei den Triebwagen die gleiche Bedeutung wie bei den Lokomotiven und sie wurde zum gleichen Zeitpunkt eingeführt. Damit waren diese Triebwagen die einzigen ihrer Art, die zumindest eine einfache Angabe zur Geschwindigkeit hatten, denn für das R galt bekanntlich eine Geschwindigkeit von mehr als 110 km/h und das galt auch für die Triebwagen, die das R, als zusätzlichen Buchstaben bekamen.

So richtig Problem hatten die Schweizerischen Bundesbahnen SBB mit den kleinen roten Flitzer. Diese sollten anfänglich mit dem Buchstaben L versehen werden. Dieser wurde nach der Angabe zur Wagenklasse eingefügt und er sollte darauf hinweisen, dass diese Leichttriebwagen für den Einsatz als Tramzüge geeignet waren. Eine Regel, die nur wenige Jahre bestand haben sollte und die schnell angepasst wurde.

Bereits bei den sehr schnellen Triebzügen entschieden sich die Staatsbahnen dazu, die Bezeichnung für diese Modelle neu zu ordnen. Damit bekamen sie den Buchstaben R, aber auf die Angabe der Wagenklasse wurde verzichtet. Das blieb so lange erhalten, bis es die erste Lokomotive gab, die auch nach der erforderlichen Zugreihe R verkehren konnte. Ab dann wurde bei den Triebwagen das R vor der Wagenklasse geführt.

Bisher haben wir immer davon gesprochen, dass die Trieb-wagen alle Wagenklassen bei der Bezeichnung erhalten. Diese wurde dann noch mit einem R ergänzt.

Bei den Triebzügen konnte das nun dazu führen, dass eine endlos lange Bezeichnung entstand, wenn neben zwei Wagenklassen, noch ein Gepäckabteil und ein in solchen Zügen auch oft vorhandenen Speisewagen hatten. In un-serem Fall ergäbe das RABDWR.

Eine wilde Anordnung von Buchstaben, die kein Mensch vernünftig lesen kann. Aus diesen Grund war die Be-zeichnung bei Triebzügen auf maximal vier Stellen be-schränkt worden.

Aus diesen Grund wird bei diesen Modellen in den meisten Fällen auf die Angabe der Speisewagen verzichtet, da deren doppelter Buchstabe nicht getrennt werden durfte. In unserem Fall wurde aus dem Fahrzeug nun einfach das Modell RABD, das besser gelesen werden konnte.

Noch sind wir nicht am Ende der ab 1920 gültigen Be-zeichnung. Denn noch immer können wir die elektrischen Lokomotiven nicht von den Dampfmaschinen mit einem Schlepptender unterscheiden. Das war aber wichtig, denn die beiden Modelle stellten an die Strecken unterschiedliche Anforderungen. Ohne Fahrleitung war die moderne Lokomotive schlicht hilflos. Daher musste neu auch eine merkbare Unterscheidung her.

Dazu wurde ein zweiter Buchstabe zu der Angabe zur Geschwindigkeit eingefügt. Wie bei den Tenderlokomotiven wurde dieser mit kleinen Buchstaben geschrieben. Das 1920 eingeführte System sah nun vor, dass dieser Hinweis bei allen Modellen ausser den Lokomotiven mit Schlepptender geführt werden musste. Daher wurde deren Liste erweitert und wir sollten nun den letzten Teil dieser neuen Lösung genauer ansehen.

Der kleine Buchstabe
a Akkumulatorantrieb Eea 3/3 oder Ta
d Dampflokomotive, diese Bezeichnung wurde jedoch sehr selten verwendet. Xrotd
e Elektrisches Triebfahrzeug Re 4/4 oder RAe TEE
f

Funkfernsteuerung

Diese ergänzende Bezeichnung wurde erst in den letzten Jahren eingeführt. Sie ist aber nicht bei allen Fahrzeugen vorhanden, die mit der Funkfernsteuerung ausgerüstet sind. Sie dient vor allem dazu bei Serien, wo nur ein Teil der Fahrzeuge diese Technik besitzt, diese zu kennzeichnen.

Ref 460 (nur ein Teil der Lokserie)

Am 843 (generell mit Funkfernsteuerung)

h Triebwagen mit Zahnradantrieb.

Deh 4/6 (SBB Brünig)

Bhe 4/8 (Monte Generoso)

m Triebfahrzeug mit Dieselmotor, früher auch bei den Dampftriebwagen verwendet. Bm 4/4 oder CZm 1/2 (Dampftriebwagen)
rot Kenzeichen für Schneeschleudern, jedoch immer in Kombination mit der Antriebsart. Xrotm oder Xrote

 

So durchdacht war das System gar nicht. Es wurden vom 1902 eingeführten System nahezu alle Punkte übernommen und mit dem klein geschriebenen e ein Hinweis auf die elektrische Traktion vorgesehen. Doch gerade die Kleinen konnten für grossen Ärger sorgen, denn es war leicht möglich, dass die eingebauten Fehler schnell geknackt wurden. Sehen wir uns einen davon anhand eines Beispiels etwas genauer an.

Bei der auf dem Bild sichtbaren Lokomotive handelte es sich um ein Modell das bei der Bern – Neuenburg – Bahn BN als Reihe Ea 3/6 geführt wurde. Wir erkennen so leicht, dass es sich um eine Tenderlokomotive handelte und daher das grosse E verwendet werden musste.

Mit dem kleinen Buchstaben wurde der Hinweis zu Geschwindigkeit vorgenommen. Diese lag mit 90 km/h über der Grenze und damit musste das kleine a eingefügt werden.

Soweit ist die Welt noch in Ordnung. Jedoch gab es immer wieder einfallsreiche Techniker, die neue Ideen umgesetzt haben. Da es nie ein solches Modell gab, muss ich eine Rangierlokomotive entwickeln, die mit einem Akkumulator angetrieben wurde. Um die erlaubten Achslasten wegen den schweren Bleibatterien nicht zu überschreiten, müssen zu den drei Triebachsen noch drei Laufachsen vorgesehen werden.

Das so entwickelte Fahrzeug wäre sicher nicht rentabel einsetzbar gewesen, aber es hätte die Bezeichnung Ea 3/6 bekommen. Diese Maschine ist nicht so schnell, und verfügt weder über einen Tender, noch über eine Feuerbüchse. Wirklich keine gute Kombination. Daher mussten die Schweizerischen Bundesbahnen SBB noch ein weiteres Merkmal zur Unterscheidung der Baureihen einführen und das war der Index.

Eingefügt wurde dieser Index immer nach der eigentlich Bezeichnung. Dabei kamen nun wieder die seit dem Wechsel von 1902 nicht mehr verwendeten römischen Ziffern zur Anwendung. Ein Umstand der umgesetzt werden konnte, weil auch die stursten Direktoren der Privatbahnen eingesehen hatten, dass es durchaus sinnvoll ist, wenn man das einheitliche System für die Bezeichnungen der Lokomotiven verwendete. Der Index konnte sogar noch frei belegt werden.

Der Index

I BBC in Münchenstein oder erste Bauart Ae 3/6 I oder Ce 6/8 I
II MFO in Oerlikon oder zweite Bauart Ae 3/6 II oder Ce 6/8 II
III SAAS in Genf oder dritte Bauart Ae 3/6 III oder Ce 6/8 III
IV Vierte Bauart  

 

Vor der Tabelle habe ich erwähnt, dass der Index frei belegt werden konnte. Die hier erwähnten Angaben ergaben nur eine Auswahl. Die Tabelle könnte wirklich endlos erweitert werden. Wobei es auch bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB von den hier aufgeführten Angaben immer wieder Abweichungen gab, die sogar eine gänzlich andere Interpretation für den Index ergaben. Mit anderen Worten, so richtig gut war es nicht.

Auch jetzt ein Beispiel. Die auf dem Bild erkennbare Lokomotive wurde von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB für den Rangierdienst beschafft. Sie bekam die Bezeichnung Ee 3/3 IV.

Anhand der oben vorgestellten Tabelle müssen wir davon ausgehen, dass es sich hier um die vierte Baureihe für die Bezeichnung Ee 3/3 handelte. Genau genommen, gilt aber, dass hier der Index deutlich höher wäre, wenn er geführt würde.

Diese spezielle Rangierlokomotive war jedoch in der Lage mit vier verschiedenen Stromsystemen eingesetzt werden zu können. Der hier eingefügte Index IV weisst nun auf diesen Umstand hin.

Damit haben wir eine Deutung, die nicht in der Tabelle aufgeführt wurde. Jedoch kann gesagt werden, dass mit den Ziffern II, III und IV auch die verfügbaren Stromsysteme angegeben werden konnten. Auf die Angabe I bei den Stromsystemen wurde verzichtet.

Wer nun noch den Durchblick hat, ist gut und damit komme ich als ultimativer Test zum zweiten Fehler. Diesen gab es sogar und niemand hatte damit ein Problem. Die Bezeichnung Be 4/6 ist bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB doppelt belegt worden. Einerseits gab es eine recht bekannte Lokomotive und einen Triebwagen, der eigentlich das Problem gar nicht zu verantworten hatte, denn am Anfang war alles noch klar.

Wie das bei Triebwagen üblich war, wurde das Modell mit dem Buchstaben der Wagenklasse versehen. Das war bei der Auslieferung die dritte Wagenklasse, so dass die Bezeichnung Ce 4/6 lautete. Als in der Schweiz die kaum genutzte erste Klasse aufgehoben wurde, rückten die Triebwagen um eine Stelle nach oben und aus dem Ce 4/6 wurde das Modell mit der Bezeichnung Be 4/6. Nur, dass wir jetzt nicht die Lokomotive haben.

 

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